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LV/RV storno -> provision vs. rückkaufswert
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 10:28    Titel: LV/RV storno -> provision vs. rückkaufswert Antworten mit Zitat

hallo,

heute hab ich mal ne frage Smilie

VN unterzeichnet einen Antag auf LV oder RV, der vermittler sieht weihnachten schon gerettet Winken

mal angenommen es besteht eine stornohaftung von 2 jahren.

der kunde kündig die LV nach einem jahr.

folgen: der vermittler muss seine provision zurückgeben, dem VN werden aber die "abschlußkosten" in voller höhe belastet, damit bleibt nur wenig oder gar kein rückkaufswert mehr übrig.

wie kann das sein?

daran verdient die versicherung dann doch doppelt? oder nicht?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

ich denk mal, das ergibt sich aus dem Agenturvertrag. Dort sind Provisionshaftungszeiten festgelegt und welche Provisionsabzüge vorgenommen werden, wenn der Vertrag innerhalb dieser Zeit ins Storno geht.

Wenn im konkreten Fall geregelt ist, dass die Prov. in voller Höhe rückbelastet ist, wenn der Vertrag nach der Hälfte der Prov.haftungszeit storniert wird, dann ist das eben so.

Der Versicherer behält dann die Abschlusskosten. Aber unser Weihnachtsgeld muss ja auch von irgendwas bezahlt werden. Sehr glücklich
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

ja gut, das es der vertreter zurückzahlen muss ist klar.

nur: der geringe rückkaufswert wird ja auch damit begründet das die kosten abgezogen werden (darunter eben auch die provision). wenn nun aber die provision gar nicht ausbezahlt wird, bzw. in voller höhe zurückbezahlt werden muss, dann kann das doch dem VN nicht belastet werden? denn, die kosten in form von provision sind ja gar nicht entstanden...
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Lavax
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe die Frage nicht. Stornohaftung ist Stornohaftung. Außerdem verdient ein Vertreter nichts anderes als eine Rückbelastung, wenn er einem Kunden eine LV verkauft. Daran verdienen nur Gesellschaften und Vertreter. Der Kunde niemals. Eine LV brauchte niemals jemand, braucht niemand und wird niemals jemand brauchen. Also, ihr Vertreter da draußen...beratet die Kunden ehrlich, dann gehts Euch besser....und verkauft kaufmänn. Angestellten keine BU's mehr!!........sagt jemand, der es wissen muß.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Lavax hat folgendes geschrieben::
....und verkauft kaufmänn. Angestellten keine BU's mehr!!........sagt jemand, der es wissen muß.


Das muss du uns etwas näher erklären. Ausrufezeichen Frage
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

danke lavax für deinen sinnnlosen beitrag...

hat vielleicht jemand noch ne vernünftige antwort, die auch mit meiner frage was zu tun hat? Winken
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo talla,

es is lange her, dass ich was von Lebensversicherung gelernt hab, aber da anscheinend sonst auch niemand was weiß, versuch ich mal mein Glück:

Also, der VN schließt mit dem Versicherer einen Vertrag über eine Lebensversicherung. Darin ist u.a. die Höhe des Rückkaufswertes in den einzelnen Vertragsjahren geregelt (Tabelle als Anhang zum Versicherungsschein). Insbesondere steht darin, dass in den ersten Jahren gar kein oder nur ein sehr geringer Rückkaufswert vorhanden ist; das wird begründet mit den Abschlusskosten, die vom VN vorfinanziert werden.

Außerdem hat die Agentur mit dem Versicherer einen Agenturvertrag, worin u.a. die Provisionshaftungszeit geregelt ist. Davon weiß der VN aber nix, es geht ihn auch gar nix an.

Wenn jetzt der Vertrag während der Provisionshaftungszeit storniert wird, wird der Agentur die Provision rückbelastet. Der Rückkaufswert des Vertrages ist aber immer noch Null. Das heißt, der VN hat den ersten Jahresbeitrag (oder mehr) gezahlt, er kriegt nix raus, die Agentur kriegt auch nix. Die bisher gezahlten Beiträge gehen komplett an den Versicherer.

