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Verfasst am: 20.09.05, 09:48 Titel: Nebenkostenabrechnung / Ablesung von Wasser/Heizung
Hallo,
ich wohne seit 1. Dezember 2004 in einer neuen Wohnung für die ich nun die Nebenkostenabrechnung bekommen habe. Sie bezieht sich auf das Jahr 2004, wobei berücksichtigt wurde, dass ich nur 31 Tage darin gewohnt habe.
Die Ablesung von Wasser und Heizung wurde jedoch erst am 29.1.2005 vorgenommen und auch diese Werte zu Grunde gelegt. Ist das rechtens?
Ich muss jetzt nämlich eine Nachzahlung für diesen Monat leisten und natürlich eine erhöhte Vorauszahlung, obwohl der Wasserverbrauch und der Heizverbrauch über Dezember und Januar erfolgte - die Abrechnung aber nur den Dezember berücksichtigt.
ich wohne seit 1. Dezember 2004 in einer neuen Wohnung für die ich nun die Nebenkostenabrechnung bekommen habe. Sie bezieht sich auf das Jahr 2004, wobei berücksichtigt wurde, dass ich nur 31 Tage darin gewohnt habe.
Die Ablesung von Wasser und Heizung wurde jedoch erst am 29.1.2005 vorgenommen und auch diese Werte zu Grunde gelegt. Ist das rechtens?
Ich muss jetzt nämlich eine Nachzahlung für diesen Monat leisten und natürlich eine erhöhte Vorauszahlung, obwohl der Wasserverbrauch und der Heizverbrauch über Dezember und Januar erfolgte - die Abrechnung aber nur den Dezember berücksichtigt.
Gruß,
Martin
Für Dezember fallen statistisch nach der Gradtagzahlentabelle 160/1000 oder 16% der gesamten Heizkosten. Dagegen stehen 1/12 oder 8,3% der Jahresvorauszahlungen. Eine Nachzahlung ist bei einem Einzug zum 01.12. bei kalenderjährlicher Abrechnung also fast zwangsläufig.
Abgelesen werden Werte, aus denen ein Umlageschlüssel gebildet wird. Wenn man der Einfachheit halber davon ausgeht, dass alle Bewohner im Haus gleichmäßigen Wasserverbrauch haben, wird der sich der Anteil der einzelnen Wohnungen nach den üblichen Regeln der Bruchrechnung nicht dadurch ändern, dass alle Werte nach 2 Monaten doppelt so hoch sind wie nach einem Monat. Geringfügige Verschiebungen mögen durch Leerstand eintreten. Dies wird in den meisten Fällen zu vernachlässigen sein.
Für Dezember fallen statistisch nach der Gradtagzahlentabelle 160/1000 oder 16% der gesamten Heizkosten. Dagegen stehen 1/12 oder 8,3% der Jahresvorauszahlungen. Eine Nachzahlung ist bei einem Einzug zum 01.12. bei kalenderjährlicher Abrechnung also fast zwangsläufig.
Abgelesen werden Werte, aus denen ein Umlageschlüssel gebildet wird. Wenn man der Einfachheit halber davon ausgeht, dass alle Bewohner im Haus gleichmäßigen Wasserverbrauch haben, wird der sich der Anteil der einzelnen Wohnungen nach den üblichen Regeln der Bruchrechnung nicht dadurch ändern, dass alle Werte nach 2 Monaten doppelt so hoch sind wie nach einem Monat. Geringfügige Verschiebungen mögen durch Leerstand eintreten. Dies wird in den meisten Fällen zu vernachlässigen sein.
Zum Thema Wasser aber folgendes:
Jede Wohnung hat für warmes und kaltes Wasser je einen eigenen Wasserzähler. Beim Einzug standen diese in der Summe in meiner Wohnung z.B. bei 200 m^3 und am Ablesetag bei 210 m^3. Wenn man einen konstanten Wasserverbrauch unterstellt, entfallen auf den Dezember also 5 m^3 Wasser. In der Abrechnung vom Vermieter wird aber immer mit 10 m^3 gerechnet. So natürlich auch für die Warmwasseraufbereitung.
Hier entfallen also auf 1/12 der Vorauszahlungen auch 1/12 des Verbrauchs. Da alle anderen Mieter bereits seit vielen Jahren dort wohnen und kein Leerstand besteht, werde ich doch "nach den üblichen Regeln der Bruchrechnung" viel mehr zur Kasse gebeten.
Und so ist es dann auch bei den Heizkosten: Die Heizkostenzähler an den Heizungen liefen ja genau einen Monat länger. Da im Januar nach der Gradtagzahlentabelle sogar 17% veranschlagt werden, hat der Vermieter dann in der Summe 16+17=33% in einen Monat gelegt statt 16%.
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