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Geschäftsgebühr §§13, 14 Nr. 2400 VV RVG

 
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hrasmussen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 13:53    Titel: Geschäftsgebühr §§13, 14 Nr. 2400 VV RVG Antworten mit Zitat

Weinen
Hallo zusammen,

kann mir bitte mal jemand erklären wie ein Faktor 0.9 oder 1.3 berechnungstechnisch auf einen Gegenstandswert angewendet wird. Als Prozentwert kann dieser Wert wohl nicht angesehen werden !?

Mir liegt folgende Rechtsanwaltsrechnung vor:

Gegenstandswert: 75.000€
Geschäftsgebühr §§13, 14, Nr. 2400 VV RVG 0.9 1080,00€
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00€

Zwischensumme netto 1100,00€
16% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 176,00€

zu zahlender Betrag 1276,00€

Meine Frage:
Um diese Berechnung nachvollziehen und kontrollieren zu können, benötige ich eine Berechnungsgrundlage. Gibt es hierzu eine Berechnungstabelle und wenn ja, wo kann ich diese über Internet einsehen ??

Vielen Dank für Eure Hilfe !
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Lars Steinfelder
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Ettlingen bei Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Tabelle über die Gegenstandswerte finden Sie hier.
Die sich daraus ergebende Gebühr von 1200 Euro wird mit dem Faktor 0,9 multipliziert (ist ja eine "0,9-Gebühr").
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hrasmussen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Schönen Dank für die schnelle Antwort -- jetzt ist mir klar geworden, wie die Berechnung vorgenommen wird.

Ihr Hinweis war eine große Hilfe für mich !

MfG
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