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Kostenfestsetzung

 
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 04:47    Titel: Kostenfestsetzung Antworten mit Zitat

Das Landgericht wird die Kosten nach einem mutmaßlichen Streitwert festsetzen. Besteht die Möglichkeit, die strittige Sammlung n a c h Kostenfestsetzung überprüfen zu lassen um so festzustellen, daß der Streitgegenstand einen höheren oder niedrigeren Wert hat?
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13
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist grundsätzlich möglich:

Zitat:
§ 107 ZPO
Änderung nach Streitwertfestsetzung

(1) Ergeht nach der Kostenfestsetzung eine Entscheidung, durch die der Wert des Streitgegenstandes festgesetzt wird, so ist, falls diese Entscheidung von der Wertberechnung abweicht, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, auf Antrag die Kostenfestsetzung entsprechend abzuändern. Über den Antrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges.

(2) Der Antrag ist binnen der Frist von einem Monat bei der Geschäftsstelle anzubringen. Die Frist beginnt mit der Zustellung und, wenn es einer solchen nicht bedarf, mit der Verkündung des den Wert des Streitgegenstandes festsetzenden Beschlusses.

(3) Die Vorschriften des § 104 Abs. 3 sind anzuwenden.

_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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