Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hilfe für meine Nachbarin gesucht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hilfe für meine Nachbarin gesucht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Nicole_123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 16:22    Titel: Hilfe für meine Nachbarin gesucht Antworten mit Zitat

Hallo und guten Tag alle zusammen,

ich bin neu hier und suche dringend Hilfe für meine liebe Nachbarin. Ich habe gestern erfahren, daß der Sohn meiner Nachbarin (80 Jahre) ihr den gesamten Grundbesitz abgenommen hat sowie einen Antrag auf Betreuung gestellt hat. Er hat die Immobilienüberschreibung von einem Notar vorbereiten lassen und seine Mutter dann zum Notar gescheppt, um dies zu unterschreiben. Sie sagt heute, daß sie gar nicht genau weiß, was sie da unterschrieben hat. Dann hat er alle Kontovollmachten erhalten, weil sie nicht mehr gut laufen kann, damit er die Bankgeschäfte erledigt. Als sie jetzt ihre Schwägerin zur Bank schickte, bemerkten sie, daß der Sohn bereits das gesamte Ersparnis sowie auch das Girokonto geplündert hat.

Als sie ihren Sohn darauf ansprach, ist dieser "ausgerastet", hat Möbel zerschlagen und ist mit einem Stück Holz auf seine Mutter losgegangen mit den Worten "ich schlage dich tot!!!". Ihre Schwägerin konnte gerade noch dazwischen gehen und das Schlimmste verhindern.

Der Sohn kommt weniger als einmal pro Woche zu seiner Mutter, kauft ihr ein und kümmert sich sonst absolut gar nicht um sie. Dies macht ihre Schwägerin, welche auch in diesem Haus wohnt sowie wir Nachbarn (ab und an). Jetzt hat der Sohn der Schwägerin aufgrund der Vorkommnisse die Wohnung gekündigt. Seine Mutter kann aber nicht alleine im Haus bleiben...

Nun bin ich als "nur Nachbarin" zwar nicht in der Lage, konkret etwas zu unternehmen, aber ich werde ihr mit aller Kraft zur Seite stehen, denn sie ist trotz ihres Alters noch geschäftsfähig. Nur was kann ich tun?

Wir sind mehrere Nachbarn, welche helfen wollen. Die Schwägerin ist leider auch schon über 70 und kennt sich leider auch nicht aus.

Was kann man unternehmen oder wohin können wir uns wenden, damit sie nicht unter Betreuung gestellt wird? Kann mir/uns jemand von euch helfen?

Über Antworten würde ich mich riesig freuen!

Viele Grüße
Nicole
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 16:52    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

werden da zwei Begriffe zusammen geworfen ? Dass eine Betreuung eingerichtet wurde ist eigentlich in Ordnung. Es stellt sich die Frage, ob eine Mutter, die zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung schon unter Betreuung stand, rechtswirksam eine Vollmacht erteilen kann. Oder soll die Betreuung doch erst noch eingerichtet werden ?

Wenn der Sohn jetzt "krumme Sachen" macht, dann macht er sich evtl. strafbar. Er kann z. B. auch als Betreuer nicht ohne Genehmigung des Amtsgerichtes Immobliengeschäfte tätigen, und dem Notar/Anwalt würde ich mal etwas von wegen Anwaltskammer flüstern, denn nach meiner Meinung ist eine Überschreibung/Schenkung/Verkauf ohne die genannte Genehmigung nichtig.

Aufpassen muss man jetzt zu allererst, dass der alte Herr nicht das ganze Geld verjuxt, z. B. verschenkt, teure Sachen kauft usw. Da wird es dann schwierig, etwas wieder zu bekommen.

Leider kann der Sohn ohne Begrenzung in der Höhe über das Konto verfügen. Hier würde ich sofort an das Gericht herantreten (unter Umständen muss das ein Anwalt machen), die Sachlage schildern und verlangen, dass der Sohn vor jeder Abhebung eine schrifltiche Genehmigung des Amtsgerichtes vorweisen muss.

Eine allgemeine Anmerkung zu diesem Thema:

Wenn die Leute wüssten, wie schnell so ein Konto leergeräumt ist, und wie schwer es ist, wieder an das Geld zu kommen, dann würden sich viele "liebe" Angehörige noch viel mehr bedienen. Denn in das Gefängnis kommt man wohl kaum, und zivilrechtlich etwas einklagen, wenn kein Geld mehr vorhanden ist, das bringt nichts und kostet nur.

Also, jetzt muss schnell an das Amtsgericht geschrieben werden, ehe alles den Bach runter geht. Wenn es die finanzielle Situation zulässt, dann würde ich einen Anwalt nehmen.

Gruss

Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nicole_123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,

erstmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

Zusammengeworfen habe ich die beiden Begriffe nicht, mich aber wahrscheinlich ungenau ausgedrückt. Der Sohn hat bisher nur einen Antrag auf Betreuung seiner Mutter gestellt (davon gehe ich aus, denn ich habe diesen Antrag nicht gesehen. Er sagte wörtlich zu seiner Mutter er hätte einen Antrag auf "Enmündigung" gestellt - so weit ich weiß, gibt es diesen Begriff nicht oder nicht mehr!?). Was genau der Sohn beantragt hat, kann ich also nicht sagen. Da müssen wir wohl warten, bis sie Post bekommt... Bisher steht sie aber noch nicht unter Betreuung!

