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Verfasst am: 26.09.05, 18:48 Titel: Gutes Angebot und vieles mehr!
Ich möchte bald eine Wohnung mieten. Nun habe ich zufällig gesehen, dass die Wohnungsgesellschaft, wo ich die Wohnung mieten möchte, ein verlockendes Angebot hat.
Das Angebot: Wer bis zum 31.10. 2005 ein Mietvertrag unterschreibt, brauch keine Kaution zu zahlen.
Meine Frage: Wenn ich meinen Mietvertrag genau am 31.10.2005 unterschreibe, muss ich dann Miete für den Monat Oktober zahlen?
Noch eine Frage: Was darf ich unter einer Gasetagenheizung mir vorstellen? Hab ich dann in meiner Wohnung Gasherd und so?
Die Gesamtmiete beträgt 289,10 €, da steht aber noch: "Miete=Bruttokaltmiete da Gasetagenheizung". Wie soll ich das verstehen? Wird die Miete noch erhöht?
Noch eine letze Frage: Da steh, dass die Wohnung "nach Vereinbarung" frei wird. Was bedeutet das? Muss man da verhandeln?
Meine Frage: Wenn ich meinen Mietvertrag genau am 31.10.2005 unterschreibe, muss ich dann Miete für den Monat Oktober zahlen?
Nein, wohl nicht.
Zum einen berechnen sich auch Mieten bei angebrochenen Monaten zeitanteiig.
Zum anderen können Sie auch problemlos am 31.10.2005 (oder auch schon morgen) einen Vertrag mit Beginn ab 01.11.2005 (oder 01.xx.200x) vereinbaren.
Obacht: Hier müssen Sie aber genau schauen, wie das Angebot formuliert ist. Ob also der 31.10.2005 der letzte Tag für die Unterschrift unter den Vertrag ist. Oder der letztmögliche Mietbeginn. Am besten vielleicht mal anrufen und nachfragen.
Zitat:
Noch eine letze Frage: Da steh, dass die Wohnung "nach Vereinbarung" frei wird. Was bedeutet das? Muss man da verhandeln?
Das bedeutet, dass der tatsächliche Einzugstermin eben Verhandlungssache ist. Bei größeren Wohnungsbaugesellschaften mit ein paar hunderten Wohnungen in einer Großstadt werden halt ständig Wohnungen frei. Sprich sie nennen einen Termin und man sagt ihnen, wo und wann welche Wohnungen frei werden. Vielleicht gibt es aber auch Mieter, die noch Kündigungsfrist haben und gerne früher ausziehen würden, wenn es rechtzeitig einen Nachmieter gibt. Halt viele Möglichkeiten denkbar.[/quote] _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
Das mit der Heizung bzw. Brutto-kalt deutet sehr stark auf folgendes:
- jede Whg hat eine eigene Gastherme für HZ + WW
- Gasverbrauch wird an die "Gaswerke" direkt vom Mieter bezahlt
- Gasherd muß nicht sein, bzw. ist bei mir nicht so
Eine vereinbarte Bruttokaltmiete bedeutet eigentlich das sämtliche Nebenkosten in der Miete enthalten sind also am Ende des Jahres keine Abrechnung erfolgt und nichts nachzuzahlen ist.
Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass eine Wohnungsgesellschaft heute noch Bruttokaltmieten anbietet.
Sicherlich ist es im Vertrag dann eine Nettokaltmiete zzgl. Nebenkostenvorschuß.
D.h. ein Teil der genannten "Brutto"miete ist eine Betriebskostenumlage über die am Ende des Jahres abgerechnet wird und dann ggf. Nachzahlungen fällig werden können.
In Wohnungsangeboten wird oft der eigentlich falsche Begriff Bruttokaltmiete
verwendet um zum Ausdruck zu bringen, dass die Nebenkosten(vorauszahlung) in der genannten Miete enthalten ist.
Man sollte darauf achten, dass der in der Preisangabe enthaltene Nebenkostenanteil
ausreichend erscheint. Ggf. sich einfach die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres zeigen lassen. Oft wird die Vorauszahlung bewußt niedrig angesetzt um die Gesamtmiete bei der Vermietung zunächst niedrig erscheinen zu lassen. Mit der Abrechnung und Nachzahlung kommt dann das Böse erwachen.
Gasetagenheizung ist eigentlich ideal. Denn du zahlst damit wirklich nur das was du verbrauchst. Und Du heizt wann Du willst.
Was das so kostet kann man vom Vormieter oder Nachbarn erfahren.
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