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steht ihm ein Pflichtverteidiger zu ?

 
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sunfirexx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 13:47    Titel: steht ihm ein Pflichtverteidiger zu ? Antworten mit Zitat

Ich hab ein riesen problem, mein verlobter sitz in haft wegen bewährungswiederuf, weil er 230 euro zu spät bezahlt hat bzw zahlen wollte, die staatsanwaltschaft hab es abgelehnt das geld zu nehmen und ihn für 8 monate in hast gesteckt,wo er jetzt seid 1 woche ist . Das größte problem ist er hat noch ein Verhandlung wegen 9 fachen betruges vor sich , das gericht sagt ihm würde kein pflichtverteidiger zu stehen, ist das richtig ? ich meine er muss dohc auch eine chance haben einen verteidiger zu erhalten , finanziell können wir uns keinen anwalt leisten und wir haben ein 1 jährigen alten Sohn .
Oder liegt es daran , daß er bei der vernehmung damals alles zugegeben hat ? sie haben gesagt er soll alles zugeben dann wirds nicht so schlimm, jetzt heisst es aber er kann bis zu 4 jahre in haft kommen,bitte wer kann mir helfen, ich brauch ganz dringend einen rat .die verhandlung war am 05.09 wurde aber ausgesetzt weil der zuständige richter erkrankt ist .
dankeeeschööön
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Blauer Himmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ob einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger zusteht, richtet sich nach § 140 Strafprozeßordnung.

Da im Falle Ihres Verlobten anscheinend auch eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr in Betracht kommt, erscheint mir die notwendige Verteidigung zumindest auch nicht ganz fernliegend.

Gruß
Blauer Himmel
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Lars Steinfelder
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Ettlingen bei Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss halt abwägen, ob die paar Hundert Euro einem die Freiheit wert sind und über die Höhe kann man auch verhandeln. Die meisten Anwälte akzeptieren zudem Ratenzahlung!
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sunfirexx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

es heisst wohl:Der sachverhalt ist relativ einfach. die vernehmung von zeugen ist nicht erforderlich da der angeklagte weitestgehend geständig sind in einem solchen fall erfolgt keine beiordnung eines pflichtverteidigers usw.
ich bin echt am verzweifeln Traurig
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Blauer Himmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, Sie sollten einfach mal einen Kollegen aufsuchen. Dann wird man weiter sehen. Im Forum ist schwer zu beurteilen, ob Ihr Verlobter nun Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat oder nicht.
Oder melden Sie sich bei Interesse per pn oder e-mail.

Gruß
Blauer Himmel
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