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Berufsunfähigkeitsversicherung
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fagus
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wow, welch mathematisches Genie offenbart sich doch hier. Kleiner Hinweis für die Zukunft, argumentieren sie mit einem Beispiel von 100.- EURO Monatsrente. Dann wirkt ihr Beispiel doch noch überzeugender.
Zu behaupten, dass 1000.- EURO und mehr ein seltener Fall sind ist eine völlig absurde Behauptung. Und die 540.000.- EURO aus ihrer Milchmädchenrechnung sind für Sie und eine Versicherung also Peanuts die man mal eben aus der Portokasse bezahlt?
Was haben sie eigentlich für ein Problem?

Gruss - fagus
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Tja so bin ich halt. Aber Sie sind kein Problem. Zu einfach, zu polemisch. Da muss man auch kein wie auch immer geartetes Genie sein. Denken Sie, die anderen können nicht rechnen? Mit den Augen rollen Sehr glücklich Smilie Traurig Überrascht Geschockt Geschockt Cool Lachen
Mehr zu diesem Quatsch gibts wie immer nicht.
Grüße Thom
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

AUSZEIT............. Mit den Augen rollen
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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fagus
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Schon gut. Ich trage nur noch nach dass ein BU Eintritt in vielen Fällen auch aus einer Freistellung der zugehörigen Lebensversicherung besteht. So pauschal ist die Frage nach der Gesamthöhe also nicht zu beantworten ob dem Vorredner das nun passt oder nicht. Aus welcher Ecke er kommt ist ja wohl klar. Da hören viele nicht gern von den leider nicht seltenen und auch bekannten Verarschungstaktiken der Gesellschaften. Denn jeh mehr Leute über ihre tatsächlichen Erfahrungen im Leistungsfall berichten , desto schlechter für das Geschäft und einen einfachen Abschluss. Und die Schadenshöhen bilden in jedem Fall genug Anlass für den Versicherer nach Einsparpotential zu suchen......
Und einen Versicherungsnehmer zu verarschen ist für einen Konzern nicht nur einfach, sondern sogar sehr einfach. Um das zu begreifen muss man aber mal am Ende der Fahnenstange recherchieren und das auch in den Gerichten erleben, nicht nur bei einem Versicherungsabschluss bei dem es in letzter Konsequenz nur darum geht dass ein Vermittler der davon lebt sein Geld verdient.
Ob er das gut oder schlecht macht ist dabei am Ende völlig bedeutungslos.

Gruss - fagus
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Tobis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

15 Jahre vor Abschluß einer privaten Krankenversicherung wurde der Versicherungsnehmer wegen Bluthochdruck behandelt, seit etwa 12 Jahren wurde die Krankheit nicht mehr festgestellt- Deshalb hat der Versicherungsnehmer davon nichts im Antragsbogen eingetragen, es wurde nur nach Krankheiten in den letzten 5 Jahren gefragt. Kann die Versicherung hier eine arglistige Täuschung konstruieren?
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fagus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Konstruieren geht natürlich immer. Ich denke nur, bei dem langen Zeitraum und einer Krankenversicherung (um die es ja geht) ist die Wahrscheinlichkeit für solche Ereignisse nicht so gross.
Als die Verarsche seitens meiner BU Versicherung losging, habe ich nachdem ich in diese Materie gezwungen wurde, von meiner privaten Krankenversicherung das Antragsformular zur Ansicht angefordert. Ich war neugierig geworden.
Die Gesundheitsfragen waren unter aller Sau beantwortet, nach dieser Auskunft war ich eigentlich nie in irgend einer Weise krank. Das wurde aber nicht von mir, sondern von dem Vermittler damals ausgefüllt. Ich hatte zwar keine nennenswerten Vorerkrankungen, war sehr selten krank, aber nichtsdestotrotz war die Auskunft auf dem Formular wie niedergelegt völlig falsch.
Da das ganze erst 20 Jahre zurückliegt, könnte mir so etwas im Prinzip also auch noch einige Jahre passieren.
Vielleicht kennt jemand in diesem Zusammenhang Fälle aus der Rechtspraxis und kann darüber berichten.

Gruss - fagus
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fragenfueralle
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 72
Wohnort: Goch

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 13:42    Titel: Vorvertragliche Anzeigepflicht Antworten mit Zitat

Jetzt werde ich aber nervös!

Angenommen, ich hätte vor XY Jahren eine BU-Zusatzversicherung (mit RV) und noch eine private Krankenversicherung abgeschlossen.
11 Jahre nach Vertragsabschluss, stelle ich fest, dass ich bei beiden Versicherungen vergessen hatte, meine Allergie gegen "frühblühende Bäume", also sowas wie Heuschnupfen, anzugeben.

Gäbe es dann für eine oder beide der Versicherungen noch eine Möglichkeit, den Vertrag wg. arglistiger Täuschung anzufechten?

Und gaaaanz wichtig: Ich würde nach diesen 11 Jahren an den "vergessenen" Leiden schwer erkranken.

Sollte ich da nicht lieber schnell noch das vergessene Leiden nachmelden.


Vielen Dank für ein Statement.
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fagus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich persönlich weiss bei der Krankenversicherung seitens eines Bekannten nur folgendes. Bei Vertragsabschluss seiner privaten Krankenversicherung gab er im Gespräch mit dem Vermittler eher zufällig eine einmalige Allergie an und wurde damit automatisch Alergiker mit einer diese Dinge betreffenden Ausschlussklausel.
Und ja, klar geht anfechten wegen arglistiger Täuschung. Der Versicherer muss nur ausführen, dass es bei Kenntnis der Umstände nicht oder höchstens mit einer Ausschlussklausel zu dem Vertrag gekommen wäre, und er ist erst mal leistungsfrei. Der Versicherungsnehmer kann dann nur noch versuchen das Geld in einem langjährigen Zivilverfahren einzuklagen, so er sich das leisten kann. Die Gerichte sind dabei nicht sehr hilfreich und in der Regel geht das Verfahren durch alle Instanzen..
Ob das für ihren Vertrag zutrifft, müssen sie selbst errechnen wie folgt.
Die Verjährungsfrist für die arglistige Täuschung ist im BGB gergelt und betrug 30 Jahre. Am 01.01.2002 gab es eine Gesetzesänderung die diese Frist auf 10 Jahre reduzierte.
Für Verträge, die vor diesem Stichtag abgeschlossen wurden, beginnt die Frist von 10 Jahren am 01.01.2002. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist für solche Versicherungsverträge also spätestens nach dem 01.01.2012 nicht mehr möglich.

Gruss - fagus
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