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Wir haben vor 1 Woche Heizöl bekommen. Nun verlangt unser Vermieter pro Mietpartei, je 1/3 von der Heizölrechnung (ist ja auch berechtigt). Aber was mich dabei stört, daß keiner von den Mietern eine aufgeschlüsselte Rechnung bekommt, sondern der Vermieter einfach klingelt und sagt wieviel er zu bekommen hat und dies innerhalb 3 Tagen
Darf er das überhaupt? Oder steht jedem Mieter eine aufgeschlüsselte Rechnung zu? Wer weiss das zufällig??
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 21.09.05, 14:41 Titel:
Also der Vermieter erhält ja vom Lieferanten auch nur eine Rechnung. Gut, jetzt konnte der VM die Rechnung kopieren und jedem seiner Mieter eine Kopie geben. Wenn ihr das wollt ist Euer Vermieter sicherlich bereit dazu. Was die 3 Tage angeht, dies wird sicherlich auch die Frist sein, die der Heizoel-Lieferant setzt. Sicherlich ist dies etwas kurz, event. kenn der Vermieter seine Mieter und setzt die Frist darum kurz an.
Also der Vermieter erhält ja vom Lieferanten auch nur eine Rechnung. Gut, jetzt konnte der VM die Rechnung kopieren und jedem seiner Mieter eine Kopie geben. Wenn ihr das wollt ist Euer Vermieter sicherlich bereit dazu. Was die 3 Tage angeht, dies wird sicherlich auch die Frist sein, die der Heizoel-Lieferant setzt. Sicherlich ist dies etwas kurz, event. kenn der Vermieter seine Mieter und setzt die Frist darum kurz an.
Nja... aber würden Sie ohne eine Rechnung (egal ob aufgeschlüsselt oder nicht) schlappe 1100 Euro bezahlen? Von dem abgesehen, hat er schon letztes Jahr komisch reagiert, wie ich eine Rechnung haben wollte.
Heizöl gehört doch zu den Betriebskosten, die nach BGB jährlich abgerechnet werden, abhängig vom Wirtschaftsjahr.
Die laufenden Vorauszahlungen hat der VM treuhänderisch zu verwalten, weiterhin würde die diesjährige Öllieferung in die nächste Betriebskostenabrechnung eingehen und wäre demnach von den laufenden Vorauszahlungen zu zahlen.
Weiterhin sind die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung 50%-70% nach Verbrauch und 30%-50% nach Grundkosten zu zahlen und demnach sind diese Kosten zu splitten.
Das zur Frage, ob der Vermieter das darf-Meiner Meinung nach nicht!
Geht die Zahlung denn mit in die Betriebskostenabrechnung ein? Wird überhaupt bei Euch abgerechnet?Gibts eine Quittung? _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Einfach den Vermieter mal nett fragen ob Sie "für meine Unterlagen, ich bin da ein bisschen pingelig...." eine Kopie der Rechnung erhalten können.
Fertig. Er muss die Höhe der Nebenkosten "beweisen" können, also ist er schon dazu verpflichtet, aber man muss ja nicht gleich mit dem Dampfhammer (Rechtshinweise etc.) kommen.
Heizöl gehört doch zu den Betriebskosten, die nach BGB jährlich abgerechnet werden, abhängig vom Wirtschaftsjahr.
Die laufenden Vorauszahlungen hat der VM treuhänderisch zu verwalten, weiterhin würde die diesjährige Öllieferung in die nächste Betriebskostenabrechnung eingehen und wäre demnach von den laufenden Vorauszahlungen zu zahlen.
Weiterhin sind die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung 50%-70% nach Verbrauch und 30%-50% nach Grundkosten zu zahlen und demnach sind diese Kosten zu splitten.
Das zur Frage, ob der Vermieter das darf-Meiner Meinung nach nicht!
Geht die Zahlung denn mit in die Betriebskostenabrechnung ein? Wird überhaupt bei Euch abgerechnet?Gibts eine Quittung?
Vorauszahlung mit der Miete möchte mein Vermieter nicht. Im Frühjahr wird das Wasser,bzw. Heizung von einer Firma abgelesen und, wo es dann eine Abrechnung gibt.Dann im Herbst wird neu Heizöl bestellt und dieses muss als Vorkasse komplett (pro Mietpartei 1/3) bezahlt werden.
Meiner Meinung nach musst Du gar nichts zahlen, wenn der VM im Mietvertrag weder eine Pauschale, noch eine Vorauszahlung vereinbart hat. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Meiner Meinung nach musst Du gar nichts zahlen, wenn der VM im Mietvertrag weder eine Pauschale, noch eine Vorauszahlung vereinbart hat.
Die Vorauszahlung ist schon vereinbart. Nur zahle ich ungern für etwas, wo ich nur gesagt bekomme wieviel ich bezahlen muss ohne zu kontrollieren zu können, wieviel Heizöl, bzw was das alles gekostet hat. Und ich hab mal in meinen Unterlagen nachgeschaut. Das letzte Heizöl wurde nicht mit dem Warmwasser bzw Heizungabrechnung verechnet, sondern mit den übrigen Nebenkosten, die seperat kommt.
Ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass keiner der Mieter das Heizöl bei Lieferung zu bezahlen hat, ob mit oder ohne Rechnung!!! _________________ Grüße
Susanne
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