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Verfasst am: 05.09.05, 15:44 Titel: Heizkostenverdoppelung bei gleichbleibender Heizmenge
Guten Tag!
In einer Mietwohnung fällt jährlich ca. die gleiche Anzahl Stricheinheiten der Heizkostenzähler an. Für das Jahr 2003 ergab die Heizkostenabrechnung plötzlich einen Fehlbetrag von ca. 200€, was ca. das doppelte an Heizkosten bedeuted.
Nach einigen Nachforschungen ergibt sich, das im gesamten Haus die Stricheinheiten um ca. die Hälfte weniger geworden sind, da zwei Mietparteien mit sehr großer Heizmenge, das Haus verlassen haben. Die abgerechnete Heizmenge, die die Hausverwaltung vom städtischen Energielieferanten für das gesamte Haus bekommen hat, ist aber in etwa gleich geblieben.
Daraus ergab sich die praktische Verdoppelung der Heizkosten pro Stricheinheit.
Keine der betroffenen Seiten kann sich das genau erklären und Hausverwaltung und Energielieferant sind sich einig, keinen Fahler gemacht zu haben.
Vom Mieter wird jetzt verlangt die 200€ nachzuzahlen, aber er weigert sich weiterhin, für die aus seiner Sicht unrechtmäßige Verdoppelung der Heizkosten aufzukommen.
Wie sollte sich der Mieter Ihrer meinung nach verhalten?
Wenn es dem M nicht gelingt, Fehler in der Heizkostenabrechnung nachzuweisen, muß er zahlen.
Denn er kann sich nicht darauf stützen, im letzten Jahr weniger gezahlt zu haben, wenn der VM diese Veränderung - wie hier - erklären kann. Im Übrigen sind die Heizkosten ohnehin von 03/04 auf 04/05 deutlich angestiegen...
Es kann ja wohl kaum die Erklärung sein, dass im gesamten Haus nur noch ca. die Hälfte an Heizmenge verbraucht wurde und deshalb die Kosten pro Stricheinheit und Mieter auf ca. das Doppelte angestiegen sind, oder? Zumal laut VM die Heizkosten des gesamten Hauses verbrauchsabhängig beim Energielieferanten abgerechnet werden.
Normal müssten die Heizkosten des gesamten Hauses in etwa in dem maße sinken, in dem der Verbrauch bei einzelnen Mietparteien weggefallen ist.
Warum dies nicht so ist, kann niemand genau erklären und so wird kurzerhand gesagt es sei alles rechtens und der Mieter müsse zahlen.
Dazu müßte man genau wissen wie Fernheizungsenergie abgerechnet wird.
So viel ich weiß gibt es da einen ziemlich hohen Grundbetrag oder es wird sogar völlig pauschal die benötigte Energiemenge für das Haus festgelegt.
Ob diese dann abgenommen wird oder nicht spielt keine Rolle.
Darüber gibt sicherlich ein Anruf beim Versorger oder etwas googlen Auskunft.
Hier wird es wohl so sein, dass der Vermieter einfach die gleichbleibenden Kosten unter den noch vermieteten Wohnung aufteilt. Das ist natürlich nicht zulässig.
Ist denn in der Abrechnung nicht die gesamte beheizte Fläche des Hauses aufgeführt und hat sich da etwas verändert ?
Wenn die Abrechnung für den durchschnittlichen Mieter nicht nachvollziehbar ist, dürfte sie sowieso ungültig sein.
Bei einer erheblichen Steigerung der Betriebskosten muß diese Steigerung auch noch im Detail begründet werden.
Könnte mir vorstellen, dass das auch bei einer Heizkostenabrechnung gilt.
Wenn hier kein erheblicher Mehrverbrauch vorliegt und die Tarife sich auch nicht verdoppelt haben, dürfte etwas nicht stimmen.
Soweit bekannt, wird die Heizenergie seitens des VM beim Energielieferanten in kwh abgerechnet. Das klingt ersteinmal nicht nach einer pauschalen Abrechnung.
In der Abrechnung sind die gesamtkosten des ganzen Hauses und deren Verteilung auf den Mieter, anhand von Wohnfläche und insbesondere der Stricheinheiten der Heizkostenzähler aufgeführt.
Die Abrechnung ist durchaus nachvollziehbar. Die Verdoppelung der Kosten pro Stricheinheit fallen einem auch nur im direkten Vergleich mit den Vorjahren auf.
Die weiteren Details, wie es im goben dazu kam, sind durch telefonische Nachforschungen ans Tageslicht gekommen.
Nun wird dem Mieter ja gedroht, mit Setzung einer Frist, bei Nichtzahlung einen Anwalt einzuschalten.
Vorausgegangen sind etliche Telefonate und zwei Briefe, die um Aufklärung der Situation baten, was aber nicht durchgeführt werden konnte. Dann war lange nichts zu hören und nun plötzlich die Zahlungsaufforderung mit Anwaltsdrohung.
