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Kaution und Zinsberechnung

 
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merdesign
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 16:01    Titel: Kaution und Zinsberechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

Mieter A bekommt seine Kaution komplett zurück (und ist natürlich dankbar, schließlich sinds knapp 800 Euro). Da es sich um eine normale Wohnung handelt (keine Studentenbude o.ä.), würde er natürlich auch gerne Zinsen erhalten. Er hat in der alten Wohnung rund 1300 Tage (ca. 3 3/4 Jahre) gewohnt, d.h. die Zinsen sind nicht unbeträchtlich. S.E. ca. 50 Euro.

1. Kann er die verlangen?
2. wer ist Mathematikgenie und kann die rd. 50 Euro (bei 2% p.a.) bestätigen? Sehr glücklich

Viele Grüße,
Alex
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde bei meiner Hausbank bei 800 Euro gerade mal 0,5% Zinsen pro Jahr bekommen... dürften knapp 15 Euro sein in den 3 1/2 Jahren.... oder haben sie vertraglich vereinbart das es 2% sind?
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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Pirate
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

1. Aber licher.

2. Bei 2 % knapp über 60 EUR bei jährlicher Zinsgutschrift. Nur wird es auf ein Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist keine 2 % geben.
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merdesign
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Was wäre denn ein angemessener Zinssatz? 0,5% klingt nach sehr wenig. 1%?
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

merdesign hat folgendes geschrieben::
Was wäre denn ein angemessener Zinssatz? 0,5% klingt nach sehr wenig. 1%?


Der Mieter hat Anspruch auf eine Verzinsung nach dem für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz oder auf die tatsächlich erzielten Zinsen.

Der Zinssatz für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist bewegte sich ab Anfang 2001 im Bereich von 0,75%, ab Anfang 2004 dann im Bereich von 0,5%.
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nervus-opticus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 21:22    Titel: Verzinsung der Mietkaution Antworten mit Zitat

Das Problem mit der Verzinsung der Kaution durch den Vermieter habe ich auch.

Für 2002 bis 2004 hat der Vermieter meine Kaution mit 0,5% verzinst, davon noch ein Drittel für Zinsabschlagssteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen.

Ist irgendwo geregelt, analog dem Basiszinssatz, was der in 551 (3) BGB genannten Verzinsung mit dreimonatiger Kündgungsfrist noch entspricht ?
Heutige Internetrecherche:
(Wortsperre: Firmenname) 3000plus: 2,60%
ING-Diba: 2,25%
CC-Bank Geld-Management-Konto: 2,35%

Warum sollte ich 0,5% p.a. akzeptieren ?
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 21:43    Titel: Re: Verzinsung der Mietkaution Antworten mit Zitat

nervus-opticus hat folgendes geschrieben::

Heutige Internetrecherche:
(Wortsperre: Firmenname) 3000plus: 2,60%
ING-Diba: 2,25%
CC-Bank Geld-Management-Konto: 2,35%

Warum sollte ich 0,5% p.a. akzeptieren ?


Das sind alles Tagesgeldkonten, keine Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist.

Gruß,
moro
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obehre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 14:05    Titel: Re: Verzinsung der Mietkaution Antworten mit Zitat

nervus-opticus hat folgendes geschrieben::
Für 2002 bis 2004 hat der Vermieter meine Kaution mit 0,5% verzinst, davon noch ein Drittel für Zinsabschlagssteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen.


das geht nicht.

allerdings deutet dies darauf hin, daß die kaution nicht (wie üblich) auf ein sparbuch eingezahlt und dann verpfändet wurde, sondern dass die kaution bar an den vermieter und dann von diesem auf ein sparbuch angelegt wurde. denn zinsabschlagssteuer wird durch die bank vom kontoinhaber einbehalten, der im ersteren falle der mieter, im zweiten falle der vermieter ist.

und der vermieter wird seine freistellungsaufträge zunächst einmal für seine eigenen konten brauchen Lachen eshalb sollte man als mieter variante 1 vorziehen, was jedoch nichts daran ändert, dass die steuern den mieter nichts angehen.

gruß
obehre
_________________
Dieser Beitrag ist meine Meinung, nichts weiter, insbesondere kein Rat oder dergleichen. Smilie
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Jutta
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.11.2004
Beiträge: 331
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hatte den Fall, als die Zinsabschlagsteuer neu eingeführt wurde, dachten weder ich noch mein Mieter daran, dass er für das Kautionssparbuch einen Freistellungsauftrag hätte stellen müssen.
Das ist uns erst bei Auflösung des Sparbuchs aufgefallen. Mich ging es aber nichts an. Das Sparbuch lief ja auf Namen des Mieters.

Vielleicht ist es hier ja auch so?
_________________
Gruß
Jutta
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 08:44    Titel: Re: Verzinsung der Mietkaution Antworten mit Zitat

obehre hat folgendes geschrieben::
nervus-opticus hat folgendes geschrieben::
Für 2002 bis 2004 hat der Vermieter meine Kaution mit 0,5% verzinst, davon noch ein Drittel für Zinsabschlagssteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen.


das geht nicht.

obehre


Wer, wenn nicht der Mieter, sollte denn die Kapitatertragsteuer und den Solidaritätszuschlag bezahlen? Der Mieter beansprucht die gutgeschriebenen Zinsen und muss dafür auch die anfallenden Belastungen tragen.
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obehre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 19:42    Titel: Re: Verzinsung der Mietkaution Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Wer, wenn nicht der Mieter, sollte denn die Kapitatertragsteuer und den Solidaritätszuschlag bezahlen? Der Mieter beansprucht die gutgeschriebenen Zinsen und muss dafür auch die anfallenden Belastungen tragen.


das hat nichts mit gerechtigkeit zu tun. es wäre tatsächlich recht und billig, den mieter diese belastungen tragen zu lassen, wenn er sie auch unter seinen freistellungsauftrag packen könnte. kann er aber nicht, weil das konto nicht auf ihn lautet. der vermieter wiederum macht dabei ein null-geschäft, weil die belastungen ja von etwas abgezogen werden, was nicht sein geld ist. es muß also der vermieter bei der steuererklärung angeben, daß diese (dem mieter "erstatteten") steuern zurückzuerstatten sind.

wäre es also möglich, den freistellungsauftrag auch auf "fremdkonten" auszustellen, hätten wir kein problem. genau das soll aber ja gerade dadurch ausgeschlossen werden, daß die banken mit dem einzug der zinsabschlagssteuer "beauftragt" sind.

um den ganzen mist zu vermeiden, muß also entweder
- der mieter ein eigenes sparbuch verpfänden, dann lautet es auf ihn und die belastungen sind tatsächlich sein problem, ODER
- der vermieter muß ein treuhandkonto (auf fremde rechnung) einrichten und die kaution dort einzahlen, dann werden die steuern dem wirtschaftlich berechtigten (= mieter) zugeordnet und sind dann ebenfalls sein problem. solche treuhandkonten (wie sie zB bei weg-verwaltern üblich sind) bereiten dafür aber andere probleme.

deine antwort geht also von falschen voraussetzungen aus: der "fehler" ist nicht, daß der mieter nicht trägt, was er tragen soll, sondern der fehler ist der, dass der vermieter die kaution auf seinen namen anlegt. dafür muß er halt die folgen tragen.

gruß
obehre
_________________
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