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Ich habe vor ca 2 Jahren eine Bürgschaft für einen Bekannten über 6000,00 € übernommen.Ich war damals geschäftsführer einer gmbh,,,stand jedoch zu diesem zeitpunkt privat in der schufa....dies war meiner bank auch bekannt.sie setzte mich trotzdem als bürge ein.mein bekannter zahlte nun seine sachen nicht.die bank hat nun gegen mich leider einen mahnbescheid und vollstreckungsbescheid erlassen.ich konnte aus gesundheitlichen gründen keinen wiederspruch einlegen.was kann ich machen ist das net sittenwiedrig.??????
mfg Peter
Die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft ist in einem Fall bejaht worden, in dem eine vermögenslose Ehefrau für ihren Ehemann über einen Betrag über mehrere Hunderttausend bürgte.
Im vorliegenden Fall scheint mir keine Sittenwidrigkeit vorzuliegen. Die negative Schufa fällt in den Risikobereich der Bank, die dann Schwierigkeiten haben kann, gegen den Bürgen wirksam vorzugehen. Aber das ist eine Entscheidung der Bank, ob sie diesen Bürgen annimmt oder nicht.
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