Wie sollte sich der Mieter nun Ihrer Meinung nach verhalten?
Wir hatten bei der Betriebskostenabrechnung 2004 das gleiche Problem. Es lag weder an der Hausverwaltung oder einzelnen Vermietern, sondern am Abrufverfahren des örtlichen Energieversorgers. Obwohl er über die erforderliche Abbuchungsgenehmigung verfügte, hat er fällige Abschlagszahlungen schlicht nicht im Jahr 2003 sondern erst auf einen Schlag im Jahr 2004 abgerufen. Da die Zahlung erst in 2004 erfolgte, mußte sie auch in diesem Jahr abgerechnet werden, mit der Folge, dass die Heizkostenabrechnung für 2003 extrem niedrig und die für 2004 extrem hoch ausfiel. Und das bei gleichem Heizverhalten. Und jetzt erklär das mal einem Mieter, der gleich Unheil wittert.
Der Mieter sollte erstmal den unstrittigen Teil der Nebenkostennachforderung bezahlen sofern noch nicht geschehen. Dann sollte er mit der Abrechnung zu einen Mieterbund gehen oder zu einen anderen Verein/Firma und dort dann die Abrechnung prüfen lassen.
Kennt jemand in Berlin einen entsprechenden Mieterverein, der zu empfehlen ist und zudem recht preiswerte, bzw. kostenlose Hilfe anbietet?
Oder ist es hier im Forum nicht erlaubt solche Tipps preiszugeben und entsprechende Firmen/Vereine zu bennen? Dann hilft vielleicht eine "private Nachricht" weiter!?
zum Thema gibt es nun mal wieder was neues. Und zwar in Form eines Schreibens vom RA des VM, indem dieser die verdoppelten Heizkosten wie folgt zu erklären versucht und Schlußendlich zur Zahlung nebst Anwaltskosten mit Fristsetzung auffordert.
Ich zitiere:
"....
Vorrausschicken möchte ich jedoch, daß über die Verdunster nicht die verbrauchte Energie gemessen wird, sondern sie lediglich den Maßstab zur Verteilung der Kosten festsetzen. Dies erfolgt anhand der Messung der Wärmeabgabe der Heizkörper. Durch die gezählten Gesamtstricheinheiten an den Heizkostenverteilern wird lediglich der Divisor für die Verbrauchskosten bestimmt, damit der Kostenbetrag pro verbrauchter Stricheinheit ermittelt werden kann.
Verdunster - wie hier eingebaut - können aber leicht das Ergebnis verfälschen, wenn nämlich Mieter z.b. das Thermostatventil falsch nutzen oder die Heizkörper zugebaut werden. Wird z.B das Thermostatventil regelmäßig hoch und runter gedreht, so zählt der Verdunster einen höheren "Wärmeverbrauch", da der Heizkörper kurzfristig immer wieder "heiß" läuft. Vermeiden läßt sich das, indem man ... (usw, usf) ...
Demnach ist eine naheliegende Erklärung für die hohen Gesamtstricheinheiten im Jahr 2002, daß Ihre Nachbarn falsch geheizt haben. Unter´m Strich war dies jedoch für Sie persönlich von Vorteil, da dadurch der Divisor erhöht wurde und der Kostenbetrag pro verbrauchter Stricheinheit im Endeffekt klein war und somit im Jahr 2002 Ihre Heizkostenabrechnung entsprechend gering ausfiel. Im Jahr 2003 scheint sich das Heizverhalten Ihrer Nachbarn geändert zu haben, was für Sie in letzter Konsequenz ärgerlich erscheinen mag, aber Sie nicht berechtigt, die Heizkostenabrechnung grundsätzlich nicht zu akzeptieren.
..."
Was halten die hier anwesenden Rechtsexperten vom Inhalt eines solchen Briefes zu oben genannter Angelegenheit?
Anzumerken wäre noch, das die Heizkostenabrechnung in den Jahren 2000 und 2001 ähnliche Beträge ergaben, wie 2002, also ca. die Hälfte wie 2003.
Müssen diese besagten Verdunster als Heizkostenverteiler nicht auch irgendwelchen Normen gerecht werden, die sie, trotz hoch und runter regeln der Heizung und zustellen des Verdunsters daran hindern in etwa zu 100% abweichende Stricheinheiten anzuziegen?
Vielen Dank an die, die sich die Mühe gemacht haben den Text komplett zu lesen und nochmehr Dank an die, die sich in diesem Fall mit einem Hilfreichen Beitrag zu Wort melden, oder schon gemeldet haben.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 26.09.05, 20:49 Titel:
Mit der Bemerkung, daß die Verdunster nur zur Ermittlung des Verteilerschlüssels dienen, hat er recht. Die Dinger unterliegen keiner Norm. Wichtig ist eben nur, daß im ganzen Haus einheitliche Verdunster (gleicher Hersteller) eingesetzt werden. Oftmals werden Handtücher zum trocknen über die Heizung gehängt und die Verdunster freuen sich.
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