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Handlungsvollmacht auch wirksam für Tochtergesellschaft?

 
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 08:48    Titel: Handlungsvollmacht auch wirksam für Tochtergesellschaft? Antworten mit Zitat

Folgende Annahme:

Mitarbeiter sei angestellt bei Muttergesellschaft A und hat Handlungsvollmacht.
Daneben existiere noch eine Tochtergesellschaft B.
Beide Firmen haben den gleichen Geschäftsführer.

Kann der Geschäftsführer dem bei der Muttergesellschaft A angestellten Mitarbeiter nun auch eine wirksame Handlungsvollmacht für Tochtergesellschaft B erteilen, obwohl dort kein Anstellungsverhältnis besteht?
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MAM
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Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, kann sie.

Die Vollmachtserteilung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das durch eine dem künftigen Bevollmächtigten gegenüber zugangsbedürftige Willenerklärung ausgeübt wird. Bevollmächtigt werden darf jede geschäftsfähige natürliche und jede juristische Person. Sie muß zu dem Vollmachtgeber bisher in keinem Rechtsverhältnis gestanden haben. Die Vollmacht kann auch selbständig erteilt werden. Ein Arbeitsverhältnis ist daher überhaupt nicht erforderlich.

Die Tochtergesellschaft kann den Arbeitnehmer daher durch ihren Geschäftsführer als ihren gesetzlichen Vertreter bevollmächtigen.
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