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Wegen einer neuen Arbeitsstelle müssen wir in einen anderen Ort ziehen.
Wir kündigten vernünftig und es lief soweit auch alles glatt.
An diesem Wochenende sind wir dann ausgezogen.
Beim Umzug ist ein Schrank ein bisschen über das Flur Geländer gekratzt, so dass die Farbe dort ein wenig abschürfte.
Da das ganze geländer schon Kratzer hatte und der Vermieter uns vor 2 1/2 Jahren (als wir eingezogen sind) gesagt hatte, dass der Flur sowieso bald renoviert werden sollte, dachten wir uns nichts weiter dabei.
Dann stellten wir den Hauptschalter von unserem Stromkasten auf aus.
Als wir dann am nächsten Abend wieder zur Wohnung fuhren da wir was vergessen hatten, versuchten wir das flur licht anzuschalten.
Das ging aber nicht.. das machte uns stutzig.
Wir haben dann unseren Hauptschalter wieder angestellt und da ging es dann auch wieder.
Das heißt, das 2 unserer Hausflurlampen über unseren Stromzähler liefen!!
Davon hat er uns auch nicht in Kentniss gesetzt. Hinzu kommt noch, dass es ein Altbau ist und der hat keine Zeitbegrenzung am Flurlicht.
Heute waren meine Eltern dann noch in unserer alten Wohnung, um die Wände zu streichen (das muss man bei Auszug machen)
Da ist dann der Vermieter hochgekommen und meinte, dass wir das Geländer über unsere Haftpflichtversicherung streichen lassen sollen.
Wir finden dass aber quatsch, da er ja meinte dass der Flur sowieso renoviert werden würde.
Und die Kratzer auch nicht alle von uns sind.
Wir haben ihn auch noch nicht auf die Sache mit dem Strom angesprochen.
Dann haben wir noch eine Satelitten Schüssel aufgehangen als wir eingezogen sind (natürlich nach Absprache mit dem Vermieter).
Da die neuen Mieter uns diese nicht abkaufen wollten, haben wir sie natürlich mitgenommen, da hat er sich wohl auch drüber aufgeregt?!
Was ist denn nun zu tun?
Hat er das recht, uns das Geländer von unserer Versicherung komplett neu streichen zu lassen??
Er hat auch keine Kaution von uns...
Und das mit dem Flurstrom ist doch Betrug?!?
Ich freue mich über jeden Tipp!!
Liebe Grüße
Yvonne
ich sag gleich dazu das ich kein experte bin, doch zumindest sollte man fast alle fragen im leben mit logischem menschenverstand regeln dürfen ;o)...
ich fasse zusammen:
1. kratzer am flurgeländer
2. strom im flur auf deine kosten
3. wohnung streichen
4. satelitenanlage
1. nun, zu aller erst würde ich fotos vom gesammten flurgeländer machen... wenn es so verkratzt ist wie du sagst, sollte schleunigst klar sein das man wegen einer macke mehr oder weniger nicht allein für den schaden aufkommen muss...
da dein vermieter schon vor 2 jahren behauptete er würde den flur eh neu machen wollen, ist dieses hier ein kostengünstiger versuch sich an deiner versicherung zu bereichern...
2. sowas muss im mietvertrag mit eingeschrieben werden... sollte es das nicht, dann hast du das recht das ganze mal hochrechnen zu lassen und somit anspruch auf rückerstattung...
steht sowas nicht im mietvertrag, dann wird sowas über die nebenkosten berechnet... da dieses aber logischerweise nicht möglich ist, da es über deinen stromrechner läuft, ist da irgendwas nicht korrekt...
er hätte euch also informieren müssen beim einzug, zumal (wovon ich einfach mal ausgehe) jeder im flur diesen schalter hätte nutzen können...
3. wenn es so im mietvertrag steht, dann ist es auch korrekt das ihr gestrichen habt... steht im mietvertrag sowas wie "abgabe wie erhalten" und eure wohnung war zuvor unrenoviert, dann müsstet ihr das nicht...
