Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wohnungskündigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wohnungskündigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
schallipupper
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Parey

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 16:32    Titel: Wohnungskündigung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage, wer kann helfen?
Ich habe meine Wohnung beim Vermieter gekündigt und habe die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten. Ich wohne nun die 3 Monate ab. Nun möchte ich aber Früher ausziehen, schon einen Monat früher. Ich würde den Vermieter für den letzten Monat die Kaltmiete bzw. die Grundmiete überweisen. Damit ich früher ausziehen kann.
Nun meine Frage:
- Kann ich das machen, Ihm die Grundmiete für einen Monat zahlen?
- Lässt mich dann der Vermieter gehen?
- Würde mich der alte Vermieter gehen lassen, o. kann mich er trotzdem binden?
- Was für rechtliche Grundlagen gibt es da, bei Kündigung einer Wohnung?
- Welche Miete muß ich zahlen bei der Kündigung bzw. beim vorzeitigen Auszug
( Grundmiete o. volle Miete)?

Gruß schallipupper
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Bis zum Ende der Mietzeit ist die volle Miete, inkl. Nebenkosten, zu zahlen.
Ich weiß nicht genau, was Sie mit "früher gehen" meinen, aber ausziehen können Sie natürlich, wann Sie wollen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kralle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

zuviel gezahlte nebenkosten würdest du ja eh mit der nebenkostenabrechnung verrechnet bekommen.
also fein die vereinbarte miete (incl. nebenkosten) zahlen und dann auf die nebenkostenabrechnung freuen, da sollte dann ja ein kleines taschengeld bei rauskommen wenn du sparsam mit deinen nebenkosten warst Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schallipupper
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Parey

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 15:25    Titel: Wohnungskündigung Antworten mit Zitat

Ich habe die Wohnung bei Vermieter Ordnungsgemäß gekündigt, zum 30.11.2005 ( Kündigungsfrist eingehalten). Nun hat mich der Vermieter angesprochen, ob nicht die Möglichkeit besteht eher auszuziehen, weil er einen Nachmieter hat. Natürlich habe ich gesagt, das geht. Ich könnte dann zum 31.10.2005 ausziehen, wenn alles klappt. Aber inzwischen ist der neue Nachmieter wieder abgesprungen, so das ich wieder bis zum 31.11.2005 warten muß. Aber nun habe ich schon zum 1.11.2005 einen neuen Mietvertrag beim neuen Vermieter abgeschlossen, weil ich mich ja darauf verlassen habe.Das alles mit dem alten Vermieter klar geht.
Nun habe ich dem alten Vermieter gesagt, das ich für den Monat November die Miete zahle, damit ich schon zum 31.10.2005 raus komme. Sprich einen sogenannten Freikauf aus dem Mietvertrag. Jetzt ist nun meine Frage, ich würde dem alten Vermieter für Monat Nov. die Grundmiete zahlen ohne Betriebskosten. Da mir der alte Vermieter dies angeboten hat. Ist das rechtens? Die Grundmiete reicht ja meines Wissen aus, da ich ja für Monat Nov. keinen Verbrauch mehr habe, an Betriebskosten. Also kann er mir ja dafür nichts mehr berechnen. Die Wohnung wird ja dann zum 31.10.2005 übergeben und alle Zählerstände werden ja dann notiert.

Was muß ich nun zahlen, das war meine Frage, Grundmiete o. volle Miete?
Ich möchte nun unbedingt raus zum 31.10.2005, kann mich der alte Vermieter gehen lassen, oder bindet er mich trotzdem?
Ich möchte nun genau Wissen was ich tun muß bzw. was ich nun zahlen muß?

Gruß schallipupper
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, Sie zum 31.10. gegen Zahlung einer Kaltmiete aus dem Mietvertrag zu entlassen, dann ist das in Ordnung. Ansonsten müssen Sie bis zum 30.11. die VOLLE Miete inkl. Nebenkosten zahlen. Ob Sie Verbrauch haben oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Der Vermieter darf dann aber auch erst zum 01.12. neu vermieten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schallipupper
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Parey

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 22:51    Titel: Wohungskündigung Antworten mit Zitat

Hallo,
auf Welcher gesetzlichen Grundlage ist das Berufen, was du schreibst?
Wo kann ich das Nachlesen, im Gesetz?
Welcher & ist das, im Mietrecht?
Wo rauf kann ich mich berufen?

Gruß schallipupper
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.