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Ölfleck als Kündigungsgrund?
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hoschi075
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 07:43    Titel: Ölfleck als Kündigungsgrund? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
vor 2 Tagen wurde mir eine ordentlich Kündigung von der Kanzlei meines Vermieters übersandt. Es geht daraus hervor, dass ich bis 31.12.2005 eine neue Wohnung finden muss.
Als Grund ist angegeben:
- 2 Ölflecken im Hof des Vermieters von einer Reparatur meines Rollers.
- und eine böse Behauptung die schlichtweg falsch ist, die Tür eines Nachbarn gemeinsam mit einem dritten Nachbarn beschädigt zu haben. Ich halte dies persönlich für Rufmord.
alles in allem geht es um vorsätzliche Beschädigung von Mieteigentum.
Zusätzlich soll ich noch bis 05.10.2005 die Anwaltskosten von 1000,- € zahlen. Das ganze, obwohl ich Student bin und Bafög beziehe, was der Vermieter auch weiß. Eine Frechheit.
Meine Fragen im einzelnen:
1. Muss der Vermieter mich nicht vorher warnen, bevor er den Anwalt einschaltet?
2. Reicht es aus für eine Nichtigkeit der Kündigung, dass ich gewillt war und immer noch bin (Zeugen vorhanden) den Flecken im Hof zu entfernen? (ich habe Ihn auch darüber telefonisch informiert und schon 3 Fleckenentferner duchprobiert)
3. Wie schätzen Sie die Lage ein? Halten Sie dies für einen wirklichen Grund?
4. Wer muss nun für die unnötig verursachten Kosten des Anwalts aufkommen? Denn Rechtsschutz habe ich leider keinen.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die angebenen Gründe lassen m.E. kein berechtigtes Interesse des VM an einer Kündigung erkennen.
Weiterhin sind die Behauptungen zu beweisen. Ausserdem bedürfen Begründungen für Verstösse gegen den Mietvertrag einer vorherigen schriftlich Mahnung.
zu1. Nein, sicher nicht.
zu2. s.o.
zu3. s.o.
zu4. Da die Kündigung von einem Anwalt erstellt wurde, nehme ich mal an, dass auf Dein Widerspruchsrecht hingewiesen wurde.
Ich würde der Kündigung schriftlich widersprechen. Dazu solltest Du Dir mal bei dejure.org die § des BGB zum Mietrecht (einzelne Schuldverhältnisse) durchlesen, damit offensichtlich wird, wie schwer es für einen Vermieter wird, einem Mieter zu kündigen. Je nachdem, ob der VM mit seinem RA auf der Kündigung beharren, wirst Du Dir einen Anwalt nehmen müssen. Soweit ich weiss, gibt es auch auf dem Amtsgericht Rechtsberatung, weiterhin Prozesskostenbeihilfe für Bedürftige etc.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Asta bietet meistens auch kostenlose Rechtsberatung für Studenten an. Die Frage ist allerdings ob das auch Mietrecht umfasst, weil es da eigentlich um Hochschulfragen gehen sollte.
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meines Wissens gibt es in Baumärkten spezielle Fleckentferner, welche Ölflecken restlos und gründlich beseitigen. Lassen Sie sich beraten, was in Ihrem Fall am optimalsten wirkt.

Bezüglich der Kündigung und deren Begründung schließe ich mich den Ausführungen meiner Vorposter an.

Gruß, Jade
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mymomo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

ein anruf bei der feuerwehr und die können dir genau sagen welches zeug du nehmen solltest...

der vermieter steht bei dem schaden an der tür unter beweislast...

wenn du wirklich schon fleckenentfernungsmittel probiert hast und dafür zeugen hast, stehen für dich die chancen eigentlich sehr gut... hat das vielleicht auch ein mitmieter gesehen das du da schon rumgemacht hast?
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 10:33    Titel: Re: Ölfleck als Kündigungsgrund? Antworten mit Zitat

[quote="hoschi075"
- und eine böse Behauptung die schlichtweg falsch ist, die Tür eines Nachbarn gemeinsam mit einem dritten Nachbarn beschädigt zu haben. [/quote]

Wie kommt er darauf?
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

nach den Informationen sieht es so aus als ob der Vermieter dich aus irgendeinem Grunde loswerden will und da er keinen legalen Weg sieht versucht er es halt auf diesem Wege.