Das is meiner Meinung nach auch richtig so, weil es (siehe oben) im Versicherungsvertrag so vereinbart ist.

Man könnte jetzt allerdings mit "ungerechtfertigter Bereicherung" argumentieren. Aber ob dieses Argument stichhaltig wäre, weiß ich nicht.
Die Abschlusskosten bestehen ja nicht nur aus der Abschlussprovision. Es fallen sämtliche Verwaltungsarbeiten beim Abschluss an (Risikoprüfung, Police erstellen, EDV-Kosten usw.). Sicher aber in deutlich geringerer Höhe als die Abschlussprovision.

Hmmm. Wenn es so wäre, dann wundert mich, dass der "Bund der Versicherten" da noch nicht draufgekommen ist.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, war doppelt.

Grüße, Mogli
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

das ist soweit ja alles klar...
und genau auf diese "ungerechtfertige bereicherung" (nennen wir es mal so...) will ich hinaus.

denn dadurch zahlt der vn ja, durch den geringeren rkw, kosten in einer höhe, wie sie gar nicht angefallen sind. und die provision macht an den abschlußkosten ja den grössten teil aus. (gezillmerten kosten/provisionen laß ich hier mal außen vor)

vielleicht fehlt mir in dem ablauf ja auch ein detail und/oder es wird tatsächlich genau abgerechnet:

der vertreter zahlt z.b. 50% seiner provision bei kündigung nach 12 monaten zurück, und im rückkaufswert wird berücksichtigt, dass nujr 50% der provision als kosten entstanden sind...wobei ich es in der praxis schon anders erlebt habe.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist definitiv keine Bereicherung.

1. Du sollst keine LV's verkaufen, die nach 1 Jahr in Storno gehen. Das verursacht nur Kosten, die nicht sein müssen. Außerdem scheint deine Beratung nicht wirklich gut zu sein, sonst gäbs keine so schnelle Kündigung.

2. Der Kunde hat einen Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Nun begeht er durch die vorzeitige Kündigung einen Vertragsbruch.

Somit gibt es zwei Strafen von Seiten des Versicherers: Für dich und für den Kunden.

Ob diese Vertragsstrafen der Höhe nach mit den Provisionszahlungen und Verwaltungskosten übereinstimmen, kann sein, muss aber nicht.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

die zehn gebote des versicherungsvermittler:

Zitat:
1. Du sollst keine LV's verkaufen, die nach 1 Jahr in Storno gehen.
...


Winken Smilie


aber dem vn wird doch keine vertragsstrafe auferlegt? man verrechnet doch nur die (angeblichen) kosten und zieht das von den einbezahlten prämien ab? und, man ist als vermittler ja auch kein hellseher um zu wissen ob und wann ein vertrag ins storno läuft.

ich weiß nicht, vielleicht drücke ich mich auch ein mißverständlich aus, worauf ich hinauswill Geschockt

ich mach mal ein -stark vereinfachtes- beispiel:

algemeine kosten 200 € (policenausfertigung, laufender betrieb, etc...)
provision 500 €
=kosten gesamt die dem vertrag belastet werden: 700 €

der kunde zahlt z.b. 1000 € ein und kündig den vertrag innerhalb der stornohaftung.

dann bekommt der kunde folgende "rechnung" (zinsen und überschüsse lass ich mal weg, es soll ja einfach sein...)

eingezahlte beiträge: 1000 €
abzgl. kosten 700 €
=rückkaufswert 300 € (diese bekommt der kunde ausbezahlt)

gelichzeitig wird dem vermittler aber auch die provision von 500 € wieder abgezogen, also entsteht für die versicherung doch folgende rechnung:

einmal zahlt der kunde 500 € für die provision (bzw. erhält er einen geringern rückkaufswert, weil die provision als kosten von seinem eingezahlten gutahben abgezogen werden) und der vermittler gibt gleichzeitig seine 500 € provision zurück. dadurch bleiben der gesellschaft doch 500 € übrig, die sie gar nicht ausgegeben hat.
also hat irgendeiner (entweder kunde oder vermittler) doch einmal 500 € "für nichts" gezahlt.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
aber dem vn wird doch keine vertragsstrafe auferlegt?


