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Amerikaner mit Mietprobleme (Kaution)

 
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p0svar
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Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 23:55    Titel: Amerikaner mit Mietprobleme (Kaution) Antworten mit Zitat

Hallo alle.

Ich bin amerikanische BWL student und wohnte in Duesseldorf fuer nur 3,75 Monaten diese Sommer, weill ich ein Praktikum da machte. Ich liebe deutschland, aber ich muss ernst sein, seit Ende meines Praktikums, bin ich etwas sauer. Meine Vermieter hat mir ein Brief geschickt, sagte ich bekomme jetzt 19 EUR zurueck, obwohl meine Kaution 500 EUR war. Wie ist sowas moeglich?

Vertrag:
Miete: 250 EUR/Monat
NK: 50 EUR/Monat

Als ich eingezogen bin, gab es ein Teppichfleck, aber es war mir egal. Es sah Permanent aus, deswegen habe ich nichts gesagt. Als ich ausgezogen bin, hat der Vermieter gesagt das ich das Teppichfleck gemacht habe. Stimmt nicht. Als ich eingezogen, gab es nur ein Inventar checklist - kein Checklist fuer teppicflecke oder sowas. Ich bekam ein Kautionsabrechnung, die sagte dass das Teppichfleck 103 EUR kostet (aber keine Beweis oder rechnung dabei). [2-3 Wochen nach ich diese Kautionsabrechnung bekam rufte ich die Nachmieter an und fragte ob der Teppich shampooniert wurde, wie der Kautionsabrechnung sagte, und der Nachmieter sagte niemand hat der Teppich shampooniert. er zog ein direkt nach mir, ich habe ihm der schlussel direkt gegeben, also, es gab kein zeit fuer shampoonierung!]

In der Kautionsabrechnung stand auch Extra-Nebenkosten = noch 328 EUR!!! Wie is das moeglich? Ich wohnte da nur 3,75 monate und zahlte schon 50 EUR/monat fuer NK. Noch 328 EUR fuer 3,75 Monate heisst noch 87 EUR pro monate (328/3,75). Dann habe ich dieses Gesetz gefunden:

Nebenkosten - Vorauszahlungen: Hat der Vermieter beim Vertragsschluss die
Vorauszahlungen für die Betriebskosten zumindest fahrlässig viel zu niedrig
angesetzt, so hat der Mieter, der in Kenntnis der tatsächlichen Kostenhöhe
den Mietvertrag nicht geschlossen hätte, einen Schadensersatzanspruch auf
Freihaltung vom Nachforderungsanspruch des Vermieters, jedenfalls soweit die
tatsächlichen Kosten die Vorauszahlungen um mehr als 20% übersteigen
(LG
Hamburg 334 S 70/98, Urteil vom 4.3.1999, WM 2002, 117).


Dann, noch 87 EUR pro Monate ist ungefaehr 175% mehr als die geschaetzte 50 EUR/Monat im Vertrag - oder? Dass muss illegal sein, oder?

Also, ich brauche unbedingt hilfe von irgendjemand der Mietrecht besser kennt? Ich habe versucht mit meiner vermieter zu reden, aber sie Antworten nichts! Ich habe 3-4 emails geschickt, immer noch nichts gehoert. Sie wissen dass ich in den USA wieder bin. Ich glaube sie nutzten mich aus! Kann jemand mir vielleicht helfen. Ich bin Student und das Geld ist verdammt wichtig fuer mich.
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p0svar
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Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 15:09    Titel: bump Antworten mit Zitat

Bitte, kann jemand mir beraten? Wie gesagt, 500 EUR Kaution fuer mich ist verdammt viel. Und dieser Vermieter, meiner Meinung nach, nutzt mich aus, weil ich nicht in Deutschland bin.
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Catlady
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Mängel in einer Wohnung sind nachdem du ausgezogen bist muss der Vermieter dich erst schriftlich auffordern diese zu beseitigen. Einfach was berechnen darf er nicht und selbst wenn muss er dir die Rechnung zeigen.
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p0svar
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Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 06:20    Titel: Abnahmeprotokoll hatte ich Antworten mit Zitat

Catlady hat folgendes geschrieben::
Wenn Mängel in einer Wohnung sind nachdem du ausgezogen bist muss der Vermieter dich erst schriftlich auffordern diese zu beseitigen. Einfach was berechnen darf er nicht und selbst wenn muss er dir die Rechnung zeigen.


