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(Wortsperre: Firma)/Sharm el Sheikh

 
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Michi82
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 20:49    Titel: (Wortsperre: Firma)/Sharm el Sheikh Antworten mit Zitat

Ganz kurz: Mittwoch vor 2 Wochen Last Minute bei ltur gebucht, Donnerstag von FRA geflogen, eine Woche später zurück, Rückflugzeit geplant 13:55 Uhr. Werde als Alleinreisender ca. 2h eher am Flughafen in Sharm el Sheikh "rausgeschmissen". Rein in die Abflughalle, und was sieht man: Rückflug auf 17:15 Uhr verlegt, also 3:20 h später. Mit Müh und Not jemanden von ltur organisiert, er konnte jedoch auch nur "Sorry" sagen, ltur wurde wohl nicht informiert (Necker.mann und andere Urlauber waren - wie ich später erfahren habe - informiert wurden). Von (Wortsperre: Firma) natürlich niemand vor Ort. Wie siehts hier nun aus mit Verpflegungsgutscheinen usw.(Kostenerstattung)? Ist vielleicht etwas kleinlich, aber es geht ums Prinzip (mal ganz abgesehen davon, dass insgesammt 5 Stunden Wartezeit auf dem Mega-langweiligen Flughafen ne Zumutung sind, und dass ich, aufgrund der späten Ankunftszeit in FRA die Nacht dort auf dem Hauptbahnhof verbringen durfte - mein Zug nach Hause war weg. Aber ich weiß, sowas interessiert weder Airlines noch Gerichte)...
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

13:55 zu 17:15 Uhr sind weniger als vier Stunden, daher stellt es einmal keinen Reisemangel dar. Verpflegung wäre anzubieten gewesen.

Handelte es sich um eine Pauschalreise? --> der Veranstalter hätte die Pflicht gehabt, die Änderung zu erfragen und dem Kunden zeitgerecht mitzuteilen.

Handelte es sich um nur den Flug bzw. eine individuell zusammen gestellte Reise? --> ist der Kunde selbst verantwortlich, sich von der Richtigkeit der Rückflugszeit zu informieren mittels Rückbestätigung vor Ort.

Es wäre auch die Frage zu klären, seit wann die Änderung bekannt war. (Wortsperre: Firma) beispielsweise wäre zu nichts verpflichtet, wenn sie die Flugänderung einen Tag vorher bereits mitgeteilt hatte. Denn so gesehen hätte es sich am Abflugstag um keine Verspätung gehandelt, sondern um eine vorher bekannt gegebene Flugplanänderung.

Gruß
Peter
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Michi82
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

Ja, es war eine Pauschalreise (mit LTUR). Die (Wortsperre: Firma) hat wohl "in den Nachtstunden" ihren "gesamten" Flugplan durcheinandergewirbelt (so ein Reiseleiter am Flughafen). Denke auch dass der Fehler beim Veranstalter liegt - werde mich also direkt an LTUR wenden.
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