Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Limited und Kindergeld?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Limited und Kindergeld?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Studiosus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 07:26    Titel: Limited und Kindergeld? Antworten mit Zitat

Hallo,


nehmen wir mal an, A studiert derzeit per Fernstudium und erhält aufgrund seines Studiums monatliches Kindergeld von 154,- EUR, dass mit ein wenig Zuzahlung von Oma für das Fernstudium ausreicht.

Nun möchte A aber am liebsten sein Geld selbst verdienen und hat auch schon eine tolle Idee. Für diese Idee bräuchte A allerdings eine GmbH und weil ihm das zu teuer ist, möchte er eine Limited gründen.

Jetzt die Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie A das Kindergeld behalten kann (und in der Krankenkasse der Eltern bleiben kann), solange seine Limited noch kein Geld abwirft bzw. in den roten Zahlen ist? (A hat mal davon gehört, dass man einen Treuhänder als Director einsetzen könnte und somit anonym gründen könnte).

Ich freue mich über jede Antwort!

Beste Grüße,
Studiosus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.05, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Warum tut es nicht ein Einzelunternehmen? Die Gründungs- und Verwaltungskosten für die Ltd. sind wesentlich höher als das Kindergeld.
Nach oben
Studiosus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nicht möglich, da die Ausübung der Geschäftsidee eine juristische Person zwingend voraussetzt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.05, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Studiosus hat folgendes geschrieben::
Das ist nicht möglich, da die Ausübung der Geschäftsidee eine juristische Person zwingend voraussetzt.

Na diese Geschäftsidee würde mich aber mal interessieren.
Nach oben
Studiosus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Darüber kann ich leider keine Auskunft geben, es sei denn, Sie möchten Investor oder D o z e n t werden... Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Studiosus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmals nach oben gezogen...

Kann denn niemand was zum Thema sagen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Studiosus hat folgendes geschrieben::
Nochmals nach oben gezogen...

Kann denn niemand was zum Thema sagen?


Darüber kann Ihnen leider niemand eine Auskunft geben, es sei denn, Sie möchten uns Ihre Geschäftsidee erklären..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Studiosus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 02:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das spielt doch überhaupt keine Rolle.

Es geht hier ja nicht darum, welche Geschäftsidee ich habe oder nicht, sondern dass ich zur Umsetzung dieser eben eine Limited/ GmbH benötige...

Die Frage lautete, ob es irgendeine legale Möglichkeit gibt, dass eine Person das Kindergeld behalten kann, solange seine Limited noch kein Geld abwirft bzw. in den roten Zahlen ist? (Die Person hat mal davon gehört, dass man einen Treuhänder als Director einsetzen könnte und somit anonym gründen könnte).

Mit der Geschäftsidee hat das ja nichts zu tun, oder?

Beste Grüße,
Studiosus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Koky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 04:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte ja auch anonym und so allgemein wie möglich bleiben...(siehe Forenregeln)

die Frage ist ja gut und eindeutig formuliert (auch wenn ich dazu keine Antwort weiß), so dass die Hintergründe hier nicht umbedingt erläutert werden müssen..

Koky
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 05:29    Titel: Antworten mit Zitat

Solange die Einkünfte nicht über 7.680,-- Euro im Jahr liegen, bekommt er sein Kindergeld. Wenn die Limited keinen Gewinn macht, ist das also kein Problem.

Nach dem Sinn oder Nicht-Sinn einer Limited war doch garnicht gefragt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Studiosus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und herzlichen Dank für die Antworten!


@Rembrandt:
Ist das mit den 7.680,- EUR nicht nur auf normale Einkünfte bezogen? Ich dachte mal gehört zu haben, dass einem als Selbstständiger alle "Vergünstigungen" seitens des Staats gestrichen werden (und man selbst versicherungspflichtig wird, also nicht mehr bei den Eltern mitversichert ist). Vielleicht können Sie da noch Aufklärungsarbeit leisten- würd mich sehr freuen! Wenn dem nämlich so wäre, wäre meine Gefühlslage ungefähr so: Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich

Herzliche Grüße,
Studiosus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Studiosus hat folgendes geschrieben::

.....und man selbst versicherungspflichtig wird, also nicht mehr bei den Eltern mitversichert ist


Gemeint ist wohl die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung der Eltern. Das ist nun wieder ein ganz anderes Thema! Leider nicht so leicht zu beantworten.

Bei einer geringfügigen selbstständigen Tätigkeit könnte ich mir noch eine Mitversicherung vorstellen, aber bei einer Limited? Die gilt doch als Kapitalgesellschaft.

Da bin ich überfragt. Fragen Sie doch einmal bei Ihrer Krankenkasse nach.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chris0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich musst Du nicht zwingend als Geschäftsführer der Ltd in Erscheinung treten. Du kannst bspw. einen Fremdgeschäftsführer einstellen. Der director muss ja nicht zwingend Gesellschafter sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.