Wir finden, daß es eben nicht in Ordnung ist, daß sie unter Betreuung gestellt werden soll, denn sie ist geistig fit genug, nur leider etwas gehbehindert und kann somit nicht alleine zur Bank oder zum Einkaufen. Nur deshalb stellt man doch keinen Antrag auf Betreuung!?! Der Sohn will seine Mutter samt Schwägerin abschieben, um sich dann alles "unter den Nagel zu reißen"...

Kann die Nachbarin die Überschreibung der Immobilien rückgängig machen, weil sie nicht wußte, was sie da unterschrieb und ihrem Sohn voll vertraut hat? Wobei ich persönlich finde, das das Schwachsinn ist, denn er ist eh der Alleinerbe - also warum nochmal solch einen Verwaltungs- und Kostenaufwand. Aber es ist ihr Wunsch, es Rückgägnig zu machen, deshalb frage ich...

Sollten wir an das Amtsgericht schreiben, wo doch Betreuungsmäßig noch gar nichts von Seiten der Behörden kam? Oder soll ich einen Termin bei einem Rechtsanwalt vereinbaren? Da muß man sicherlich auch lange auf einen Termin warten...

Viele Grüße
Nicole
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 18:20    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist die Frage, ob die Betreuung vom Tage der Antragstellung an (wenn die Mutter unter Betreuung gestellt wird) rechtswirksam ist oder nicht. Das kann nur das Amtsgericht beantworten.

Die Verträge würde ich anfechten.

Nun heisst es einerseits, sie ist geistig noch recht fit, andererseits wusste sie nicht, was sie unterschrieb. Sie müssen sich jetzt bald für eine Sichtweise entscheiden - geistig fit oder nicht. So geht es jedenfalls nicht, sie versuchen im Moment, sich die Rosinen aus dem Kuchen zu picken. Wie schon geschrieben, halte ich eine Betreuung für eine gute Schutzmassnahme, und ich würde auch nicht dagegen angehen.

Vielleicht sind Sie insgesamt mit einem Anwalt besser beraten ?

Gruss

Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nicole_123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal herzlichen Dank für Ihre Antwort, Andreas!

Die Frau ist tatsächlich geistig fit. Sie "wußte" nicht, was sie unterschrieb, weil sie ihrem Sohn voll vertraute und sie die Überschreibung ja auch wollte (warum also vererben, wenn er es schon jetzt besitzen kann!?). Sie "wußte" nicht, daß ihr Sohn ihr derart "danken" würde. Sie befürchtet nun, alles zu verlieren und abgeschoben zu werden.

Das ist ein falsches Spiel, was der Sohn da treibt. Ihr erst das Haus abzunehmen sowie die Kohle zu "verprassen", ihr dann die "Einkaufshilfe" aus dem Haus zu ekeln, sie gleichzeitig unter Betreuung stellen lassen, um sie dann "hilflos" vielleicht in ein Altersheim "abschieben" zu können. Nein, das werde ich nicht zulassen. Ich werde mit meiner Nachbarin kämpfen bzw. alles für sie tun was ich nur kann...

Vielleicht ist es wirklich nicht schlecht, wenn sie unter Betreuung gestellt wird. Dann ist wenigstens jemand da, der sich mit um sie kümmert und sie ist ihrem Sohn nicht mehr "ausgeliefert"...

Ich werde ihr gleich morgen den Anwalt vorschlagen und hoffe, daß wir nicht so lange auf einen Termin warten müssen.

Vielen Dank nochmals für Ihre Mühe!

Viele Grüße
Nicole
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wie schon gesagt, ist eine Betreuung eine Schutzmaßnahme für den Betreuten. Im Ausgangsposting sollte natürlich nun nicht gerade der Sohn zum Betreuer bestellt werden, das scheint mir das Problem zu sein. Und wegen dieses Punktes können und sollten sich die Nachbarn durchaus ans AG wenden. Eine "Anregung" auf Einrichtung einer Betreuung kann jeder erheben.
Wenn die alte Dame aber noch einigermaßen fit ist, wird die Betreuung wohl nicht eingerichtet. Dann wäre es am besten, ihr einen Anwalt zu besorgen, der zumindest mal versuchen kann, etwas gegen den Sohn zu machen. Einfach so "anfechten" kann man Verträge und Vollmachten nicht, und nichtig waren die Vereinbarungen mit dem Sohn ja wohl auch nicht, wenn die Dame noch geschäftsfähig ist (leider). Aber zumindest Rechnungslegung kann man von dem Sohn einklagen (§ 666 BGB). Einen Anwalt würde wohl auch ein Betreuer einschalten, wenn er bestellt würde und aufklären wollte, was der Sohn gemacht hat.
Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.