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Verfasst am: 20.09.05, 18:24 Titel: Schritte zur Betreuung
Angenommen: eine Frau lebt seit 10 Jahren in einer Partnerschaft (nicht verheiratet)
mit einem Alkoholkranken.
Der Kranke ist nicht mehr therapiefähig, hat erhebliche Probleme mit dem
Kurzzeitgedächtnis und absolut keine Einsicht. Er lebt in ihrem Haus.
Jetzt möchte die Frau diese Beziehung beenden. Fakt ist, er ist nicht in der Lage
alleine seinen Alltag zu meistern. Also kann er nicht einfach aufgefordert werden, dass
Haus zu verlassen. Kann ein Betreuer vom Amtsgericht bestellt werden?
Verfasst am: 21.09.05, 08:18 Titel: Re: Schritte zur Betreuung
Elke Jesewski hat folgendes geschrieben::
Angenommen: eine Frau lebt seit 10 Jahren in einer Partnerschaft (nicht verheiratet)
mit einem Alkoholkranken.
Der Kranke ist nicht mehr therapiefähig, hat erhebliche Probleme mit dem
Kurzzeitgedächtnis und absolut keine Einsicht. Er lebt in ihrem Haus.
Jetzt möchte die Frau diese Beziehung beenden. Fakt ist, er ist nicht in der Lage
alleine seinen Alltag zu meistern. Also kann er nicht einfach aufgefordert werden, dass
Haus zu verlassen. Kann ein Betreuer vom Amtsgericht bestellt werden?
Die Einrichtung einer Betreuung bei Alkoholismus ist problematisch. Bloße Alkoholabhängigkeit reicht nicht aus.
Näheres zum Verfahren unter
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=21
I.ü. können Sie sich auch bei der Betreuungsstelle (Landkreis/Gemeinde) beraten lassen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Verfasst am: 22.09.05, 08:07 Titel: Schritte zur Betreuung
Hallo, ich bedanke mich für den Ratschlag.
Ich habe beim Amtsgericht sehr gute Informationen bekommen.
Ich leite eine Selbsthilfegruppe für Alkoholabhängige und Angehörige.
Dieses Problem tritt immer häufiger auf und den Partnern, die selbst kaum
noch Kraft haben, fehlt sehr oft auch die nötige Energie sich über ihre Rechte und
Möglichkeiten zu informieren.
MfG Elke Jesewksi
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