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Stilllegen Versicherung

 
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AkteX13
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 04:45    Titel: Stilllegen Versicherung Antworten mit Zitat

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Hallo ich weiß nicht ob ichhier richtig bin.

Ich bin Harzt 4 und möchte für ein Halben Jahr erstmal meine Versicherungszahlungen stilllegen, um geld zu sparen. Ist das für mich zum Nachteil? Man hört immer wenn man schulden hat sollte man als erstes dies tun. wer kann mir einen Tipp geben?

Danke
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

daskommt schonmal drauf an, um welche versicherungen es sich dreht, denn nicht jede kann man einfach so "stillegen".

der nachteil ist natürlich immer: es besteht kein versicherungschutz mehr.
_________________
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AkteX13
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 05:14    Titel: Antworten mit Zitat

Lebensversicherung mit Altersrentenschutz( oder so ähnlich heist das) , sowie eine kobinierte( Rechtschutz, Hausrat, Unfall...)

aber wenn da kein Schutz mehr besteht, dan weiß ich nciht warum das Schulderberatungsstellen und das Arbeitsamt als Möglichkeit anbieten aus der Schuldenfalle rauszukommen!! Das ist schon ein starkes stück!
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

AkteX13 hat folgendes geschrieben::
aber wenn da kein Schutz mehr besteht, dan weiß ich nciht warum das Schulderberatungsstellen und das Arbeitsamt als Möglichkeit anbieten aus der Schuldenfalle rauszukommen!! Das ist schon ein starkes stück!


Das Arbeitsamt und die Schuldnerberatungsstellen werden Ihnen, falls vorhanden, auch empfehlen Ihren PKW zu verkaufen und auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Die müssen Ihnen alles empfehlen was dazu führt, dass Sie finanziell besser über die Runden kommen. Ob das mit Einschränkungen verbunden ist, ist zweitrangig. Noch was zu Ihrer LV. Die aktuelle Rechtsprechung geht davon aus, dass eine Altersvorsorge nur dann auch als Altersvorsorge angesehen wird, wenn der Ablauf nach dem 60. Lebensjahr liegt. Ist der Ablauf früher, kann das Arbeitsamt verlangen, dass die LV im Zuge von HartzIV platt gemacht wird. In dem Fall hat sich das mit der Stundung dann eh erledigt.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Je nachdem wie lange die Lebensversicherung schon läuft, kann man sie beitragsfrei stellen, wobei der Versicherungsschutz dann erheblich niedriger wird. Sie wären aber weiterhin versichert, wenn auch zu geringerem Schutz.

Es ist allerdings auch möglich, die sogenannte "Hartz-Klausel" mit der Versicherungsgesellschaft zu vereinbaren, dann darf niemand an die Leistung ran. Sie müssten allerdings die Beiträge weiterhin entrichten. Wobei sich mit der Gesellschaft über einen geringeren Beitrag mit Sicherheit reden lässt.

Bei den anderen Verträgen wird es da schon schwieriger. Da erlischt dann nun wirklich der Versicherungsschutz, da die Verträge ggf. aufgehoben werden.

Ich kann trotzdem verstehen, dass die Schuldnerberatungen dazu raten, da wenn man seine beiträge nicht bezahlen kann, man auch irgendwann automatisch keinen Versicherungsschutz mehr hat. Dann kann man die Verträge auch gleich kündigen.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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