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wie verhält es sich eigentlich, wenn gemeinsame Mieter einer Gewerbefläche, die sich getrennt haben, eine Nebenabrede eingehen, in welcher sich einer der Mieter (A) verpflichtet für alle Kosten aufzukommen?
Kann der Vermieter den anderen Mieter trotzdem belangen, auch wenn das Gewerbe auschließlich von dem Mieter (A) fortgeführt wird?
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