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Verfasst am: 20.09.05, 18:47 Titel: 20 Jahre gleiche Wohnung; kann ich Reperaturen verlangen?
Ich grüße Euch
Seit über 20 Jahren wohne ich in einer denkmal geschützter Altbauwohnung von
110 qm. (Mietwohnung)
ABER
1 : Unser Fussboden im Flur ( 6m ) lässt nach und hat eine Senke an den bestimmten Eingängen wie der Toilette und an den einzelnen Zimmern sodass sich kein Laminat verlegen lässt. Wer muss diesen Ausgleich des Bodens zahlen, oder sogar einen auf Grund der Senke einen ganz Neuen?
2 : Die Eingangstüre ist erherheblich luftdurchlässig ( 1,5 cm ) und lässt sich nicht mehr schliessen seit ich vor Jahren einmal das Zylinderschloss laienhaft wechselte.?
Muss mein Vermieter dafür sorgen das schliesst und ,,dicht,, ist?
3 : Alle Wohnungen im Hause ( 5 ) wurden nach und nach saniert und renoviert als sie leer standen, wie sieht es damit bei einer bewohnten/unserer Wohnung aus?
Was kann wir / ich von meinem Vermieter / in / bald Erben erwarten und auch bescheiden verlangen / beanspruchen nach einem Mietverhältniss von 20 Jahren in einer Wohnung ohne Probleme / Schwierigkeiten?!!!
als erstes solltet ihr mal ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen und die Mängel auflisten. Er kümmert sich ja offensichtlich um das Haus, sodaß nicht anzunehmen ist, das er es verkommen lassen möchte!
Danach würde ich dann ein freundliches Gespräch suchen und Möglichkeiten erörtern.
Es ist absolut kontraproduktiv gleich mit Forderungen ins Haus zu fallen - erstmal den "zivilisierten" Weg suchen!
Axso...wenn ihr aber damit kommt, das er für eure Dummheit zahlen soll (Wohnungstür) ist das sicher kein Ansatz! Im Gegenteil - IHR sied zur Beseitigung des Schadens verpflichtet!!
Hier wäre es eher ein Ansatz, wenn man hingeht und eine entsprechende Beteiligung an einer neuen Tür anbietet!
Verfasst am: 21.09.05, 09:49 Titel: Re: 20 Jahre gleiche Wohnung; kann ich Reperaturen verlangen
mobby-meike hat folgendes geschrieben::
Was kann wir / ich von meinem Vermieter / in / bald Erben erwarten und auch bescheiden verlangen / beanspruchen nach einem Mietverhältniss von 20 Jahren in einer Wohnung ohne Probleme / Schwierigkeiten?!!!
Der Mieter hat Anspruch auf Erhaltung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand durch den Vermieter. Ob für die hier vorgetragenen Punkte ein Instandsetzungsanspruch besteht oder ob der aktuell vorhandene Zustand noch als vertragsgemäß anzusehen ist, kann aus der Entfernung vermutlich niemand wirklich seriös beantworten.
Instandsetzungen in anderen Wohnungen sind nicht zur Begründung von Ansprüchen geeignet.
Die Dauer des Mietverhältnisses löst für sich allein genommen ebenfalls keinerlei Ansprüche aus. Jede Begründung irgendwelcher Ansprüche mit der Dauer oder einem bisher störungsfreien Verlauf ist unter rechtlichen Aspekten völlig abwegig.
Selbstverständlich ist es jedem unbenommen, mit dem Vermieter über beliebige Änderungen zu verhandeln. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass in derartige Verhandlungen auch der Hinweis auf die Mietdauer und den störungsfreien Verlauf des MIetverhältnisses eingebracht werden kann.
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