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Kontoführung bei Ehepaaren

 
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Lichtaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 13:23    Titel: Kontoführung bei Ehepaaren Antworten mit Zitat

Mal angenommen:

Ein Ehepaar erhält einen Betreuer u.a. mit den Aufagebnkreisen Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt.
Das Konto ist deutlich im Dispo. Es bestehen weitere gemeinsame Schulden.

Der Betreuer würde das Konto gerne als gemeinsames Konto weiterführen und so alle Geldeingänge zum gemeinsamen Lebensunterhalt und zur Schuldentilgung einsätzen. Außerdem kann so doppelte Kontogebühr gespart werden.

Aber der Rechtspfleger besteht darauf, dass bei Betreuten immer getrennte Kontoführung stattfinden muß.
Vielleicht kennt jemand Vorschriften, Urteile oder sonstige Schriftliche Abhandlungen, die einen Antrag auf gemeinsame Kontoführung begründen könnten.

Danke
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Blondie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 29
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lichtaus,

stehen wirklich beide Ehepartner unter Betreuung, beim gleichen Betreuer ??? Oder wird nur einer von beiden betreut ? Zumindest im letzteren Fall wäre eine Trennung der Vermögen/Konten u.U. sinnvoll.

Gruß

C.
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Lichtaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Beide Ehepartner stehen unter Betreuung bei ein und demsélben Betreuer. Für beide ist die Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt festgelegt.
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