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hallo!
ich bräuchte dringend und schnell einige erklärungen zu mietverträgen...
ich musste aufgrund einer erkrankung meines vaters, der bisher alle mietsachen erledigt hat, diesen kram übernehmen, und habe ehrlich gesagt keine ahnung von nix...
haben in unserem haus eine wohnung leerstehen, in die jetzt eine studenten-wg einziehen will.
frage 1: müssen wir von dem mietvertrag 1 exemplar mit allen drei namen eintragen, oder benötigen wir drei exemplare, für jeden mieter einen?
frage 2: zu den betriebskosten: im mietvertragsvordruck sind folgende möglichkeiten zum ankreuzen gegeben:
a) die betriebskosten mit ausnahme der heiz- und warmwasserkosten werden als pauschale entrichtet
b) die betriebskosten werden anteilig ihrer tatsächlich anfallenden höhe umgelegt. der mieter ist verpflichtet, monatliche vorauszahlungen in höhe von.. zu entrichten. Die betriebskosten werden - sofern noicht die umlegung nach unterschiedlichem verbrauch oder verursachung erfolgt - nach
der anzahl der wohnflächen oder
der zahl der nutzer oder
der unterschiedlichen nutzung
verteilt.
c)von den kosten des betriebs der zentralen heizungsanlage und der zentralen wasserversorgungsanlage werden .....% nach dem erfassten verbrauch verteilt. die übrigen kosten werden nach der wohnungsfläche verteilt.
vor allem b) und c) bereiten mir kopfzerbrechen - was bedeutet das?? was haltet ihr für am sinnvollsten? ?
Bevor man sich über ein Formular Gedanken macht, sollte man vielleicht erst mal über die angestrebten Vereinbarungen nachdenken.
Bei Vermietung an eine WG bedeutet das, dass man die grundsätztliche Entscheidung treffen muss, ob eine Wohnung insgesamt oder ob einzelne Zimmer vermietet werden sollen. Bei einer Vermietung der Wohnung als Einheit geht es dann nur noch darum, ob einer der Interessenten Mieter wird und seinerseits die weiteren Zimmer untervermietet oder ob alle WG-Mitglieder gemeinsam Mieter werden sollen. Wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass für eine Mietsache nur ein Vertrag abgeschlossen werden sollte, dürfte sich die Frage nach den Namen auf dem Mietvertrag weitestgehend erledigt haben.
Eine Betriebskostenpauschale erspart die Abrechnung. Dies könnte z.B. bei einer Vermietung von Einzelzimmern ein nicht ganz unwesentlicher Aspekt sein. Grundsätzlich würde ich allerdings immer die Abrechnung vorziehen, da auf diesem Weg auch unvorhersehbare Kostensteigerungen durch die Mieter zu zahlen sind.
Sollte man sich für eine Pauschale entscheiden, scheint mir dies nur für die verbrauchsunabhängigen Kosten angebracht.
Für die Heiz- und Warmwasserkosten schreibt die Heizkostenverordnung einen verbrauchsunabhängigen Grundkostenanteil zwischen 30% und 50% der Gesamtkosten vor.
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