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wenn das Krankenhaus o.a. dann wirtschaftlich an Frau A herantritt.....haftet dann der Betreuer ?
Nein, der Betreuer handelt ausschließlich mit Wirkung für die Betroffene.
Aus der Stellung als Betreuerin kann sich keine Haftung für Schulden der Betroffenen ergeben.
(Was aber nicht ausschließt, dass sich unter Umständen eine [Unterhalts-]Haftung aus der Stellung als Tochter ergibt. Dies hat aber nichts mit der Betreuerbestellung zu tun.) _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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