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Verfasst am: 21.09.05, 10:38 Titel: Mietzahlungsrückstände sind Gesellschafter haftbar ?
Tag zusammen, bin neu hier
Firmengründer A und B möchten eine GmbH gründen. Mietvertrag über Geschäftslokal wird auf die Fa. A und B GmbH & Co. KG ausgestellt. A und B unterschreiben den Vetrag im Mai 2002. Fa. A und B GmbH & Co. KG werden nicht ins Handelsregister eingetragen, da B als Ausländer nicht zugelassen wurde.
Ab Anfang 2003 übernimmt A das Geschäftslokal ohne Änderung des Mietvetrages und B scheidet einvernehmlich durch A, aus.
Aus wirtschaftlichen Gründen kündigt A den Vetrag und schliesst den Laden im August 2003, ist aber vertraglich bis April 2004 gebunden.
Meine Frage: Da die Mietzahlungen von A von Jan. bis Juli 2003 unter anderem Namen gezahlt wurden, ist trotzdem eine Haftung von B für die noch fälligen Mieten seitens des Vermieters, durchsetzbar.
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