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Verfasst am: 26.09.05, 20:16 Titel: Bitte schnelle Hilfe!! Mietvertrag und keine Zahlung
Hallo,
ich wäre sehr dankbar wenn man mir schnell helfen kann.
Meine Freundin ist vor 4 Wochen aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Sie hat sich von mir getrennt. Seit 3 Jahren wohne ich in der Wohnung und vor einem Jahr habe ich meine Freundin als gleichberechtigter Mieter in dem Mietvertrag aufgenommen.
Nun ist sie von heute auf morgen ausgezogen und ich soll ihr ein Kündigungsschreiben anfertigen. Ich weiß nun selbst nicht, wie ich die Miete aufbringen soll und habe ihr gebeten, mir etwas Geld zu überlassen. Im Mietvertrag ist verankert, dass bei Kündigung eine 3-Monats-Mietfrist einzuhalten ist. Sie will mir aber keine finanziellen Zuschüsse geben.
Ist das rechtens?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 26.09.05, 20:28 Titel:
Dieses Problem wirst wohl selbst mit Deiner Freundin lösen müssen. Oder hast beim Zusammenziehen hier mal im Forum nach den Vor- und Nachteilen gefragt.
Ich möchte nur gern wissen, ob sie rechtlich gesehen verpflichtet ist, sich in die 3 Monatsfrist mit einzuhaken oder ob sie einfach ihre Sachen packen kann und gehen kann und alle weiteren Fixkosten an mir hängen bleiben.
Beide Vertragspartner haften bis zum Ende des Mietvertrags, dabei ist es egal ob der eine jetzt oder erst zum Ende der Kündigungsfrist auszieht. Wie die Bezahlung der Miete zwischen den Mietern geregelt ist, ist deren Problem und dürfte den VM nicht interessieren solange er die volle Miete bekommt.
Ebenso können auch nur beide Mieter gemeinsam kündigen.
vielen Dank für den Beitrag. Wenn ich das jetzt also richtig verstanden habe, dann kann sie also ausziehen aber erst kündigen wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Wenn diese dann abgelaufen ist, können nur beide gemeinsam kündigen und dann müssen anfallende Kosten gleichverteilt beglichen werden.
Obwohl mir das etwas komisch erscheint, dass nur beide Mieter gleichzeitig kündigen können.
Ist aber trotzdem so.
Wenn man gemeinsam einen Vertrag abschließt kann man auch nur gemeinsam kündigen.
Kündigen kann man nicht erst nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Ihr solltet schnellstens gemeinsam kündigen. Wenn die Kündigung bis zum 3. eines Monats beim Vermieter eingeht endet das Mietverhältnis am Ende des übernächsten Monats.
Also Kündigung bis 03.10. Auszug zum 31.12.05
Der Vermieter kann von einem von Euch die volle Miete verlangen.
Wie ihr das untereinander verrechnet ist dann eure Sache.
Sie ist dir gegenüber natürlich zur Zahlung der halben Miete verpflichtet.
Wenn Du die Wohnung alleine behalten willst solltest du frühzeitig mit dem Vermieter sprechen und einen neuen Mietevertrag alleine machen.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 27.09.05, 05:13 Titel:
Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.
Praktischer Tipp aus dem Leben:
Ihre ehemalige bessere Hälfte konnte sich nach frisch entbrannter Liebe ja offensichtlich nichts Besseres vorstellen, als auch ihr Autogramm unter den Mietvertrag zu setzen. Womöglich weil sie vorausschauend verhindern wollte, bei einer späteren eventuellen Trennung nicht nachts um 3 Uhr von heute auf morgen und holterdipolter rausgeworfen zu werden. Ein berechtigtes Interesse, kann man nur jedem "Zuziehenden" zu Beginn einer neuen Liebe raten.
Aber nur die Rosinen rauspicken geht nun mal nicht. Wer mehr Rechte haben will, muss dafür im Zweifel auch mehr Pflichten in Kauf nehmen. Daher teilen Sie ihr doch einfach mal mit, dass dieses Autogramm keine Einbahnstraße war, wie die Dame eventuell vermutet. Genauso wenig kann sie sich nämlich jetzt auch nicht von heute auf morgen verdünnisieren.
Wenn Sie nicht noch die letzte Hoffnung regen, die Herzdame wieder zurückzugewinnen, sondern vielleicht sogar zum Gegenangriff übergehen wollen, dann rate ich Ihnen folgendes:
Teilen Sie ihr doch einfach bei nächster Gelegenheit freundlich lächelnd Ihre Auffassung mit, dass sie wegen exakt dieser Unterschrift auch noch während der gesamten Kündigungsfrist die halbe Miete zu löhnen habe. Streuen Sie dabei in die Konversation auch einschlägige Vokabeln wie "Anwalt", "Mahnverfahren" oder "Gerichtsvollzieher" ein.
Natürlich müssen Sie ihr selbstverständlich zu guter Letzt anbieten, dass sie solange auch wieder einziehen dürfe. Schließlich gäbe es da einen von ihr unterschriebenen Mietvertrag, der ihr eben jenes Wohnrecht zusichere ... _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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