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Nebenk.vorrauszahlung mangels Abrechnung eingestellt

 
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tt400
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 11:06    Titel: Nebenk.vorrauszahlung mangels Abrechnung eingestellt Antworten mit Zitat

Hallo,

eine längere aber bestimmt interessante Sache...

Ein Mieter wohnt seit 1.12.1999 in einer Mietwohnung und soll lt. Mietvertrag monatlich
a) 350 Euro Miete für eine Wohnung
b) 40 Euro Miete für einen Tiefgaragenstellplatz (mit elektrischem Tor)
c) 100 Euro Nebenkostenvorrauszahlungen
bezahlen.
Der Vermieter erstellt keinerlei Nebenkostenabrechnung. Da der Mieter davon ausgehen kann, dass die monatlichen Vorrauszahlungen weit über den tatsächlichen Kosten liegen, stellt der Mieter die Zahlung der monatlich 100 Euro Nebenkostenvorrauszahlung ab dem 1.1.2002 komplett ein und informiert den Vermieter vorher darüber per Einschreiben und fordert die Nebenkostenabrechnung an.

Im September 2005 erhält der Mieter erstmals eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.12.1999 bis 31.12.2004.
Bis zur Einstellung der Nebenkostenvorrauszahlung am 1.1.02 hat der Mieter demnach 600 Euro zu viel vorausbezahlt.
Im Jahr 2002 wurden 800 Euro Nebenkosten abgerechnet. Daraus ergibt sich für dieses Jahr eine Nachforderung von 200 Euro da ja bereits in den Jahren 2000 und 2001 600 Euro zu viel bezahlt wurden.
Im Jahr 2003 wurden 900 Euro abgerechnet und im Jahr 2004 1000 Euro.

Der Vermieter fordert im September 2005 2100 Euro nach.

Was muss der Mieter tatsächlich nachzahlen und welcher Betrag von den 2100 Euro ist
schon verjährt? Ich weiss dass Nebenkostennachforderungen die über der vertraglich vereinbarten Nebenkostenvorrauszahlung liegen verjähren aber wie ist es hier?

Von 1.6.2001 bis 31.12.2001 ist das Garagentor defekt und steht 6 Monate offen. Da eine Garage mit Tor und nicht ein überdachter Stellplatz Mietgegenstand ist, behält der Mieter von 1.1.2002 bis 30.6.2002 240 Euro Garagenmiete ein. Das erfährt der Vermieter vom Mieter nur im Kommentar und Betrag der monatlichen Überweisungen.

Muss der Vermieter die 240 Euro voll zurückzahlen nachdem das in der Abrechung vom September verlangt ist?

Über Eure Antworten freut sich tt400. Vielen DANK!!!
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