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Versicherungvertreter machte falsche Angaben im Vertrag

 
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TUX1982
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 12:43    Titel: Versicherungvertreter machte falsche Angaben im Vertrag Antworten mit Zitat

Person A möchte bei der Versicherung B eine Versicherung abschließen. Bei einem Gespräch mit einem Vertreter der Versicherung B berichtet A von einer schwerwiegenden Erkrankung. Der Vertreter der Versicherung B bemerkt nebenbei das "dies die Versicherung eigentlich gar nicht wissen dürfte", da sonst kein Vertrag zu Stande kommen könnte. Beim Aufnehmen der Daten in dem Vertrag gibt der Vertreter der Versicherung B die Erkrankung nicht an, A bemerkt dieses nicht. Der Vertrag kommt ohne Angabe der Erkrankung von A zu stande und läuft ca. 2 Jahre. Nach zwei Jahren bemerkt A, welcher die Versicherung nie in Anspruch genommen hat, dass seine Erkrankung nicht in dem Vertrag erwähnt wurde.

Fragen:

Gilt der Vertrag überhaupt als zu Stande gekommen?
Kann A vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit aus diesen Vertrag kommen?
Kann A bereits bezahlte Beiträge evtl. zurück verlangen?
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte vor kurzem genau den gleichen Fall bei mir im Kundenkreis. Der Kunde hatte einen Schlaganfall und auch einen Herzinfarkt gehabt. Beides hat der Vermittler nicht im Antrag angegeben.

Wir haben also einen Brief zu der Gesellschaft geschickt, um die fehlenden Angaben nachzuliefern.

Natürlich kam dann die Rücktrittserklärung von Seiten des Versicherers. Auch nach etlichen Telefonaten war niemand bereit, diesen Rücktritt zurückzunehmen.

Es ist sehr schwer, dem Vermittler ein solches Verhalten nachzuweisen, da man die Gesundheitsfragen als Kunde immer separat unterschreiben muss. Somit ist die Gesellschaft aus dem Schneider.

Ich glaube, der Fall ist hoffnungslos.
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TUX1982
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Es ist sehr schwer, dem Vermittler ein solches Verhalten nachzuweisen, da man die Gesundheitsfragen als Kunde immer separat unterschreiben muss. Somit ist die Gesellschaft aus dem Schneider.


A hat zwei Zeugen und die Gesundheitsfragen befinden sich mit in dem eigentlichen Vertrag.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

In welchem Verhältnis steht A zu den Zeugen? Hat A eine Rechtsschutzversicherung (Privatrechtsschutz)?

Mit dem "separat unterschreiben" war vielleicht unklar ausgedrückt. Entweder stehen die Gesundheitsfragen auf einem gesonderten Blatt, und der Kunde muss gesondert eine zweite Unterschrift leisten (häufig bei per PC gedruckten Anträgen). Oder die Gesundheitsfragen stehen mit auf der Seite, auf der sowieso unterschrieben werden muss. Dann wird nur einmal unterschrieben (häufig bei handschriftlich auszufüllenden Anträgen)
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TUX1982
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
In welchem Verhältnis steht A zu den Zeugen? Hat A eine Rechtsschutzversicherung (Privatrechtsschutz)?


Die Zeugen von A sind seine Frau und sein Sohn, beide wären bereit Ihre Aussage per eidesstaatlicher Erklärung zu bekräftigen.

A besitzt eine Privatrechtschutzversicherung, diese wurde jedoch deutlich nach der betroffenen Versicherung abgeschlossen.

Vor was für einem Gericht müsste man gegen die Versicherung klagen?
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TheKing28
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bilde mir ein von einem Urteil gehört zu haben, das der Vertreter das Auge und Ohr des Versicherungsunternehmens ist, somit entspricht das Wissen des Vertreters dem der Versicherungsgesellschaft. Wenn dann noch Zeugen vorhanden sind, würde ich mal sagen, dass der VR einfach verloren hat und zahlen muss (im Schadensfall)
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab mal ein bisschen gegoogelt und dies hier gefunden:

klick

Es ist also sehr schwierig. Vielleicht hat A's Rechtsschutversicherer ja eine Servicehotline, wo A schonmal anfragen könnte, ob eine Klage überhaupt Sinn macht. Das wäre für A kostenlos, danach kann A sich immer noch bei einem Anwalt beraten lassen.

Bei welchem Gericht? Gute Frage... Ist auf jeden Fall ne zivilrechtliche Klage...
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich glaube das es eine Möglichkeit gibt den Schaden außergerichtlich zu klären. Dies sollte man zunächst auch versuchen. Die Versicherer sind nicht unbedingt scharf auf negative Presse. Und da der Vertrag erst 2 Jahre läuft...
Falls es nicht funktionieren sollte, machen Sie sich nicht so viele Gedanken über das zuständige Gericht. Denn wenn Sie einen anständigen Anwalt haben, dann wird der es wohl wissen. Zumindest sollte er es wissen. Bestand eigentlich schon vor der heutigen Rechtsschutzversicherung ein entsprechender Vorvertrag bei einer anderen Gesellschaft? Wenn ja, dann wird diese wohl aufkommen müssen.
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TUX1982
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Bestand eigentlich schon vor der heutigen Rechtsschutzversicherung ein entsprechender Vorvertrag bei einer anderen Gesellschaft? Wenn ja, dann wird diese wohl aufkommen müssen.


A hatte schon einen Vertrag mit der gleichen Gesellschaft. Als A diesen Vertrag kündigen wollte kam der Versicherungsvertreter ins Haus und überredete A. Es war abgesprochen, dass der besetehende Vertrag von A verlängert werden sollte, dies ist aber nicht geschehen den der Versicherungsvertreter machte einen neuen Vertrag.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

TUX1982 hat folgendes geschrieben::
A hatte schon einen Vertrag mit der gleichen Gesellschaft.


Zu dem Zeitpunkt als der Versicherungsvertrag mit Versicherung B abgeschlossen wurde bestand eine Rechtsschutzversicherung. Hierbei ist es egal ob das die gleiche Gesellschaft wie heute oder eine andere ist. Ihre jetzige Rechtsschutzgesellschaft, die ja auch gleichzeitig die alte ist, muß die Kosten des Rechtsstreits tragen. Es sei denn sie kommen zu dem Entschluß das keine Erfolgsaussichten bestehen und lehnen die Kostenübernahme ab.

Ich hoffe nur, dass Versicherung B nicht auch gleichzeitig der Rechtsschutzversicherer ist. Es muß zwar Gesellschaftsintern getrennt werden, die Erfahrung zeigt jedoch was anderes.
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TUX1982
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Servicecenter des Rechtsschutzversicherers anrufen- Fall schildern- dann weitersehen. So würde ich vorgehen.
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