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Verfasst am: 21.09.05, 16:59 Titel: Kostenvoranschlag vom Vermieter
Hallo zusammen,
ich hätte da folgende Frage:
Fristgerechter Auszug aus der Wohnung nach fristgerechter Kündigung. Übergabe-Protokoll wurde erstellt. Es wird ein Mangel festgestellt den der Mieter verursacht hat und dies auch zugibt. Wie ist nun das weitere Vorgehen? Muss der Vermieter eine angemessene Frist setzen zur Mangelbeseitigung? Muss der Vermieter wenn er den Schaden selbst reparieren lässt dem Mieter einen Kostenvoranschlag zukommen lassen oder darf er einfach den Schaden beseitigen lassen und dem Mieter die Rechnung schicken? Gibt es eine Frist in der der Vermieter dem Mieter die Rechnung oder Frist setzen muss?
Es ist mittlerweile so gut wie Pflicht eine Frist zu setzen. Wielange ist meist Ermessenssache. Ich denke 4 Wochen müssten angemessen sein. In diesen 4 Wochen sollte der Exmieter mitteilen, ob er den Schaden selbst repariert, oder reparieren läßt. Nach fruchtlosen verstreichen der Frist, müsste m.E. ein Kostenvoranschlag und nochmaliger Frist von 2 Wochen an den Mieter gegeben werden. In der 1. Mitteilung und der Frist von 4 Wochen, könnte man gleich den Kostenvoranschlag mitsenden. Bei schuldhaftem verzögern des Exmieters, müsste geprüft werden inwieweit ein Schadenersatz wegen Mietausfall geltend gemacht werden könnte.
Gruß SLash _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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