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*Jessy* FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 94
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Verfasst am: 27.09.05, 07:38 Titel: Staffelmiete und Wo kriege ich einen Mietspiegel her??? |
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Hallo!
Kurze Frage: Ist es rechtlich ok, wenn ein Vermieter nach 10 Jahren eine sog. Staffelmiete verlangt? Von 2006-2010 jaehrlich 10Eur mehr Miete und 15Eur mehr Betriebskosten. Er bezieht sich auf ortsuebliche Vergleichsmieten bzw.Mietspiegel. Allerdings ist nirgendwo ein sog. Mietspiegel herzubekommen, die Gemeinde "hat sowas nicht". Auch Finanzamt, Steuerberater und Makler haben keinen zur Verfuegung. Das muss es doch irgendwo geben...?!
Danke! |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 27.09.05, 07:40 Titel: |
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Wenn sich der VM in der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete bezieht, muss er dies auch begründen. Normalerweise werden 3, in der Ausstattung vergleichbare, Wohnungen genannt. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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*Jessy* FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 94
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Verfasst am: 27.09.05, 07:51 Titel: |
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| ...also schriftlich in der Mieterhoehung bezieht er sich auf gar nichts. Er hat es nur gesagt, dass er sich darauf bezieht. Daher wollte Person A (Mieter) sich selbst mal erkundigen, wie die Mieten in der Region so sind. Nur wie??? |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 27.09.05, 07:56 Titel: |
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| Um welche Region geht´s denn? |
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*Jessy* FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 94
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Verfasst am: 27.09.05, 07:58 Titel: |
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| Es geht um Homburg/Saar im Saarland. Noch nicht mal direkt die Stadt sondern ein Vorort. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 27.09.05, 08:16 Titel: |
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| Also für Freiburg/Brsg stimmt die Tabelle nicht wirklich, da gibt es allerdings auch einen Mietspiegel der von der Stadt rausgegeben wird und da kommen erheblich höhere Mieten raus als was in dem Link angegeben wurde. |
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*Jessy* FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 94
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Verfasst am: 27.09.05, 08:18 Titel: |
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Wow, Yvonne, ich bin begeistert! Nach einem halben Tag mit Mr. Google konnte ich nichts vergleichbares finden, DANKE!!!
...trotzdem noch einen klitzekleine Frage: Wenn jetzt "jemand" z.B. nur 55qm hat, kann man das dann einfach irgendwie umrechnen...???
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 27.09.05, 08:32 Titel: |
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| Strider hat folgendes geschrieben:: | | Also für Freiburg/Brsg stimmt die Tabelle nicht wirklich, da gibt es allerdings auch einen Mietspiegel der von der Stadt rausgegeben wird und da kommen erheblich höhere Mieten raus als was in dem Link angegeben wurde. |
Sollte ja nur ein Anhaltspunkt sein.
@Jessy, allgemein - zumindest ist das hier in Köln so - sind die m²-Preise höher, je kleiner die Wohnung. |
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*Jessy* FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 94
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Verfasst am: 27.09.05, 08:36 Titel: |
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Ach so, jetzt bin ich schon viiiiiieeeeel schlauer...
Herzlichen Dank fuer Eure Hilfe!!! Sehr nett. |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 28.09.05, 09:50 Titel: |
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| *Jessy* hat folgendes geschrieben:: | Ach so, jetzt bin ich schon viiiiiieeeeel schlauer...
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Sicher? Ich habe da gewisse Zweifel...
Sollte die ursprüngliche Sachverhaltsschilderung die tatsächlichen Verhältnisse auch nur ansatzweise richtig wiedergeben, wären alle Überlegungen zum Thema Mietspiegel irrelevant. "Wenn ein Vermieter nach 10 Jahren eine sog. Staffelmiete verlangt" bedeutet dies zunächst einmal nur, dass vom Vermieter ein Angebot zur Änderung des Mietvertrags gemacht wird. Dieses Angebot kann vom Mieter angenommen oder abgelehnt werden. Ob der Vermieter sein Angebot mit einem Hinweis auf einen Mietspiegel oder auf Vergleichsmieten "verkauft", ist nicht von Bedeutung. |
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*Jessy* FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.05.2005 Beiträge: 94
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Verfasst am: 28.09.05, 11:11 Titel: |
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Hallo RM!
Sie sind nicht der Erste, der Zeifel an "A's" Schlauheit hegt... Damit kann A aber gut leben.
Allerdings ist der dargestellte Sachverhalt nicht nur ansatzweise, sondern in vollstem Umfang zutreffend. Der Vermieter hat nicht vorgeschlagen, den Mietvertrag zu aendern, sondern einfach einen Schrieb ueberreicht, der die Staffelmiete ab 01.01.2006 verlangt. Dies sei auch ohne Unterschrift sprich Zustimmung so verbindlich. Der Umstand kam A schon etwas seltsam vor, deshalb wollte er mehr darueber erfahren und fragte in einem Forum nach...  |
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