Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fragen zum Verfahren
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fragen zum Verfahren

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mark Herzog
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 11:46    Titel: Fragen zum Verfahren Antworten mit Zitat

Der Fall: Ein Mieter hat einen Mietvertrag fristgemäß gekündigt. Drei Monate vor Ablauf des so gekündigten Mietvertrages stellt er die Zahlung der Miete und des Betriebskostenvorschusses ein. Er argumentiert mündlich, es könne ja mit der hinterlegten Kaution (3 Monatsmieten für eine teilmöblierte Wohnung mit nagelneuer Einbauküche) verrechnet werden. Der Vermieter beantragt nacheinander 3 Mahnbescheide, denen jeweils ohne Angabe von Gründen widersprochen wird, weil er damit nicht einverstanden ist,- zum einen weil eine Verrechnung im Vertrag ausgeschlossen wurde, zum anderen, weil das Objekt sich zum Zeitpunkt der Kündigung nicht in vertragsgemäßem Zustand befindet.

Vom Gericht wird zur Verhandlung über Mahnbescheid 1 zunächst ein Termin im September festgelegt. Ohne dass vom Gegner (Mieter) eine Stellungnahme vorliegt, heißt es im Bescheid, dass eine Güteverhandlung aussichtslos erscheine. Nachdem auch die Sache „Mahnbescheid 2“ an das Gericht verwiesen wurde, und der Vermieter in der Klagebegründung angegeben hat, dass ein Zusammenhang besteht, wird der Termin verlegt und die beiden Verfahren zusammengelegt.

Während der Vermieter sich selbst vertritt, wird der Mieter von einer Anwaltssozietät (4 Anwälte) vertreten. Mit der Begründung, dass der den Fall bearbeitende Anwalt in Urlaub sei, wird vom Mieter erneute Vertagung beantragt UND GEWÄHRT.

Der Vermieter ist als Rentner auf die Einnahmen für seinen Lebensunterhalt angewiesen. Nichterfüllte Mietvertragspflichten und Behinderungen bei der Neuvermietung haben zu einem bisher noch nicht abschließend bilanzierten Schaden in einer vermutlichen Höhe von über 4000 Euro (Kaution betrug 2400 Euro) geführt.

Frage: Wie kann der Vermieter erreichen, dass das Verfahren zeitnah abgewickelt wird? Kann nicht von einer 4-köpfigen Sozietät erwartet werden, dass in einem solchen „Standardfall“, dessen Ausgang bei den o.g. Fakten kaum unabsehbar ist, ein Vertreter benannt wird, anstatt Verlegung zu beantragen?

Frage: Kann der Vermieter beantragen, schriftlich zu verhandeln? Sollte er das tun?

Frage: Wegen Problemen bei der Zustellung beim Mieter ist das Mahnverfahren über die dritte und letzte Miete noch nicht an das zuständige Gericht verwiesen worden. Sollte dies geschehen, ist eine weitere Verzögerung zu befürchten, weil das Gericht entscheiden könnte, auch dieses Verfahren mit den beiden ersten zusammenzufassen. Hat ein Antrag, hierauf zu verzichten, Aussicht auf Erfolg? Etwaige Begründung: Ein Urteil aus dem ersten Verfahren dürfte für das Verfahren um die dritte Miete richtungsweisend sein. Entsprechend kann erwartet werden, dass die Parteien sich im Sinne dieses Urteils noch einigen, oder das Verfahren – so es denn trotzdem durchzuführen wäre – stark verkürzbar sein müsste.

Hintergrundinfo: Der gegnerische Anwalt hat in einem seiner Schreiben an den Vermieter, erwähnt, dass die Miete auf ein Anwaltsunterkonto gezahlt werde, weil der Mieter befürchte, mit unberechtigten Schadenersatzforderungen konfrontiert zu werden. Solche Forderungen wurden jedoch wie schon dargelegt BISHER NICHT erhoben. I.m.h.o drängt sich der Eindruck auf, als wolle der Gegner erreichen, dass diese Bilanz zwischenzeitlich erstellt wird, damit sie in irgendeiner Weise bei der Verhandlung um die 3 letzten Vertragsmieten thematisiert werden können.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, sollten neuerdings Urkundenprozeße genau sollche Probleme vermeiden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.