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Gerichtsstand bei Privatkauf!

 
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abfinder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 26
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 08:44    Titel: Gerichtsstand bei Privatkauf! Antworten mit Zitat

Wer legt bei einem Privatkauf eigentlich den Gerichtsstand fest?
Ich kenne es von Rechnungen oder AGB´s, in welchen von vornherein ein Gerichtsstand festgelegt wird.
Wie sieht das bei einem Privatkauf aus?
Wer legt den Gersichtsstand fest: Käufer oder Verkäufer, Kläger oder Angeklagter?
Vielen Dank und schöne Grüße!
abfinder
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gesetz.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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abfinder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 26
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Und was sagt das Gesetz in diesem Fall?
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

abfinder hat folgendes geschrieben::
Und was sagt das Gesetz in diesem Fall?

Kommt drauf an, wer was von wem will und ggf. wieweit der Kaufvertrag schon abgewickelt ist. Näheres in den §§ 12 ff. ZPO.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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abfinder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 26
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es da keine allgemein gültige Regel? (in etwa Gerichtsstand ist Ort des Beklagten?)
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

abfinder hat folgendes geschrieben::
Gibt es da keine allgemein gültige Regel? (in etwa Gerichtsstand ist Ort des Beklagten?)


In den meisten Fällen ist das so. Im einzelnen hilft aber nur, die schon genannten Paragraphen zu lesen.

Gruß,
moro
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abfinder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 26
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, hab mich eingelesen!

sg
abfinder
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