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Verfasst am: 24.09.05, 17:47 Titel: Hund soll weg! Was tun?
Was tun, wenn man über den Anwalt seines VM erfährt, dass der Hund per Frist von sieben Tagen abgeschafft werden soll (Brief heute angekommen - Frist bis zum 30.09.)? In dem Brief wird behauptet, dass der VM sich eindeutig gegen einen Hund ausgesprochen hat.
In den Augen des Mieters sieht es aber nicht so eindeutig aus. Als die Wohnung bezogen wurde, gab es zwei Katzen. Da eine Katze verstarb wurde über die Anschaffung eines neuen Haustieres nachgedacht. Da die Tochter unbedingt einen Hund haben wollte, einigten sich Mutter und Kind auf einen Hund, der nicht grösser werden sollte als die noch vorhandene Katze. Der VM wurde telefonisch nach Erlaubnis gefragt. Der sagte, dass er sich noch mit der Hausverwaltung absprechen wollte, sie aber eigentlich keine Hunde dulden wollten. Zu 80% ein nein - er wollte sich aber die Woche drauf wieder melden, was er nicht tat. Die Tochter hatte schon längst alle Unterschriften der Mitmieter gesammelt, die nichts gegen einen Hund im Haus hatten. Alle Mieter hatten unterschrieben - allerdings stehen drei Wohnungen leer (davon zwei schon seit über zwei Jahren).
Fünf Wochen später zog ein kleiner Welpe in die Wohnung ein - der VM hatte ca. zwei Wochen später Kenntnis davon - nun, wieder fünf Wochen später das Schreiben vom Anwalt.
Muss nun gleich ein Anwalt eingeschaltet werden oder reicht erst einmal eine Antwort des Mieters? Das Einschalten eines Anwalts von VM-Seite ist schon etwas erschreckend, da es bisher noch keine größeren Probleme zwischen beiden Parteien gab. Abgesehen von Mängeln in der Wohung und Zusagen seitens des VM, die erst eingehalten wurden, wenn die Miete gekürzt wurde. Also alles in allem nicht die unkomplizierteste Verbindung. *seufz* _________________ leben und leben lassen
In dem Schreiben des Anwalts wird nur darauf hingewiesen, dass ein Hund in der Wohnung nicht gehalten werden darf und dies der VM auch eindeutig ausgesprochen hatte.
In dem Telefongespräch fielen Gründe wie
- generell keine Erlaubnis für Hunde
- Belästigung der anderen Mieter
- andere Mieter wollten dann auch einen Hund
- Gebell
das Übliche halt. Ein 100%iges Nein gab es in diesem Gespräch jedoch nicht. Ich hatte den VM gebeten, sich die 80% Nein doch noch einmal zu überlegen, ich würde mich erkundigen, wie das rechtlich überhaupt aussähe und ein Umzug wäre ja auch eine Option. Da sich der VM aber nicht wieder gemeldet hat, bin ich davon ausgegangen, dass es ihm wohl nicht so sehr wichtig ist.
Muss ich denn gleich einen Anwalt einschalten (ist ja eine Kostenfrage und ich habe keine Rechtsschutzversicherung), oder reicht es, wenn ich selbst meine Sicht der Dinge äußere? Die Fristsetzung halte ich auch für etwas kurz... _________________ leben und leben lassen
Ich denke der VM wird gewinnen und zwar aus dem Grunde das die Haltung nicht erlaubt wurde, keine Äusserung kann nicht als Zustimmung des VM ausgelegt werden. Wenn allerdings im Mietvertrag generelle Tierhaltung verboten wurde ist das nicht rechtens und es kann ein Hund gehalten werden. Da es anscheinend eine Erlaubnis gab für Katzen kann diese nicht einfach auf einen Hund umgemünzt werden seitens des Mieters.
Generell sollte vor Anschaffung des Hundes die Erlaubnis eingeholt werden. Im schlimmsten Fall kann der VM nun auch fristlos kündigen, anscheinend will er aber nur auf Abschaffung klagen. Wenn er damit durch kommt und dann bekommt der Mieter eine sehr hohe Strafe aufgebrummt wenn er dem nicht folgt.
In jeden Fall sollte ein Anwalt hinzu gezogen werden, da anscheinend der VM den Klageweg auch bestreiten will. Ich vermute mal weil er keinen Präzedenzfall schaffen will.
Ein Hund gehört grundsätzlich nicht in eine Mietwohnung. Hunde machen Lärm, verbreiten Dreck und Ungeziefer und beißen gelegentlich.
Da in Ihrem Fal - wie aus Ihrer Schilderung hervorgeht - der Vermieter auch keine ausnahmsweise Genehmigung erteilt hat, werden Sie den Hund wohl abschaffen müssen.
Zitat:
Muss nun gleich ein Anwalt eingeschaltet werden oder reicht erst einmal eine Antwort des Mieters?
