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Wände bei Auszug weissen

 
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rd0963
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 16:56    Titel: Wände bei Auszug weissen Antworten mit Zitat

Hallo,
folgende Situation:

Mieter A zieht aus seiner Wohnung aus. Die Wände hat er während der Mietzeit gelb gestrichen. Laut MV muss er die Wände weiß hinterlassen. Dazu ist er auch bereit. Der Nachmieter möchte jedoch das die Wände gelb bleiben. Wie kann der VM den Nachmieter verpflichten, die Wände bei seinem Auszug wieder weiß zu hinterlassen.

Vielen Dank und viele Grüsse.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde schwer, bzw. darauf hätte er keinen Anspruch. Gerichte haben da schon ganz anders entschieden.
Dem Vermieter würde ich empfehlen, die Wohnung generell unrenoviert zu vermieten und eine gültige Fristenklausel mit ggf. Abgeltungsklausel zu vereinbaren.
Bei einer unrenovierten Wohnung kann der Mieter nach seinem Geschmack streichen und das beschriebenen Problem taucht nicht mehr auf.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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zewa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre es nicht auch möglich, dass der VM mit dem M und dem NM eine Individualvereinbarung abschließt, wonach M unwiderruflich anerkennt, das Weissen der Wände zu schulden und der NM "eine juristische Sekunde später" diese Verpflichtung auf den Zeitpunkt seines Auszuges übernimmt? Also ein Stück Papier, unterschrieben von allen drei Parteien?

Da das imho definitiv keine AGB wäre, dürfte die ganze vermieterunfreundliche Formularvertragsrechtsprechung nicht greifen und der VM nach späterem Auszug des NM wohl zuverlässig eine weisse Wand verlangen können ...
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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