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ich bin am 11.10.2004 bei einer Fa. angestellt worden. Am 22.Maerz.2005 haeb ich ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet und am 21.04.2005 Kredit aufgenommen, das aber mit einer Versicherung gegen Arbeitslosigkeit abgesichert wurde.Die Firma hat mich aber zum 30.09.2005 gekündigt
Im Vertrag steht als Klausel-->
Voraussetzung für den Abschluss einer Arbeitslosigkeitsversicherung ist, dass der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss seit mind. 6 Monaten in einem ungekündigten und unbefristeteten Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber steht.
Im naechsten Klausel steht geschrieben;--->
Die Leistung der Gothaer erfolgt nach Ablauf der Karenzzeit für die Dauer einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit. Für eine durchgehende Periode der Arbeitslosigkeit leisten wir solange, wie Sie Arbeitslosengeld beziehen max. 12 Monate.
Meine Frage ist, ob mir diese Leistung von der Versicherung zusteht. Zusaetzlich möchte ich hinweisen, dass ich seit 19.06.2005 wegen meines Rückens karankgeschrieben bin.Ist Aufhebungsvertrag eine verschuldete Arbeitslosigkeit?
sie wussten am 22.märz das das arbeitsverhältnis beendet wird, wenn ich das richtig verstehe?
und dann schließen sie im april einen kredit mit restschuldversicherung ab, in den die o.g. bedingungen zu erfüllen sind.
sie werden sich selbst ausrechnen können, dass die versicherung keine leistungen erbringen wird. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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