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Mietrückzahlung

 
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Petra07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 14:33    Titel: Mietrückzahlung Antworten mit Zitat

hallo,
ich habe einen mietvertrag unterschrieben und hätte zum 01.09. in die wohnung ziehen können....
durch ein unvorhergesehenes ereignis konnte ich aber doch nicht in die wohnung ziehen und bat den vermieter darum, von dem mietvertrag zurücktreten zu können....
diese wohnungsgesellschaft ließ sich aber nicht darauf ein, also kündigte ich die wohnung zum 30.11.05.....
dann rief ende august ein herr bei mir an und sagte, das er meine telefonnummer von dieser wohnungsgesellschaft bekommen hätte, er würde sich die wohnung gerne ansehen...
da ich ja die schlüssel zu der wohnung hatte, machten wir einen termin aus und er sagte sofort, das er die wohnung nehmen werde, ( das war natürlich in meinem sinne )
ein paar tage später rief er mich wieder an und sagte, das er die wohnung zum 15.09. bekommt, er wartet nur noch auf den mietvertrag....
inzwischen hatte mir die wg die volle miete von meinem konto abgezogen...., also für den ganzen september.....
am 13. september war die wohnungsübergabe und der neue mieter muß natürlich für september nur die hälfte der miete zahlen....
ich habe inzwischen eine kündigungsbestätigung von der wg bekommen, sie akzeptieren eine kündigung zum 15. september.....
da mir die volle miete abgezogen wurde, schrieb ich die wg an und bat um überweisung des zuviel abgebuchten betrages auf mein konto...
leider habe ich bis heute die hälfte der miete immer noch nicht zurückgezahlt bekommen...
soll ich ihnen eine frist setzen ?
über antworten würde ich mich freuen....
petra
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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hast Du Wahrnehmungsstörungen wie unser Noch Kanzler ?
Wir haben heute den 19. und gerade ein Wochenende hinter uns !
Meinst Du der Vermieter hat nichts eiligeres zu tun als Dir die Zahlung zurück zu
überweisen ?
Sei froh das der Vermieter dich so unproblematisch aus dem Vertrag gelassen hat obwohl er dadurch einen erheblichen Mehraufwand hatte.
Diese Frage wäre vielleicht in 4 Wochen gerechtfertigt.
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Petra07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

nein, ich habe keine wahrnehmungsstörungen !!!
immerhin hat der neue mieter den mietvertrag schon im august unterschrieben..
und mir wurde trotzdem die volle miete abgezogen, obwohl es bekannt war, das es ab 15. einen neuen mieter gibt......
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bluestar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn ich dieses problem hätte, würde ich die Miete von der Bank zurückbuchen lassen und dann mit einem vermerk im Verwendungszweck die hälfte zurück überweisen.

~~Das ist meine Persönliche Meinung~~
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Petra07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

ist es dazu nicht schon zu spät ?
es gibt doch fristen zum zurückbuchen...
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Petra07 hat folgendes geschrieben::
ist es dazu nicht schon zu spät ?
es gibt doch fristen zum zurückbuchen...


Ja, 6 Wochen, wenn ich nicht irre.
Wäre also wirklich die einfachste Lösung.
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bluestar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sechs Wochen können sie zurückbuchen lassen. Danach geht es nicht mehr.
Kontoauszug mitnehmen und der Bank die Situation schildern. Dann machen die das Smilie
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Petra07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

danke, ich werde es morgen tun....
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thomys
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier liegt ein weit verbreitetes Missverständnis vor, nach meinem
Kenntnisstand können nur ungerechtfertigte Lastschriften
zurückgebucht werden, da könnte ja sonst jeder kommen.
Überweist man selbst und ist das Geld dem anderen Konto
gutgeschrieben, hat man keine Chance mehr.

MfG Thomas
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unterschied zwischen einer Lastschrift und einer Einzugsermächtigung ist schon klar ?

Viele Zahlungsempfänger lassen sich nämlich eine Einzugsermächtigung unterschreiben. Das ist sowas ähnliches wie eine Überweisung, nur das sie nicht der Zahlende in Auftrag gibt, sondern der Empfänger. Und eine Einzugsermächtigung ist nicht rückbuchbar. Im Gegensatz zu einer Lastschrift. Die kann in der Tat noch bis zu sechs Wochen später storniert werden.
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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Da liegst du falsch.

Eine Lastschrift aufgrund einer Einzugsermächtigung
die man lediglich dem Gläubiger erteilt kann ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden.
Die grundsätzliche 6 Wochen Regel in den AGB der Banken wurde vor nicht so langer Zeit gerichtlich gekippt. Daraufhin wurde das anders geregelt. Meines Wissens jetzt 6 Wochen ab nächstem Kontoauszug. Aber da sollte man mal in den neuesten ! AGB nachlesen

Eine Lastschrift aufgrund eines Abbuchungsauftrages der zusätzlich der Bank erteilt werden muß kann überhaupt nicht widerrufen werden.
Diese Art der Lastschrift ist aber nicht weit verbreitet kann aus o.g. Gründen jedem Vermieter aber wärmtens empfohlen werden.

Die meisten kennen nur den Unterschied nicht und viele Banken vor allem Online Billigbanken akzeptieren diese Lastschriftart auch nicht.


Zuletzt bearbeitet von wherrmann am 19.09.05, 22:26, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Petra07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

also, ich habe bei mietvertragsabschluß auch der dame meine kontnr geben müssen, damit man die miete von meinem konto abbuchen kann...
aber egal jetzt Sehr glücklich
ich versuche mein glück morgen früh und werde euch mitteilen, ob es möglich war oder nicht..
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Jutta
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.11.2004
Beiträge: 331
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 06:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei einer Rückbuchung entstehen dem Belasteten Kosten (Bankgebühren etc.). Sie müssen damit rechnen, dass Ihnen diese Kosten nachträglich vom VM in Rechnung gestellt werden.
_________________
Gruß
Jutta
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Petra07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hatte ja geschrieben, das ich mich noch mal melden werde...
Dies tue ich hiermit und es hat geklappt mit der Rückbuchung...
Das Geld ist sofort zurück auf mein Konto gebucht worden
und ich habe jetzt nur die Hälfte überwiesen...
Petra
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