Ich denke der VM wird gewinnen und zwar aus dem Grunde das die Haltung nicht erlaubt wurde, keine Äusserung kann nicht als Zustimmung des VM ausgelegt werden. Wenn allerdings im Mietvertrag generelle Tierhaltung verboten wurde ist das nicht rechtens und es kann ein Hund gehalten werden. Da es anscheinend eine Erlaubnis gab für Katzen kann diese nicht einfach auf einen Hund umgemünzt werden seitens des Mieters.
Im Mietvertrag steht:
Für jede Tierhaltung, insbesondere Hunde und Katzen, ausgenommen Kleinsttiere in geringer Zahl, badarf es der vorherigen ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters.
Strider hat folgendes geschrieben::
Generell sollte vor Anschaffung des Hundes die Erlaubnis eingeholt werden. Im schlimmsten Fall kann der VM nun auch fristlos kündigen, anscheinend will er aber nur auf Abschaffung klagen. Wenn er damit durch kommt und dann bekommt der Mieter eine sehr hohe Strafe aufgebrummt wenn er dem nicht folgt.
Die Erlaubnis wollte ich einholen - habe aber keine eindeutige Aussage erhalten.
Eindeutige Aussagen sind von Seiten des Vermieters selten zu bekommen. So wollte dieses Frühjahr die Hausgemeinschaft in Eigenarbeit den Hof verschönern. Nach Rückfrage bei dem VM wurde abgewunken, weil im Herbst ein Gerüst wegen Wärmedämmung und Fassadenarbeiten aufgestellt werden sollte. Bisher ist nichts geschehen - und da schon seit zehn Jahren von Balkonen gesprochen wird, nimmt hier kaum noch jemand solche Aussagen für bare Münze.
Strider hat folgendes geschrieben::
In jeden Fall sollte ein Anwalt hinzu gezogen werden, da anscheinend der VM den Klageweg auch bestreiten will. Ich vermute mal weil er keinen Präzedenzfall schaffen will.
Ich möchte das nicht hoffen. Gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen - das erschrickt mich schon ein wenig, vor allem weil der VM immer betonte, ein gutes Verhältnis zu seinen Mietern haben zu wollen. Auch bekomme ich noch Geld vom VM, da ich im Frühjahr einen kleinen verwilderten Garten in Eigenarbeit saniert habe. Knochenarbeit und Kosten von ca. 400,00 Euro an denen sich der VM beteiligen wollte. Die Quittungen sind lange eingeschickt - gehört habe ich weiterhin nichts. Auch erwähnte der Anwalt nichts in dieser Sache. _________________ leben und leben lassen
Ein Hund gehört grundsätzlich nicht in eine Mietwohnung. Hunde machen Lärm, verbreiten Dreck und Ungeziefer und beißen gelegentlich.
Daran werden sich wohl für alle Zeiten die Geister scheiden. Der Hund wird kaum größer als die Katze. Lärm macht er nicht, kommt auch nicht auf die Stunde Bellen, die ihm zugestanden wird. Um den Dreck kümmere ich mich und Ungeziefer habe ich nicht in meiner Wohnung. Es hat schon auch was mit der Erziehung des Hundes zu tun.
Gregorovius hat folgendes geschrieben::
Da in Ihrem Fal - wie aus Ihrer Schilderung hervorgeht - der Vermieter auch keine ausnahmsweise Genehmigung erteilt hat, werden Sie den Hund wohl abschaffen müssen.
Natürlich werde ich den Hund nicht wieder abgeben. Es handelt sich um ein Lebewesen, das man nicht anschafft und wieder abschiebt, wie es einem oder anderen grade in den Kram paßt. Auch wäre meine Tochter untröstlich!
Ein Umzug ist schließlich auch eine Option, die ich dann anstreben würde.
Meine Nachbarn sprachen schon von einer Hofdemonstration gegen einen Auszug meiner Mietpartei.
Gregorovius hat folgendes geschrieben::
Einen Anwalt müssen Sie dabei nicht einschalten.
Danke für diesen Hinweis - dann werde ich mich erstmal persönlich dazu äußern. _________________ leben und leben lassen
Der Umzug wird wohl als einzige Option bleiben, denn die Kosten der Strafe bei Verweigerung der Abschaffung dürften sich locker im 5 stelligen Eurobereich bewegen. Diese darf dann bezahlt werden oder abgesessen. In jeden Fall sollte, wie bereits gesagt, ein Anwalt hinzugezogen werden.
Im Übrigen kann ich gut nachfühlen, dass man eher den Vermieter wechseln würde, als einen Hund, den man liebgewonnen hat, wieder wegzugeben.
Gruß, Jade
Danke für die links, Jade!
Ja, lieber den Vermieter wechseln noch schlimmer kann´s ja kaum werden.
Strider hat folgendes geschrieben::
Der Umzug wird wohl als einzige Option bleiben, denn die Kosten der Strafe bei Verweigerung der Abschaffung dürften sich locker im 5 stelligen Eurobereich bewegen. Diese darf dann bezahlt werden oder abgesessen. In jeden Fall sollte, wie bereits gesagt, ein Anwalt hinzugezogen werden.
Wenn der VM darauf besteht, dann zieh ich halt aus. Das ist zwar auch nicht billig - und vor allem nervig! - aber immer noch die bessere Lösung.