Die Argumentation ist völlig lächerlich und da brauchst du sicherlich null Angst zu haben. so bekommt er dich weder aus der Wohnung noch mußt du dem Anwalt auch nur einen Cent zahlen (wobei da natürlich egal ist ob du Geld als Studi hast oder net ;o)))
Die einzige Chance wäre, wenn der Vermieter die Sachbeschädigung nachweisen kann!

Allerdings würde ich mir schon eine neue Wohnung suchen, denn es ist damit zu rechnen, das dies nicht die letzte Aktion war.

Von daher würde ich kurz der Kündigung widersprechen . Ganz kurz und knapp ohne groß Argumente anzubringen - dies könnte evtl. später ein Eigentor werden. Danach dürfte die Geschichte gegessen sein, denn der Vermieter wird kaum so blöd sein zu klagen zumal der Anwalt da ggf. nicht mitspielen würde.

Gruß
Bernd
unabhängig davon kann man natürlich strafrechtliche Schritte einleiten - wird aber ausser noch mehr Ärger kaum etwas bringen
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Tehlak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Mich interessiert vor allem, wie er auf Anwaltskosten in Höhe von 1000 Euro kommt.
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obehre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Tehlak hat folgendes geschrieben::
Mich interessiert vor allem, wie er auf Anwaltskosten in Höhe von 1000 Euro kommt.


mich auch.

er ist student, also dürfte die wohnung nicht allzu groß / nicht allzu teuer sein. nehmen wir mal an, sie kostet 350,00 (warm oder kalt, das lassen wir mal dahingestellt). dann würde der gegenstandswert für eine kündigung dieses mietverhältnisses 12 x miete, also 4.200 euro betragen, eine (standard-) 1,3-gebühr beträgt dann 354,90. da jetzt noch die pauschale und die steuer drauf, macht ca. 430,00 euros brutto.

oder hat uns der fragesteller noch ein paar weitere inhalte des kündigungsschreibens verschwiegen?

gruß
obehre
_________________
Dieser Beitrag ist meine Meinung, nichts weiter, insbesondere kein Rat oder dergleichen. Smilie
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hoschi075
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 06:12    Titel: Re: Ölfleck als Kündigungsgrund? Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
[quote="hoschi075"
- und eine böse Behauptung die schlichtweg falsch ist, die Tür eines Nachbarn gemeinsam mit einem dritten Nachbarn beschädigt zu haben.


Wie kommt er darauf?[/quote]

Dies ist ganz einfach zu erklären. Mein Nachbar, der sich über die zu laut schliessende Tür empörte, machte dem "angeblich beschädigten" Nachbarn das Angebot die Tür zu reparieren. Ich bakam dies durch das Klopfen am Rahmen mit, und schaute nach, was da los ist. Ich stand aber wirklich nur daneben und wurde gefragt, ob ich einen Hammer hätte, was ich verneinte. Nach der Bearbeitung, wo das Schloss einrastete ging die Tür tatsächlich leiser zu. Der Nachbar bedankte sich und das war alles.
Meiner Meinung nach brauch mein Vermieter einfach nur einen weiteren Grund um die Sachbeschädigung in meinem Fall glaubhaft zu machen. Also eine blosse Behauptung und Rufmord zugleich.
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hoschi075
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 06:15    Titel: Antworten mit Zitat

Berni210 hat folgendes geschrieben::
Moien,

nach den Informationen sieht es so aus als ob der Vermieter dich aus irgendeinem Grunde loswerden will und da er keinen legalen Weg sieht versucht er es halt auf diesem Wege.

Die Argumentation ist völlig lächerlich und da brauchst du sicherlich null Angst zu haben. so bekommt er dich weder aus der Wohnung noch mußt du dem Anwalt auch nur einen Cent zahlen (wobei da natürlich egal ist ob du Geld als Studi hast oder net ;o)))
Die einzige Chance wäre, wenn der Vermieter die Sachbeschädigung nachweisen kann!

