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Betreuung : Haftung für wirtschaftliche Umstände ?

 
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Sasha8888
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 14:14    Titel: Betreuung : Haftung für wirtschaftliche Umstände ? Antworten mit Zitat

Liebe Leser,

eure Meinung oder Ratschlag ist dringend erbeten.

Nehmen wir folgenden Fall an :

Eine Frau A ist nicht krankenversichert, erleidet einen Schlaganfall mit abzusehenden immensen Kosten.

Für Frau A wird aufgrund des abzusehenden komaähnlichen und längeranhaltenden Zustandes ein Betreuer gesucht.

Die Tocher von Frau A erklärt sich hierzu bereit.

Welche Haftungspflichten ergeben sich hieraus ?? --> wenn das Krankenhaus o.a. dann wirtschaftlich an Frau A herantritt.....haftet dann der Betreuer ?

Danke für Antworten
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 15:22    Titel: Re: Betreuung : Haftung für wirtschaftliche Umstände ? Antworten mit Zitat

Sasha8888 hat folgendes geschrieben::
wenn das Krankenhaus o.a. dann wirtschaftlich an Frau A herantritt.....haftet dann der Betreuer ?

Nein, der Betreuer handelt ausschließlich mit Wirkung für die Betroffene.
Aus der Stellung als Betreuerin kann sich keine Haftung für Schulden der Betroffenen ergeben.
(Was aber nicht ausschließt, dass sich unter Umständen eine [Unterhalts-]Haftung aus der Stellung als Tochter ergibt. Dies hat aber nichts mit der Betreuerbestellung zu tun.)
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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