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Frist Kautionszahlung

 
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famgro
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Neuss

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 11:02    Titel: Frist Kautionszahlung Antworten mit Zitat

Liebes Forum,

kurz die klassische Frage, sicher schnell zu beantworten.
Die alte Wohnung wurde ohne Mängel übergeben und abgenommen, ab wann kann man mit einer Kautionszahlung rechnen, bzw diese erstmalig einfordern??
UND, darf der Vermieter wegen noch ausstehender Nebenkostenabrechnung etwas einbehalten??

Danke euch, Gruß T.
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mymomo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

a) der vermieter muss ihnen erst nach 6 monaten die kaution zurückerstatten... mit zinsen...

b) ja, darf er... unter anderem ist ja dafür die kaution ja auch gedacht
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Corsa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe dazu auch mal eine Frage; wie ist das wenn man auszieht und gleich einen Nachmieter hat? Kann der VM dann die Kaution auch so lange zurückhalten? Bräuchte sie eigentlich für meine neue Wohnung... Und der Nachmieter würde ja auch die Kaution gleich bezahlen!
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 05:00    Titel: Antworten mit Zitat

@corsa
Ihre Kaution hat nichts mit dem Nachmieter zu tun. Sie ist für Ihre Nebenkostennachzahlung, Mängel bei Auszug, Rückständige Miete usw. da. Oder können Sie sich vorstellen, das der Nachmieter Ihre (möglichen)Schulden übernimmt?
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Halbi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 2
Wohnort: bei Magdeburg

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte auch mal eine Frage hierzu...

Wir sind letztes Jahr aus unser Wohnung ausgezogen, haben die Wohnung mängelfrei übergeben. Kurz vor unserem Auszug wechselte die Hausverwaltung. Später kam unsere Nebenkostenabrechnung in der wir 780Euro nachzahlen sollten. dies legten wir dem Mieterbund vor. Kurze Zeit später kam eine Abänderung, in der wir 860Euro nachzahlen sollten. (zum vergleich haben wir dieses Jahr 160Euro von den Nebenkosten wieder bekommen!!!) Das bekam wieder der Mieterbund und forderte vom Vermieter alle Rechnungen an. Bis heute wurden keine Unterlagen dem Mieterbund und uns übersandt.

Also haben wir vor ca. einem Monat ein schreiben an den Vermieter (Hausverwaltung) geschrieben das wir nun unsere Kaution wieder bekommen möchten Hier wurde eine Frist von einem Monat (4Wochen) gesetzt.

Ca. 2Wochen später lag ein Brief der Hausverwaltung im Briefkasten, indem sie uns mitteilten das eine Erstattung der Kaution nicht möglich ist, da diese Nebenkostenabrechnung noch nicht beglichen ist und sich die alte Hausverwaltung dies bezüglich nicht meldet.

Wie können wir uns jetzt weiter verhalten???
ich kann ja nix dafür wenn die Hausverwaltungen untereinander nicht im Klaren sind?!


gruss und danke Dennis
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 04:57    Titel: Antworten mit Zitat

@Halbi: Da hilft nur das gerichtliche Mahnverfahren und dann ggf. die Klage.
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