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Kann ich aus diesem Grunde fristlos Kündigen ?

 
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bennylein
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 21:43    Titel: Kann ich aus diesem Grunde fristlos Kündigen ? Antworten mit Zitat

Hallo !

Wir haben folgendes Problem.
Unser Vermieter hat uns fristgerecht zum 31.10 gekündigt. Nun haben wir aber zum 01.10 schon die neue Wohnung. Es gab in den letzten Wochen nur noch Ärger. Er hatte einen Zweitschlüssel und ist ohne Anmeldung und Aufsicht in unsere Wohnung gegangen. Daraufhin haben wir das Schloss gewechselt. Desweiteren hat er uns aufgrunde eines Mietrückstandes mehrfach gedroht und gesagt Wenn die Miete bis dann und dann nicht da ist würde er unsere Sachen vor die Tür stellen. Meiner Freundin geht das alles sehr an die Nerven und wir wollten so schnell wie möglich raus aus dieser Wohnung.

Würde dieser Sachverhalt für eine fristlose Kündigung unsererseits ausreichen ?
Zumal er uns ja sowieso raus haben will und wir auch dort weg wollen.


Freue mich sehr über jede Antwort.


Viele Grüße

benny
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sollten sich dabei u.a. auch überlegen, inwiefern Sie beweisen können, dass er in der Wohnung war oder was Sie zu der Annahme bringt...?

Bitte beachten Sie die Forenregeln (individuelle Rechtsberatung ist -außer natürlich für Anwälte- gesetzlich verboten!)
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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bennylein
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

stimmt tut mir leid ich vergaß.

Also Person A ist der Mieter und B der Vermieter. Person A vermutete das Person B ohne Einverständniss die Wohnung betreten hat. Ihm vie auf das Sachen nicht mehr so lagen wie vorher. Desweiteren sprach Person B mehrfache Drohungen aus. Er drohte wenn die Miete bis dann und dann nicht bezahlt ist schmeißt er die Sachen von Person B auf die Straße. Daraufhin wechselte Person A (in einer Zeit wo Person B nicht anwesend war) den Zylinder der Wohnungstüre. Person B teilte Person A dann schriftich mit das der Zylinder sofort wieder zu wechseln ist oder er einen Zweitschüssel bekommt. Person A hat jetzt schriftlich daß Person B in die Wohnung wollte. Person B muß es ja probiert haben um zu merken das der Zylinder getauscht wurde.


Kann Person A aufgrund dieser Tatsachen fristlos kündigen ?



Viele Grüße

benny
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 04:57    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

ob dies ein ausreichender Grund ist müße ggf. vor Gereicht entschieden werden.

Wurde denn Kaution hinterlegt?

Gruß

Bernd
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