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Mietzahlungen mit Deponat verrechnen?

 
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reverentbob
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 15:38    Titel: Mietzahlungen mit Deponat verrechnen? Antworten mit Zitat

Ich habe meine derzeitige Wohnung fristgerecht zum 30.11.2005 bei meinem Vermieter gekündigt. Nun stellt sich folgendes Problem: Mein Vermieter kann mir keinen schriftlichen Nachweis über mein eingezahltes Deponat in Höhe von 2 Monatsmieten vorlegen. Darüber hinaus wurde ihm vor einigen Monaten ein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt. Meine ehemalige Nachbarin wartet bereits 9 Monate seit ihrem Auszug auf ihre Kaution (trotz korrekter Wohnungsübergabe). Nun möchte ich vorsichtshalber die noch bevorstehenden Monatsmieten auf ein Extra- Konto einzahlen, die Nebenkosten wie gehabt aufs Vermieterkonto, da ich befürchte, dass mein Vermieter nicht in der Lage sein wird, mir nach Wohnungsübergabe und NK-Abrechnung das Deponat+ Zinsen zurückzuerstatten. Ist diese Vorgehensweise ratsam?
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Gregorovius
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 122

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
die noch bevorstehenden Monatsmieten auf ein Extra- Konto einzahlen


Was für ein "Extra-Konto" sollte das denn sein?
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt die Möglichkeit, die Mieten auf ein Sperrkonto einzuzahlen, auf das der Vermieter nicht so ohne weiteres zugreifen kann. Der Mieter hat dann jedoch seine Zahlungspflicht erfüllt.

Gruß, Jade
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wherrmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Von solchen "Sperrkonten" ist immer wieder mal die Rede.
Meines Wissens gibt es so etwas nicht und ob es als Zahlungserfüllung gilt wenn ich
auf ein x-beliebiges nicht vom Vermieter genanntes Konto etwas einzahle auf das der Vermieter nicht frei zugreifen kann wage ich sehr zu bezweifeln.
Lasse mich aber gerne eines anderen belehren.
Wenn dann kann das wohl nur bei Gerichten oder Notaren sein.
Aber die arbeiten nicht umsonst.

Außerdem braucht der Vermieter keinerlei Nachweis für eine gezahlte Kaution.
Die braucht immer der, der sie gezahlt hat also der Mieter wenn er sie später ggf.
klageweise beitreiben will.
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

natürlich braucht der Vermieter keinen Nachweis zu erbringen, dass er die Kaution erhalten hat, er ist jedoch dem Mieter gegenüber zur Auskunft verpflichtet - und der Mieter kann dies einklagen - ob und wie die Kaution angelegt ist. Die Kaution ist nämlich Eigentum des Mieters und nicht des Vermieters.


Gruß, Jade
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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 02:18    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie verhält es sich nun mit dem vorgeschlagenen "Sperrkonto" ?
Wo kann man das eröffnen und wo steht das man seine Zahlungspflicht durch Einzahlung erfüllt hat obwohl der Vermieter darüber nicht frei verfügen kann ?
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