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Verfasst am: 27.09.05, 20:07 Titel: Definition von "Studentenwohnheim"
Hallo,
Im §549 Abs. 3 BGB steht
Zitat:
Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 557 bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§ 577, 577a nicht.
aber wo genau wird eigentlich definiert, was ein Studentenwohnheim im Sinne des Gesetzes ist?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 28.09.05, 07:06 Titel: Re: Definition von "Studentenwohnheim"
In Ihrer Stadt gibt es doch bestimmt ein Studentenwerk. Diese sind in der Regel Träger "öffentlicher" Studentenwohnheime. Vielleicht können die Ihnen eine Fundstelle nennen. _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
Verfasst am: 28.09.05, 09:28 Titel: Privatmann nennt seine Wohnungne Studentenwohnheim
Habe das gleiche Problem.
Der Vermieter meines WG Zimmers nennt seine Wohnungen Studentenwohnheim, verlangt für jeden neuen Mietvetrag 80 euro vertragskosten und wenn man etwas dagegen sagt, kündigt er einfach weil genug andere schlange stehen.
Habe das deutsche Studentenwerk angeschrieben udn sobald ich etwas weis kann ich s hier posten.
Die große Frage, ab wann ist ein Studentenwerk eins.
Auch mal beim zuständigen Wohnungsamt nachfragen, ob ein Haus, welches als Studentenwohnheim gelten soll, bestimmte Voraussetzungen erfüllen muß. D.h. eine Art Zulassung als Studentenwohnheim.
Es gibt ja nicht nur Studentenwerke, die Studentenwohnheime betreiben, sondern auch noch andere Institutionen wie z.b. private Investoren, Kirche etc. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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beim Studentenwerk war natuerlich ab 12:00 Uhr keiner mehr.. erst wieder am Dienstag..
im Usenet hab ich Auszuege aus zwei Buechern gefunden, dem Mieterlexikon vom Mieterverband und ein Mietrechtsratgeber, die ich in der Bibliothek mal durchgeschaut habe, aber das sieht alles irgendwie nur nach "Auslegungssache" aus, also kein Hinweis auf Gesetzestexte oder Vorschriften, wie z.B. Christoph meinte..
Wohnungsamt gibt's hier wohl nicht, mal gucken, zu welcher Behoerde ich sonst gehen muss.
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