Wie man es letztendlich nennt, ist ja ziemlich egal.

Zitat:
man verrechnet doch nur die (angeblichen) kosten und zieht das von den einbezahlten prämien ab?


Wer rechnet das denn nach...? Klar, so wirds immer den Kunden erzählt.

Zitat:
und, man ist als vermittler ja auch kein hellseher um zu wissen ob und wann ein vertrag ins storno läuft.


Ob er länger als ein Jahr hält, weiß man aber schon. Das sind Verträge, die man gemacht hat, weil man schnell gute Zahlen gebraucht hat Smilie

Zitat:
ich weiß nicht, vielleicht drücke ich mich auch ein mißverständlich aus, worauf ich hinauswill Geschockt


Ich hab deine Rechnung schon verstanden, wie du jetzt hoffentlich merkst... Sehr glücklich
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
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BeitragVerfasst am: 26.09.05, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::


Zitat:
man verrechnet doch nur die (angeblichen) kosten und zieht das von den einbezahlten prämien ab?


Wer rechnet das denn nach...? Klar, so wirds immer den Kunden erzählt.



so wirds nicht nur den kunden erzählt, so lernt man es auch spätestens ab der versicherungskaufmannsausbildung.

ok, ich verstehe es also so: das ist völlig normal so...der vermittler verliert, der kunde verliert, und die gesellschaft streicht ein. ok...

mir kanns ja wurscht sein, ich bin schädling Smilie hat mich nur mal so interessiert...
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
ihuehn hat folgendes geschrieben::


Zitat:
man verrechnet doch nur die (angeblichen) kosten und zieht das von den einbezahlten prämien ab?


Wer rechnet das denn nach...? Klar, so wirds immer den Kunden erzählt.



so wirds nicht nur den kunden erzählt, so lernt man es auch spätestens ab der versicherungskaufmannsausbildung.

ok, ich verstehe es also so: das ist völlig normal so...der vermittler verliert, der kunde verliert, und die gesellschaft streicht ein. ok...

mir kanns ja wurscht sein, ich bin schädling Smilie hat mich nur mal so interessiert...


Ich hoffe, du weißt, dass auch ich die kaufmännische Ausbildung hinter mir habe... Eins hab ich gelernt: Der beste Dozent ist nur halb so gut wie es selbst nachzulesen!! Oder mal selbst nachzudenken...

Die einzigen LV-Verträge, die Verwaltungskosten usw. separat ausweisen müssen, sind Riester-Verträge. Gerade deshalb haben sich die Gesellschaften damit sehr schwer getan...

Andererseits: Versicherungsgesellschaften sind keine Samaritervereine. Auch wenn so ein Vertrag in die Brüche geht, möchten sie natürlich gern etwas daran verdienen.

Und die Stornohaftung geht ja auch nur ein paar Jahre lang (je nach Tarif), danach kann die Gesellschaft vom Vermittler nix mehr zurückfordern. Ist ja auch richtig, da man als Vermittler nicht so weit in die Zukunft des Kunden schauen kann.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

ja, eben, ich hab halt mal nachgerechnet und dabei darauf gestossen, das an dem was man mir beigebracht hat was nicht stimmen kann Winken

klar, "wir" arbeiten nicht für die wohlfahrt. aber aus sicht des vermittlers (den man ja als als mitarbeiter betrachtet) ist es ja auch irgendwie ungerecht.

"gerechter" wärs meiner ansicht nach, nur nen teil der provision vom vermittler zurückzufordern und den anderen teil dem kunden zu berechnen. klar, wir arbeiten nicht bei der wohlfahrt, aber alleine mit den veranschlagten kosten (die ja für die ganze laufzeit berechnet werden) ist bei nem storno ja schon was verdient.

ich kenn ja auch selber die fälle, wo mit besten vorsätzen vom kunden ne lv abgeschlossen wurde, ein jahr später aber dann die anzahlung für ein neues auto, die wohnungseinrichtung oder der urlaub wichtiger war, und die lv gekündigt wurde...koste es was es wolle Winken sinn oder unsinn mal dahingestellt.
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