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Ein Baudarlehen wird über 10 Jahre abgeschlossen. Bau-Zins im Schnitt 4,5 Prozent. Nach 1,5 Jahren muss das Haus verkauft werden. Das Darlehen muss vorzeitig aufgelöst werden. ( Bau-Zins ist inzwischen nochmals gesunken auf 3,5 %)
Die aufgenommene Summe betrug 198.000,- Euro.
Die Vorfälligkeitsentschädigung soll nun ca. 19.000,- Euro betragen.
Ist das nicht zu viel?
Wer kennt sich damit aus?
der Betrag erscheint mir größenordnungsmäßig passend.
Der vereinbarte Zins (4,5 %) wird mit dem aktuellen Wiederanlagezins (d.h. dem Zins, den man heute für Pfandbriefe mit gleicher Restlaufzeit bekommt = ca. 3,25 %). Die Differenz (1,25 %) ist der Zinsschaden der Bank. Hiervon sind die ersparten Risiko- und verwaltungskosten der Bank abzuziehen. Verbleiben 1,15 %.
Dieser Betrag mal 198.000 und 8,5 Jahre Restlaufzeit plus einer Bearbeitungsgebühr der Bank ergibt etwas über 19.500 €
Um die Korrektheit der Berechnung überprüfen zu können, braucht man noch weitere Informationen (Tilgung, Sondertilgung etc.) Mit diesen Angaben kann man gegen eine Gebühr bei Verbraucherzentralen die VFE nachrechnen lassen.
@data: Im Kreditvertrag ist über die VFE nichts zu finden. Diese ergibt sich aus der Rechtsprechung des BGH
@data: Im Kreditvertrag ist über die VFE nichts zu finden. Diese ergibt sich aus der Rechtsprechung des BGH
Muss das so sein, oder kann der Kreditnehmer dies seinerseits im KV ausschliessen lassen?
Rechtlich kann er. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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