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Gründung einer OHG - Vertrag Eheleute / Privatvermögen ??

 
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cosma2202
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2004
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 10:50    Titel: Gründung einer OHG - Vertrag Eheleute / Privatvermögen ?? Antworten mit Zitat

Kurze Zusammenfassung: A und B sind seit 4 Jahren verheiratet. Ihnen gehören mehrere Dinge, die sie sich gemeinsam gekauft haben (Auto, Möbel etc.). B gehört außerdem ein Haus. A möchte sich selbstständig machen und eine OHG gründen.

Gibt es eine Möglichkeit, einen Vertrag abzuschließen, in dem ALLE privaten Dinge auf B überschrieben werden, damit im Falle einer Insolvenz der Firma man nicht vor dem finanziellen Ruin steht und alles verliert? Muss diese Vereinbarung/dieser Vertrag notariell beglaubigt werden? Was muss er beinhalten? Wie muss er aufgebaut sein?
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.05, 11:00    Titel: Re: Gründung einer OHG - Vertrag Eheleute / Privatvermögen ? Antworten mit Zitat

cosma2202 hat folgendes geschrieben::
Gibt es eine Möglichkeit, einen Vertrag abzuschließen, in dem ALLE privaten Dinge auf B überschrieben werden, damit im Falle einer Insolvenz der Firma man nicht vor dem finanziellen Ruin steht und alles verliert? Muss diese Vereinbarung/dieser Vertrag notariell beglaubigt werden? Was muss er beinhalten? Wie muss er aufgebaut sein?

Warum wählt der Mann nicht einfach eine Rechtsform mit beschränkter Haftung, z.B. GmbH & Co. KG. Bzw., wenn er jetzt schon mit der Insolvenz rechnet, dann sollte er nochmal über die Selbständigkeit nachdenken.
Vermögen auf die Frau zu übertragen ist grds. eine Möglichkeit. Ob das Sinn macht, steht auf einem andern Blatt. Wer sagt, dass sich die Gute nicht davon macht?
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cosma2202
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2004
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Weil bei einer GmbH zB das Eigenkapital für den jetzigen Stand einfach zu hoch ist. Es geht im Großen und Ganzen auch mehr oder weniger um das Haus, das man einfach nicht verlieren möchte (als Absicherung).

Das Haus ist zum jetzigen Standpunkt nur auf B überschrieben (durch die Eltern). Trotzdem sind A+B verheiratet. Wie verhält es sich in solch einem Fall?

Natürlich wird nicht von einer Insolvenz ausgegangen, aber schließlich sollte man sich auch vorher Gedanken über so etwas machen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.05, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

cosma2202 hat folgendes geschrieben::
Weil bei einer GmbH zB das Eigenkapital für den jetzigen Stand einfach zu hoch ist.

Das alte Lied: Was für ein Unternehmen soll das sein, wenn es noch nicht mal ein Betriebskapital von € 12.500 benötigt? Wo sollen eigentlich die großen Haftungsrisiken liegen, so einem Mini-Unternehmen?
Zitat:
Es geht im Großen und Ganzen auch mehr oder weniger um das Haus, das man einfach nicht verlieren möchte (als Absicherung).

Sie meinen, der persönliche Ruin eines Ehegatten ist nicht so schlimm, Hauptsache er kann im Haus des anderen weiterwohnen?
Zitat:
Das Haus ist zum jetzigen Standpunkt nur auf B überschrieben (durch die Eltern). Trotzdem sind A+B verheiratet. Wie verhält es sich in solch einem Fall?

Wenn B nichts für A unterschreibt, dann haftet sie auch nicht für seine Verbindlichkeiten. Das Haus wäre in der jetzigen Konstellation sicher, auch wenn A pleite geht. Banken verlangen aber gerne die Unterschrift des Ehegatten. Da heißt es aufpassen.
Zitat:
Natürlich wird nicht von einer Insolvenz ausgegangen, aber schließlich sollte man sich auch vorher Gedanken über so etwas machen...

Vor allem sollte man sich Gedanken über die Tragfähigkeit des Vorhabens machen.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

beinstrong hat folgendes geschrieben::
cosma2202 hat folgendes geschrieben::
Weil bei einer GmbH zB das Eigenkapital für den jetzigen Stand einfach zu hoch ist.

Das alte Lied: Was für ein Unternehmen soll das sein, wenn es noch nicht mal ein Betriebskapital von € 12.500 benötigt?

M. W. liegt das Stammkapital bei 25.000 Euro, soll aber zum 2006-01-01 auf 10.000 rediziert werden. Nur bei einer Einpersonen-GmbH beträgt es 12.500 Euro, die ist wohl nicht gemeint.

Es gibt aber auch nicht nur eine GmbH und eine OHG. Z. B. wäre auch eine Limited möglich, dort liegt das Mindest-Stammkapital bei £1.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.05, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Nur bei einer Einpersonen-GmbH beträgt es 12.500 Euro, die ist wohl nicht gemeint.

Nein. Das Mindeskapital beträgt derzeit immer € 25.000. Aber wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind, dann ist es vorerst nur zur Hälfte einzuzahlen. Und eine OHG sind ja mind. zwei.
Zitat:
Es gibt aber auch nicht nur eine GmbH und eine OHG. Z. B. wäre auch eine Limited möglich, dort liegt das Mindest-Stammkapital bei £1.

Wer sich die GmbH nicht leisten kann, kann sich die Ltd. auch nicht leisten. Bemühen Sie mal die Suchfunktion.
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