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Staffelmiete und Wo kriege ich einen Mietspiegel her???

 
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*Jessy*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 07:38    Titel: Staffelmiete und Wo kriege ich einen Mietspiegel her??? Antworten mit Zitat

Hallo!
Kurze Frage: Ist es rechtlich ok, wenn ein Vermieter nach 10 Jahren eine sog. Staffelmiete verlangt? Von 2006-2010 jaehrlich 10Eur mehr Miete und 15Eur mehr Betriebskosten. Er bezieht sich auf ortsuebliche Vergleichsmieten bzw.Mietspiegel. Allerdings ist nirgendwo ein sog. Mietspiegel herzubekommen, die Gemeinde "hat sowas nicht". Auch Finanzamt, Steuerberater und Makler haben keinen zur Verfuegung. Das muss es doch irgendwo geben...?!
Danke!
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sich der VM in der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete bezieht, muss er dies auch begründen. Normalerweise werden 3, in der Ausstattung vergleichbare, Wohnungen genannt.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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*Jessy*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

...also schriftlich in der Mieterhoehung bezieht er sich auf gar nichts. Er hat es nur gesagt, dass er sich darauf bezieht. Daher wollte Person A (Mieter) sich selbst mal erkundigen, wie die Mieten in der Region so sind. Nur wie???
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Um welche Region geht´s denn?
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*Jessy*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um Homburg/Saar im Saarland. Noch nicht mal direkt die Stadt sondern ein Vorort.
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen Sie mal hier

http://www.mieter-themen.de/downloads/mietspiegel.pdf
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Also für Freiburg/Brsg stimmt die Tabelle nicht wirklich, da gibt es allerdings auch einen Mietspiegel der von der Stadt rausgegeben wird und da kommen erheblich höhere Mieten raus als was in dem Link angegeben wurde.
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*Jessy*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wow, Yvonne, ich bin begeistert! Nach einem halben Tag mit Mr. Google konnte ich nichts vergleichbares finden, DANKE!!! Sehr glücklich
...trotzdem noch einen klitzekleine Frage: Wenn jetzt "jemand" z.B. nur 55qm hat, kann man das dann einfach irgendwie umrechnen...???
Mit den Augen rollen
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Also für Freiburg/Brsg stimmt die Tabelle nicht wirklich, da gibt es allerdings auch einen Mietspiegel der von der Stadt rausgegeben wird und da kommen erheblich höhere Mieten raus als was in dem Link angegeben wurde.


Sollte ja nur ein Anhaltspunkt sein.

@Jessy, allgemein - zumindest ist das hier in Köln so - sind die m²-Preise höher, je kleiner die Wohnung.
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*Jessy*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so, jetzt bin ich schon viiiiiieeeeel schlauer... Lachen
Herzlichen Dank fuer Eure Hilfe!!! Sehr nett.
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

*Jessy* hat folgendes geschrieben::
Ach so, jetzt bin ich schon viiiiiieeeeel schlauer... Lachen


Sicher? Ich habe da gewisse Zweifel...

Sollte die ursprüngliche Sachverhaltsschilderung die tatsächlichen Verhältnisse auch nur ansatzweise richtig wiedergeben, wären alle Überlegungen zum Thema Mietspiegel irrelevant. "Wenn ein Vermieter nach 10 Jahren eine sog. Staffelmiete verlangt" bedeutet dies zunächst einmal nur, dass vom Vermieter ein Angebot zur Änderung des Mietvertrags gemacht wird. Dieses Angebot kann vom Mieter angenommen oder abgelehnt werden. Ob der Vermieter sein Angebot mit einem Hinweis auf einen Mietspiegel oder auf Vergleichsmieten "verkauft", ist nicht von Bedeutung.
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*Jessy*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo RM!

Sie sind nicht der Erste, der Zeifel an "A's" Schlauheit hegt... Lachen Damit kann A aber gut leben. Winken
Allerdings ist der dargestellte Sachverhalt nicht nur ansatzweise, sondern in vollstem Umfang zutreffend. Der Vermieter hat nicht vorgeschlagen, den Mietvertrag zu aendern, sondern einfach einen Schrieb ueberreicht, der die Staffelmiete ab 01.01.2006 verlangt. Dies sei auch ohne Unterschrift sprich Zustimmung so verbindlich. Frage Der Umstand kam A schon etwas seltsam vor, deshalb wollte er mehr darueber erfahren und fragte in einem Forum nach... Cool
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