Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wann gilt Wohnungszustand als renoviert?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wann gilt Wohnungszustand als renoviert?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
robson
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 13:14    Titel: Wann gilt Wohnungszustand als renoviert? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mir heute morgen eine Wohnung angeschaut, die mir der Vermieter als renoviert anbietet. Allerdings habe ich diesbezüglich Probleme, vor allem nach der Auswertung meiner digitalen Fotos.
Im Flur und in der Küche ist im Grunde kein Boden(belag) vorhanden, sondern nur eine Fläsche die voll mit Farbklecksen und anderen ehemaligen Renovierungsspuren sind (ich würde sagen, der "blanke" Untergrund). Desweiteren sind die Wände nicht einheitlich durchgängig geweißt, sondern man sieht deutlich die Spuren von frischer und von alter Farbe. In den weiteren 2 Zimmern ist der Dielenboden mit einer roten Farbe übermalt. Ebenfalls deutlich sichtbar ist das alte Teppichmuster des Vormieters und diverse (teilweise übermalte) Farbrückstände. Abgesehen davon fehlen an manchen Stellen Holzkanten im Übergang zwischen Boden und Wand. Weitere Indizien würden meiner Auffassung nach meine These untermauern, dass die Wohnung keineswegs im renovierten Zustand ist.

Was bedeutet, renovierter Zustand?
Wie kann ich überprüfen, ob ich richtig denke?
Welche Handhabung habe ich gegenüber dem Vermieter (einer Genossenschaft übrigens)

Besten Dank für die Hilfe...

-rob-

PS: Falls die Frage bereits aufgetaucht ist im Forum, bitte sendet mir den entsprechenden Link.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 13:24    Titel: Re: Wann gilt Wohnungszustand als renoviert? Antworten mit Zitat

robson hat folgendes geschrieben::

Welche Handhabung habe ich gegenüber dem Vermieter (einer Genossenschaft übrigens)


Ihre Handhabung ist schlicht und einfach, die Wohnung nicht zu nehmen. Oder werden Sie dazu gezwungen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 14:31    Titel: Re: Wann gilt Wohnungszustand als renoviert? Antworten mit Zitat

robson hat folgendes geschrieben::
Wie kann ich überprüfen, ob ich richtig denke?


ohne Worte -> http://de.tickle.com/test/iq/intro.html Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
robson
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

An die beiden Vorgänger;
so wirklich hilfreich waren beide Antworten nicht. Schade eigentlich.

Natürlich werde ich nicht gezwungen, die Wohnung zu nehmen, aber dennoch bleibt der Sachverhalt auch bei anderen Wohnungen bestehen, wo vielleicht die Mängel bzw. die Unterschiede nicht so offensichtlich sind.
Aber dennoch, scheinbar sind die Fragen auf Belustigung gestoßen und wenn´s halt zur eigenen Motivation dient, gerne wieder (seid eben dann auch etwas einfacher gestrickt wie meinereiner). Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Schön das Du Spaß verstehst.

Also, "renovierte Wohnung" ist in etwa das gleiche wie Gebrauchtwagen in "Top-Zustand".
Es gibt jede Menge Blender aber bei ausgiebiger Suche auch das Schnäppchen. Du kommst nicht umhin genau hinzuschauen, wie Du es ja getan hast. Da die Begriffe nicht gesetzlich geschützt sind, wird jeder sie nach seinem Geschmack benutzen. Bei der von Dir bemängelten Wohnung wird die Umsiedlerin aus dem Ostural sicher vor Entzücken zu tanzen anfangen. So unterschiedlich sind nun mal die Ansprüche. Grundsätzlich bedeutet renoviert jedoch das die Wohnung gebraucht ist und somit eben kein Neubau/Erstbezug.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

#Robson

Wie der VM die Wohnung benennt ist eigentlich völlig egal, da der VM auch unrenoviert vermieten kann.

Auch wenn der Mieter die Wohnung unrenoviert übernimmt, ist er zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichet.

Wenn Du die Wohnung nimmst, mußt Du nur drauf achten, daß alle diese Mängel (vor allen der Dielenboden) im Übergabeprotokoll drin stehen.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.