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Nachträgliche Gartenänderung

 
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Falkenhain
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 20:25    Titel: Nachträgliche Gartenänderung Antworten mit Zitat

Hallo,

(Wohnsituation: 3 Mietparteien, großer Garten, großes Grundstück)

mein Lebensgefährte und ich haben seit einem Jahr neue Nachbarn. Anfangs lief auch alles ganz gut - bis vor ein paar Wochen, da gab es dann Streit. Die Vermietung hat, wie schon bei den Vormietern, die Wohnung damit sie attraktiver im Preis ist, mit dem kompletten Garten angeboten. (Zu meinen Bedauern Weinen )
Die neuen Nachbarn haben von Anfang an kein großes Interesse an dem Garten gezeigt und auch geäußert und uns die Gartenmitbenutzung angeboten. Mein Lebensgefährte und ich haben sehr viel Arbeit, sehr viel Liebe und vorallem sehr viel Geld investiert. Nach dem Streit wurde uns von den neuen Nachbarb angedroht, das die Zugeständnisse ihrerseits wieder rückgängig gemacht werden können ohne Rücksicht auf Verluste.

Meine Frage: Besteht für die Vermietung eine Möglichkeit, den Garten nachträglich auf die vorhandenen Mietparteien aufzuteilen, z. B. mit einer Änderungskündigung oder ähnlichem. Oder müssen wir uns jetzt dieser blöden Situation fügen. Wir wohnen schließlich schon 4 Jahre in dem Haus?!

Ich freue mich über jeden Tip.
Danke.
_________________
Gruß, Ulla
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine Partei den Garten mitgemietet hat, kann der auch nicht die Garten Nutzung entzogen oder gekündigt werden. Hat eine Partei nur die Nutzung kann diese auch wieder entzogen werden.
Anscheinend hat hier eine Partei den Garten mitgemietet und einer anderen Partei aus dem Haus die Mitbenutzung erlaubt. Es steht damit der einen Partei natürlich jederzeit frei das betreten des Gartens durch die andere Partei zu verbieten. Schliesslich hat die Partei ja das Hausrecht.

Ein Aufteilung ginge nur wenn dem alle Parteien zustimmen, sprich Mieter A und Mieter B sowie VM. Aber da A und B im Streit sind, wird das wohl kaum möglich sein.
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Falkenhain
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank! Ich habe heute mit der Vermietung gesprochen und es hatte sich herausgestellt, dass es eine mündliche Absprache gab - bei Vertragsunterzeichnung, die besagt: das es eine gütliche Einigung geben soll zwischen der Mietpartei A und B bezüglich der gemeinsamen Gartennutzung. Nun wird das in den nächsten Tagen passsieren und schriftlich, als Nachtrag, festgehalten.
Des Weiteren ziehen die Nachbarn wohl bis zum Ende des Jahres aus. Auf den Arm nehmen

Danke nochmal!
_________________
Gruß, Ulla
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Falkenhain
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Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank! Ich habe heute mit der Vermietung gesprochen und es hatte sich herausgestellt, dass es eine mündliche Absprache gab - bei Vertragsunterzeichnung, die besagt: das es eine gütliche Einigung geben soll zwischen der Mietpartei A und B bezüglich der gemeinsamen Gartennutzung. Nun wird das in den nächsten Tagen passsieren und schriftlich, als Nachtrag, festgehalten.
Des Weiteren ziehen die Nachbarn wohl bis zum Ende des Jahres aus. Auf den Arm nehmen

Danke nochmal!
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Gruß, Ulla
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