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Aufenthaltsbestimmung

 
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Petra-Petra
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 11:43    Titel: Aufenthaltsbestimmung Antworten mit Zitat

A hat die Betreuung für B (Mutter) in den Bereichen "Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung". Die Vermögenssorge hat C (eine fremde Person).

B befindet sich momentan in einem Heim und möchte aber schon von ANfang an wieder zusammen mit A und der Familie sein.
Nun soll auf jeden Fall das Haus von B in einer anderen Stadt verkauft werden, da dort niemand mehr von B lebt und B eigentlich im Heim bleiben soll (es war bisher auch nichts anderes im Gespräch, da A alles erst einmal bis ins Detail planen musste. Iin dem Wohnort von A (wo B sich seit Monaten im Heim befindet) soll dann für B ein gleichwertiges Haus erstanden werden. A will dann zu B ins Haus ziehen damit die Mutter zur Ruhe kommt und im Familienverbund leben kann, wie sie es sich auch sehnlichst wünscht.
Die Richterin hält diese Idee für durchaus ausführbar - es sollen jedoch noch weitere Gutachten eingeholt werden, obwohl seit Monaten B schon den Wunsch immer wieder äussert, mit A und Familie zusammenleben zu wollen.
Müssen diese ständigen zusätzlichen Kosten immer wieder verursacht werden??? A sichert natürlich gesundheitsmässig alles entsprechend ab, ansonsten wäre ein Zusammenleben auch nicht möglich.

Wer hat hier Erfahrung und kann mir weiterhelfen???

Vielen Dank.
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Malte Haas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 212
Wohnort: bei Opa inne Werkstatt

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, kurz nachgefragt : ist C ein Berufsbetreuer oder Ehrenamtlicher? Hat B Vermögen? Ist A später einmal alleinige Erbin ohne Pflichtteilberechtigte?
Gruß Malte
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Petra-Petra
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Malte

C ist ein Berufsbetreuer - B hat Vermögen - A ist später mal Alleinerbin.

Danke
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Malte Haas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 212
Wohnort: bei Opa inne Werkstatt

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petra,
es ist leider oft der klassische Fall. Da gibt es nur eins : Ab zum Anwalt, allein erreicht man meistens nichts. Da ziehen sich evtl. noch monatelange Verhandlungen zwischen C und VMG hin. Arme B !!
Gruß Malte
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