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Verfasst am: 29.09.05, 10:16 Titel: WC auf Kosten des Mieters austauschen
Hallo
Angenommen beim Auszug wurde im Übergabeprotokoll notiert, das dass WC und der Spülkasten noch einmal vom Mieter zu reinigen sind.
Darf der Vermieter ein funktionierendes WC, welches keine inneren und Äußeren Schäden aufweist, sowie einen funktionsfähigen Spülkasten, welches auch keine inneren und Äußeren Schäden aufweist, auf Kosten des Mieters austauchen, weil der Vermieter glaubt, das WC läst sich nicht reinigen?
Verfasst am: 29.09.05, 10:25 Titel: Re: WC auf Kosten des Mieters austauschen
nici80 hat folgendes geschrieben::
Darf der Vermieter ein funktionierendes WC, welches keine inneren und Äußeren Schäden aufweist, sowie einen funktionsfähigen Spülkasten, welches auch keine inneren und Äußeren Schäden aufweist, auf Kosten des Mieters austauchen, weil der Vermieter glaubt, das WC läst sich nicht reinigen?
wahrscheinlich nein. zum einen hätte er eine "beschädigung" behoben, die objektiv gar nicht vorlag, zum anderen hätte er dem mieter keine frist gesetzt, innerhalb derer der mieter den "mangel" selbst abstellen solle. der hinweis im übergabeprotokoll würde dafür nicht ausreichen, da dort ja von "reinigung" und nicht von "reparatur" die rede ist. durch das übergabeprotokoll dürfte der vermieter numehr auch darlegungs- und beweisbelastet dafür sein, daß - entgegen dem protokoll - nicht nur eine verschmutzung, sondern eine beschädigung vorlag.
anders wäre es mglw. nur dann, wenn die verschmutzung tatsächlich nicht zu reinigen war und dadurch bzw. deshalb ein austausch erforderlich wurde. denn im rahmen der "funktion" spielt das aussehen natürlich auch eine rolle: wer setzt sich schon auf ein braun verschmiertes wc.... obwohl es natürlich voll funktionsfähig ist.
gruß
obehre _________________ Dieser Beitrag ist meine Meinung, nichts weiter, insbesondere kein Rat oder dergleichen.
Verfasst am: 29.09.05, 10:26 Titel: Re: WC auf Kosten des Mieters austauschen
nici80 hat folgendes geschrieben::
Darf der Vermieter ein funktionierendes WC, welches keine inneren und Äußeren Schäden aufweist, sowie einen funktionsfähigen Spülkasten, welches auch keine inneren und Äußeren Schäden aufweist, auf Kosten des Mieters austauchen, weil der Vermieter glaubt, das WC läst sich nicht reinigen?
wahrscheinlich nein. zum einen hätte er eine "beschädigung" behoben, die objektiv gar nicht vorlag, zum anderen hätte er dem mieter keine frist gesetzt, innerhalb derer der mieter den "mangel" selbst abstellen solle. der hinweis im übergabeprotokoll würde dafür nicht ausreichen, da dort ja von "reinigung" und nicht von "reparatur" die rede ist. durch das übergabeprotokoll dürfte der vermieter numehr auch darlegungs- und beweisbelastet dafür sein, daß - entgegen dem protokoll - nicht nur eine verschmutzung, sondern eine beschädigung vorlag.
anders wäre es mglw. nur dann, wenn die verschmutzung tatsächlich nicht zu reinigen war und dadurch bzw. deshalb ein austausch erforderlich wurde. denn im rahmen der "funktion" spielt das aussehen natürlich auch eine rolle: wer setzt sich schon auf ein braun verschmiertes wc.... obwohl es natürlich voll funktionsfähig ist.
gruß
obehre _________________ Dieser Beitrag ist meine Meinung, nichts weiter, insbesondere kein Rat oder dergleichen.
Vielen Dank für schnelle Antwort.
Wenn es wirklich stark verschmutz wäre, könne man das auch verstehen.
Aber es ist ja nicht stark verschmutz. Das WC wird nun noch mal gereinigt.
Aber das der Vermieter davon ausgeht und dem Mieter unterstellt, dass er das WC nicht sauber bekommt und der Vermieter versucht den Mieter durch solche Aussagen zu manipulieren und ihm etwas aufs Auge drücken will. Das ist doch nicht ok.
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