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Definition von "Studentenwohnheim"

 
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The_Mat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 20:07    Titel: Definition von "Studentenwohnheim" Antworten mit Zitat

Hallo,


Im §549 Abs. 3 BGB steht
Zitat:
Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 557 bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§ 577, 577a nicht.


aber wo genau wird eigentlich definiert, was ein Studentenwohnheim im Sinne des Gesetzes ist?



Danke
Mat
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zewa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 07:06    Titel: Re: Definition von "Studentenwohnheim" Antworten mit Zitat

In Ihrer Stadt gibt es doch bestimmt ein Studentenwerk. Diese sind in der Regel Träger "öffentlicher" Studentenwohnheime. Vielleicht können die Ihnen eine Fundstelle nennen.
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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bisaim
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Konstanz

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 09:28    Titel: Privatmann nennt seine Wohnungne Studentenwohnheim Antworten mit Zitat

Habe das gleiche Problem.

Der Vermieter meines WG Zimmers nennt seine Wohnungen Studentenwohnheim, verlangt für jeden neuen Mietvetrag 80 euro vertragskosten und wenn man etwas dagegen sagt, kündigt er einfach weil genug andere schlange stehen.

Habe das deutsche Studentenwerk angeschrieben udn sobald ich etwas weis kann ich s hier posten.
Die große Frage, ab wann ist ein Studentenwerk eins.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Auch mal beim zuständigen Wohnungsamt nachfragen, ob ein Haus, welches als Studentenwohnheim gelten soll, bestimmte Voraussetzungen erfüllen muß. D.h. eine Art Zulassung als Studentenwohnheim.

Es gibt ja nicht nur Studentenwerke, die Studentenwohnheime betreiben, sondern auch noch andere Institutionen wie z.b. private Investoren, Kirche etc.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
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The_Mat
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

beim Studentenwerk war natuerlich ab 12:00 Uhr keiner mehr.. erst wieder am Dienstag..


im Usenet hab ich Auszuege aus zwei Buechern gefunden, dem Mieterlexikon vom Mieterverband und ein Mietrechtsratgeber, die ich in der Bibliothek mal durchgeschaut habe, aber das sieht alles irgendwie nur nach "Auslegungssache" aus, also kein Hinweis auf Gesetzestexte oder Vorschriften, wie z.B. Christoph meinte..

Wohnungsamt gibt's hier wohl nicht, mal gucken, zu welcher Behoerde ich sonst gehen muss.


Matthias

edit: den Link noch zu posten ist vielleicht sinnvoll Winken
http://groups.google.de/group/de.soc.recht.wohnen/browse_frm/thread/5dc68ef373674cf0/cb883586b1d2f601?tvc=1&q=&hl=de#cb883586b1d2f601
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