Ja, es gab diese Abnahmeprotokoll...
Ich habe den Mann erklaert, dass das Teppichfleck schon da war. Auf der Abnahmeprotokoll habe ich unter der Satz "Ich widerspreche der Verursachung der vorgenannten Maengel/Schaeden und werde diese nicht beseitigen" unterschrieben. Ich habe ein Kopie davon. Ist sowas gut fuer mich? Und ja, Vermieter hat niemals eine Rechnung oder Beweis gezeigt.

Auch, was ist mit der extra 175% Nebenkosten. Bin ich falsch - oder versucht der Vermieter mich auszunutzen? Was glaubt euch?

Auch - ich habe der Vermieter 3mal ge-emailt - ohne Antwort. Wie kann ich ein Antwort bekommen? Der Vermieter hat schon meine Kaution - also - er hat kein Grund mich zu Antworten - er kann einfach nichts machen und meine Kaution behalten, obwohl ich richtig bin.
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einnoc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Fleck im Teppich ist das so eine Sache.
Ich hatte mal einen Haarriß im Waschbecken des Badezimmers. Es war meine erste Wohnung und ich war so glücklich und habe diesen Riß gar nicht zur Kenntnis genommen, als ich eingezogen bin. Beim Auszug hat es aber sehr wohl die Vermieterin zur Kenntnis genommen und ich kam nicht drumrum, ein neues Waschbecken zu kaufen, weil es eben keinen Hinweis darauf im Übernahmeprotokoll gab.
Seither weiß ich, auch wenn mich etwas nicht stört, sollte es trotzdem schriftlich festgehalten werden!

Soviel ich weiß, darf der Vermieter aber nicht einfach Geld von der Kaution einbehalten. Er muß dir erst die Gelegenheit geben, den Schaden selbst zu beheben!

Mit Nebenkosten kenn ich mich leider gar nicht aus... Ich drück dir alle Daumen!
_________________
leben und leben lassen Smilie
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Mit diesem Satz unter dem Abnahmeprotokoll hat der Mieter auf sein Recht auf Nachbesserung verzichtet, somit kann der VM eine Firma beauftragen und die Kosten von der Kaution abziehen. Was er anscheinend auch getan hat.

Das jetzige Problem ist das der VM alles mögliche von der Kaution einbehalten hat und der Mieter nur noch die Möglichkeit der Klage hat. Das die Nebenkosten so stark ins Gewicht fallen kann möglich sein, dies lässt sich nur anhand der Abrechnung genauer überprüfen.
Da hier keine Rechtsberatung gegeben werden darf, empfehle ich einen Anwalt für Mietrecht zu suchen der einen berät bzw. dann auch vertritt.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

einnoc hat folgendes geschrieben::
Soviel ich weiß, darf der Vermieter aber nicht einfach Geld von der Kaution einbehalten. Er muß dir erst die Gelegenheit geben, den Schaden selbst zu beheben!


