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Verfasst am: 28.09.05, 15:00 Titel: Vorsorgevollmacht/Bestellung zum Betreuer
Mein Mann und ich beabsichtigen, für meinen Schwiegervater die Betreuung zu beantragen, da dieser stark verwirrt ist, sich von Vertretern usw. beschwatzen lässt und mehr Geld ausgibt, als er an Rente bekommt. Da mein Schwiegervater nach seinem Tode sicherlich über kein Geld mehr verfügen wird, hier nun meine Frage: Wer hat für die Kosten der Bestattung und die Renovierungskosten der Mietwohnung aufzukommen? Mein Mann selbst verfügt über kein eigenes Einkommen, da er schon seit über 14 Jahren nicht mehr berufstägit ist. ER hat aber noch 2 berufstätige Brüder. Hätte die Betreuerschaft hier irgendwelche finanzielle Auswirkungen?
Verfasst am: 25.12.05, 18:25 Titel: keine juristische auskunft, aber eine idee dazu
wenn es ihnen darum geht, den schwiegervater vor weiterer verschuldung zu bewahren, dann reicht es ggf., eine betreuung für ihn zu beantragen, sie müssen sie ja nicht selbst übernehmen...
eine betreuung allein reicht übrigens nicht, um geschäfte des mannes rückgängig zu machen. um das zu können, muß der betreuer einen einwilligungsvorbehalt vom gericht eingeräumt bekommen, und damit gehen die gerichte sehr sehr zurückhaltend um.
bestattungs- und renovierungskosten nach ableben eines betreuten gehen immer an die erben, alle erben gleichermaßen.
drum kümmern wird sich aber wohl der betreuer müssen, daß diese dinge geregelt werden...
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