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Verfasst am: 27.09.05, 08:44 Titel: Gerichtsstand bei Privatkauf!
Wer legt bei einem Privatkauf eigentlich den Gerichtsstand fest?
Ich kenne es von Rechnungen oder AGB´s, in welchen von vornherein ein Gerichtsstand festgelegt wird.
Wie sieht das bei einem Privatkauf aus?
Wer legt den Gersichtsstand fest: Käufer oder Verkäufer, Kläger oder Angeklagter?
Vielen Dank und schöne Grüße!
abfinder
Das Gesetz. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Kommt drauf an, wer was von wem will und ggf. wieweit der Kaufvertrag schon abgewickelt ist. Näheres in den §§ 12 ff. ZPO. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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