Richtig, nur hat der Mieter durch den Satz
Zitat:
"Ich widerspreche der Verursachung der vorgenannten Maengel/Schaeden und werde diese nicht beseitigen"

gleich abgelehnt das er den Schaden beseitigen will, daher kann der VM dann gleich eine Firma beauftragen und entsprechend Geld von der Kaution einbehalten.
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p0svar
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Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

ja, und ich habe mit der Nachmieter gesprochen, keine Shampoonierung wurde gemacht. Er hat Fotos gemacht - Teppichfleck immer noch da. Er wurde DIREKT nach mir eingezogen - ich gab ihm den Schlussel - er wuerde wissen ob jemand das Teppich gereinigt hat.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist wie bei Autos, wenn ich eins beschädige bezahlt die Versicherung den Schaden oder ich selbst. Ob der Besitzer nun den Schaden ausbessern lässt oder dafür in Urlaub fliegt entscheidet er alleine.
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zewa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

p0svar hat folgendes geschrieben::
ja, und ich habe mit der Nachmieter gesprochen, keine Shampoonierung wurde gemacht. Er hat Fotos gemacht - Teppichfleck immer noch da. Er wurde DIREKT nach mir eingezogen - ich gab ihm den Schlussel - er wuerde wissen ob jemand das Teppich gereinigt hat.


Da kann man nur hoffen, dass der Nachmieter auf dem Übergaberprotokoll vermerkt hat, dass da ein Fleck auf dem Teppich war. Sonst kassiert der Vermieter nochmal dafür ab... und nochmal... und nochmal...

Den Namen ihres Vormieters kennen Sie nicht? Vielleicht hat der ja auch schon was für den Fleck bezahlt? Dann könnten sie ihrem Vermieter ja mal was vonwegen "Betrug" erzählen ... nur so eine Idee! Winken
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist natürlich so, dass der M für Schäden haftet, die er verursacht. Wenn Dein Einzugsprotokoll keine Eintragung hinsichtlich des Flecks hat, spricht das zunächst einmal dafür, dass Du diesen Fleck verursacht hast.

Diesen Schluss kannst Du erschüttern (z.B. wenn bei den Einzugsprotokoll Deines Nachmieters der Fleck auch nicht erwähnt wird) oder sogar widerlegen (wenn Du Zeugen dafür hast, dass der Fleck von anfang an da war).

Bezüglich der Nebenkosten gilt das von Dir zitierte Urteil nicht mehr. Wenn Du die Nebenkosten verbraucht hast, mußt Du sie ggf. auch bezahlen, egal wie hoch die Vorauszahlung war. Eine Ausnahme gilt lediglich bei arglistiger Täuschung durch den VM, wenn der VM weiß, dass die Nebenkosten höher sind und Dir vorschwindelt, dass die Vorauszahlung ausreicht. Das mußt Du beweisen.

Aber Dein VM muß auch erst einmal belegen, dass Du die Nebenkosten verbraucht hast und darüber abrechnen. Hast DU eine Abrechnung über die Nebenkosten bekommen? 137 Euro an Nebenkosten erscheint mir relativ viel im Verhältnis zur Miete. Da sollte man sich die Abrechnung genauer anschauen.

Im Übrigen kannst Du auch ohne große Probleme von den USA aus gegen den VM vorgehen. Zunächst einmal solltest Du - am Besten von einem Freund aus Deutschland - ein "Einschreiben" an den VM schicken, und Auszahlung der Kaution fordern (falls die Abrechnung schon gemacht wurde) oder Abrechnung fordern (falls die Abrechnung noch nicht gemacht wurde. Allerdings solltest Du Dir damit noch etwas Zeit lassen, da die Rechtsprechung dem VM dafür 6 Monate einräumt).

Danach erhebst Du Klage vor dem deutschen Amtsgericht. Dafür brauchst Du nichteinmal einen Anwalt. Es genügt, wenn du irgendeinen Vertreter (Freund...) benennst, und der in der Verhandlung erscheint. Du kannst aber auch einen Anwalt beauftragen. Dann mußt Du zwar erstmal die Gebühren vorschießen, wenn Du gewinnst, muß der VM diese Gebühren aber an Dich zurückzahlen.

Also anders als in Amerika, wo man seine Kosten grundsätzlich selbst trägt.
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