Als alleinerziehende Mutter muss ich schon etwas auf mein Geld achten - auf einen Anwalt werde ich somit erstmal verzichten. Aber danke auch hier für die Tipps! _________________ leben und leben lassen
Für jede Tierhaltung, insbesondere Hunde und Katzen, ausgenommen Kleinsttiere in geringer Zahl, badarf es der vorherigen ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters.
Noch deutlicher geht's ja kaum, warum fragen Sie dann überhaupt nach? Und dort steht auch ausdrücklich "vorherig". Also nicht erst mal anschaffen und dann sagen "jetzt ist er aber schon da."
Noch deutlicher geht's ja kaum, warum fragen Sie dann überhaupt nach? Und dort steht auch ausdrücklich "vorherig". Also nicht erst mal anschaffen und dann sagen "jetzt ist er aber schon da."
Ende Juni habe ich den VM angerufen und ihn von meinen Absichten in Kenntnis gesetzt. Er sagte mir, dass er mit der Hausverwaltung Rücksprache halten müsse, da sie eigentlich keine Hunde dulden. Er sagte zu 80% nein und wollte sich die Woche darauf wieder bei mir melden, was er nicht tat. Natürlich hätte ich ihm weiterhin hinterhertelefonieren können, aber ich ging nunmal davon aus, dass wenn es ihm so wichtig wäre aus den 80% 100% machen zu wollen, dass er sich auch wirklich gemeldet hätte.
Der Hund zog Anfang August ein - es wäre also noch genügend Zeit gewesen, mir eine eindeutige Absage zu geben und die Anschaffung des Hundes abzublasen. _________________ leben und leben lassen
Er sagte zu 80% nein und wollte sich die Woche darauf wieder bei mir melden, was er nicht tat. Natürlich hätte ich ihm weiterhin hinterhertelefonieren können, aber ich ging nunmal davon aus, dass wenn es ihm so wichtig wäre aus den 80% 100% machen zu wollen, dass er sich auch wirklich gemeldet hätte.
"80 % nein" und dann keine weitere Mitteilung mehr ist halt noch keine "vorherige ausdrückliche Erlaubnis". Ich denke, da gibt es nicht viel zu interpretieren.
Man braucht zwar keinen Rechtsanwalt, um auf die Aufforderung des Vermieters zu antworten. Aber ob mit oder ohne Anwalt, eine gegenteilige Meinungsäußerung des Mieters oder seines Anwaltes führt noch nicht dazu, daß die Abmahnung des Vermieters wirklungslos wäre. Wenn Sie die Aufforderung nicht beachten, wird der Vermieter vielleicht kündigen. Spätestens dann wäre ein Rechtsanwalt sinnvoll. Dabei ist aber eher unwahrscheinlich, daß eine dauerhafte Erlaubnis erreicht werden kann, vielleicht kann man die Kündigung um ein paar Monate hinauszögern. Billig wird das nicht.
Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 25 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 25.09.05, 18:21 Titel:
Hallo.
Habe den Thread mit großem Interesse verfolgt!
Wollte da jetzt auch mal was zu sagen. Also an sich bin ich auch ein großer Hundefreund, aber einfach anschaffen ohne die Erlaubnis finde ich auch etwas krass.
Und wenn Hunde generell nicht erlaubt sind und 80% nein, wie kommt man dann dazu sich trotzdem einen zuzulegen?
Naja, jedenfalls würd ich mich da mal mit dem VM in Verbindung setzen (oder seinem RA), wenn die den Hund partout nicht wollen dann eben ne neue Wohnung suchen (am besten eine mit großem Garten ). Weil dem Hund ein "Bleiberecht" einzuklagen, halte ich für nicht besonders erfolgreich, denn es war ja bereits klar dass die Hausverwaltung keine Hunde duldet.
@Gregorovius
Deine Äusserung ist unqualifiziert. Ob ein Hund Ungeziefer und Dreck verbreitet liegt eindeutig daran wie er gepflegt wird.
Es soll übrigens auch Hunde geben die kaum bellen.
Und: 98 Prozent der Hunde beissen nicht. Bei unserem Hund kann meine Nichte " Zahnarzt" spielen und er macht nichts...
Ich kann nur raten umzuziehen, besonders wenn es solche Leute wie Gregorovius
gibt( der warscheinlich selbst so ein Tierhassender Vermieter ist)
Such dir ne schöne Wohnung im Ergeschoss mit Garten...auf jedenfall nicht 5ter Stock oder so...auch für kleine Hunde sind Treppen nicht so toll. Am besten fährst du übrigens bei privaten Vermietern ohne Hausverwalter etc. Da entscheidet nur eine Perosn alleine ob nen Hund erlaubt ist oder nicht. Erlaubnis im neuen Mietvertrag schriftlich fixieren!
Die 7 tägige Frist ist eiin Witz-wie bitte soll man (wenn man es denn verhat) seinen Hund in so kurzer Zeit in wirklich gute Hände vermitteln? Um eine Katze in ein ideales zu Hause zu vermitteln brauche ich ja mindestens 14 Tage...
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