Allerdings würde ich mir schon eine neue Wohnung suchen, denn es ist damit zu rechnen, das dies nicht die letzte Aktion war.

Von daher würde ich kurz der Kündigung widersprechen . Ganz kurz und knapp ohne groß Argumente anzubringen - dies könnte evtl. später ein Eigentor werden. Danach dürfte die Geschichte gegessen sein, denn der Vermieter wird kaum so blöd sein zu klagen zumal der Anwalt da ggf. nicht mitspielen würde.

Gruß
Bernd
unabhängig davon kann man natürlich strafrechtliche Schritte einleiten - wird aber ausser noch mehr Ärger kaum etwas bringen


Zunächst Danke schön für die Tips. Ich habe sowieso, nach Beendigung meines Studiums im März nächsten Jahres, vor eine neue Wohnung zu beziehen.
Mit solch einem Vermieter hatte ich bislang noch nie zu tun.
Gruß Chris
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hoschi075
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 06:22    Titel: Antworten mit Zitat

obehre hat folgendes geschrieben::
Tehlak hat folgendes geschrieben::
Mich interessiert vor allem, wie er auf Anwaltskosten in Höhe von 1000 Euro kommt.


mich auch.

er ist student, also dürfte die wohnung nicht allzu groß / nicht allzu teuer sein. nehmen wir mal an, sie kostet 350,00 (warm oder kalt, das lassen wir mal dahingestellt). dann würde der gegenstandswert für eine kündigung dieses mietverhältnisses 12 x miete, also 4.200 euro betragen, eine (standard-) 1,3-gebühr beträgt dann 354,90. da jetzt noch die pauschale und die steuer drauf, macht ca. 430,00 euros brutto.

oder hat uns der fragesteller noch ein paar weitere inhalte des kündigungsschreibens verschwiegen?

gruß
obehre


Hallo, die Anwaltskosten sind in der Tat enorm hoch. Dies setzt sich aber lt. Kündigungsschreiben aus folgenden Punketen zusammen:
Gegenstandswert: 9.387,31 € (3x Jahreskaltmietzins) --> 923,40
1,9 Geschäftsgebühr §§13, 14 Nr. 2400 VV RVG
Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,6 wegen 3 Auftraggebern -
Post und Telekommunikation Nr. 7008 VV RVG --> 20,00 €
Zwischensumme netto --> 943,40 €
+ MwSt sind --> 1094,34 €
Die erhöhten Kosten liegen meinem Anschein nach nicht nur alleine darin begründet, dass es sich beim Mandanten um eine Hausbesitzergemeinschaft von 3 Personen handelt. Eine Frechheit. Mir unerklärlich, wie eine Kanzlei so etwas unterschreiben kann. Aber Geld braucht ja schließlich jeder....
Von mir jedenfalls gibt es keinen Cent.
Gruß Chris
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

LOL..dein Glück hätt ich gern... ich hatte nahezu immer kriminelle Vermieter ;o))))

Ist ja auch egal...wenn du im März ausziehen willst dann schick einfgach dem ... deine Kündigung zum März!! Wie gesagt ist es unwahrscheinlich das er so dumm sein wird zu klagen und selbst wenn.... was juckt es die eiche wenn die Sau sich an ihr kratzt ;o)))

Gruß

Bernd
Yvonne erinnert mich immer mehr an einen gewissen Herrn aus einem anderen Forum ;o))))
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alibi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 22:25    Titel: Streitwert Antworten mit Zitat

Der Streitwert ist miener Meinung nach völlig überhöht - bei Kündigungen von Mietwohnungen (und Räumungsklagen) wird eine Jahresmiete angesetzt.

Am Besten von der Rechtsberatung des ASTA beraten lassen und dann zurückschreiben.
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Tehlak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei ich mir generell nicht sicher bin, ob in diesem Fall die Kosten für den Anwalt für die Kündigung überhaupt eingefordert werden können.

Immerhin hätte der Vermieter diese Kündigung auch selber schreiben können.
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