Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bürgschaft
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bürgschaft

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Peter2005
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 15:36    Titel: Bürgschaft Antworten mit Zitat

Ich habe vor ca 2 Jahren eine Bürgschaft für einen Bekannten über 6000,00 € übernommen.Ich war damals geschäftsführer einer gmbh,,,stand jedoch zu diesem zeitpunkt privat in der schufa....dies war meiner bank auch bekannt.sie setzte mich trotzdem als bürge ein.mein bekannter zahlte nun seine sachen nicht.die bank hat nun gegen mich leider einen mahnbescheid und vollstreckungsbescheid erlassen.ich konnte aus gesundheitlichen gründen keinen wiederspruch einlegen.was kann ich machen ist das net sittenwiedrig.??????
mfg Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 07:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft ist in einem Fall bejaht worden, in dem eine vermögenslose Ehefrau für ihren Ehemann über einen Betrag über mehrere Hunderttausend bürgte.

Im vorliegenden Fall scheint mir keine Sittenwidrigkeit vorzuliegen. Die negative Schufa fällt in den Risikobereich der Bank, die dann Schwierigkeiten haben kann, gegen den Bürgen wirksam vorzugehen. Aber das ist eine Entscheidung der Bank, ob sie diesen Bürgen annimmt oder nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.