Bei dem WirrWarr fehlt mir so langsam jeglicher Verstand
um nochmal kurz darauf einzugehen
zu 1:
Das kam uns ja auch so komisch vor. Zumal er es ja nicht beweisen kann, dass wir das alles waren. Er war ja schließlich nicht dabei.
Außerdem ist das Geländer sicherlich 30-50 Jahre alt, denn das Haus ist ein Altbau von 1900 und der Flur ist auch dementsprechend alt.
Ob eine Versicherung da überhaupt zahlen würde?! Das lohnt ja dar nicht.
Aber es ist in unseren Augen auch ein Versuch die renovierung zu sparen.
zu 2:
Davon stand nichts im Mietvertrag und es wurde auch nicht erwähnt.
Eine Nebenkostenrechnung haben wir nie bekommen.
Wir dachten immer, dass es besser ist als nachzuzahlen.
Er meinte immer der Wasserverbrauch wäre angeblich so hoch?!
Sollte man im Nachhinein mal so eine Abrechnung verlangen? -Ist doch immerhin Pflicht?!
Oder könnte er sie zu seinen gunsten im nachhinein ändern?
Und das licht konnte von allen leuten von draußen bedient werden! Und das wurde es auch.
über 3 und 4 ist ja alles gesagt
Naja und gestern kam der Vermieter noch damit, dass wir ihn einige Tage vor ablauf des Vertrages in unsere (inzwischen leerstehende) Wohnung lassen sollen, damit er die Einbauküche heraus reißen könne.
Die Einbauküche war damals schon drin als wir eingezogen sind und er sagte wir können damit machen was wir wollen. Entweder raus machen oder drin behalten.
Jedenfalls erzählten die neuen Nachmieter uns, dass sie die Küche behalten wollten.. nun glauben wir, dass er uns erzählt er müsste sie vorher rausmachen, damit die nachmieter schneller einziehen können?!
Müssen wir ihn vor dem 30.9. rein lassen oder ist das nicht sache der neuen mieter die Küche heraus zu machen (Wenn Sie dass denn wirklich wollen)
Wir glauben ja wie gesagt nur, dass es ein Trick ist um den neuen Mietern die Wohnung schnellstmöglich zu übergeben...
zu 1... ob das eine versicherung zahlt weiß ich net... im notfall denke ich aber schon, denn sachschaden ist sachschaden... obwohl es in diesen falle ziemlich übertrieben vom vermieter ist... aber man kann ja eigentlich auch meistens erkennen ob schäden frisch oder älter sind... einfach dokumentieren...
zu 2... also wenn eure wasserrechnung so hoch war, dann müsst ihr das ja auch selbst irgendwie wissen... ich zb dusche jeden tag, manchmal 2x - und das lange... meine mitbewohnerin badet jeden 2ten tag... also eigentlich nicht wirklich sparend... wir mussten bei unserer letzten abrechnung (welche vom stadtwerk durchschnittlich berechnet wurde) ganze 1,42 euro nachzahlen ;o)... allerdings weiß ich ja nicht wie das bei euch mit heizkosten im altbau ausschaut - obwohl - im winter heizen wir auch volle pulle hier ;o)...
also ich würde ne abrechnung verlangen - detailiert und nachweisbar...
ihr könnt wenn ihr wollt den vermieter oder gar die nachmieter vor dem termin reinlassen... zur wohnungsbesichtigung für mietinteressenten müsst ihr das sogar (nach frühzeitiger absprache)... aber miete gezahlt ist miete gezahlt - und wenn ihr die wohnung solange eurem hamster als stall (übertriebenes beispiel, ich weiß *g*) zur verfügung stellen wollt, dann könnt ihr das machen...
nun, wenn ihr den nachmieter was gutes wollt, dann macht das... bei meinem eindruck des vermieters würde ich IHM den gefallen nicht tun... halt nur als gefallen für die nachmieter...
desweiteren würde ich seinem argument einfach entgegesetzer, das die nachmieter die küche haben möchten und ihr ihnen diese überlasst... desweiteren würde ich die nachmieter darüber informieren das euch die küche quasi geschenkt wurde, nicht das der vermieter noch auf die idee kommt denen dafür kohle abzunehmen...
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