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1. Ist man nach §9 auch dazu verpflichtet drei Monate Kündigungsfrist einzuhalten,
auch wenn man in dieser Mietwohnung weniger als 1 Jahr wohnhaft ist?
2. Hat man ein Sonderkündigunsrecht, wenn es 2 Kellerbrände gab?
1. Welcher § 9 ? Der aus Ihrem Mietvertrag? Den kennt hier keiner.......
2. Wenn dadurch die Wohnung unbewohnbar ist, ja. Wenn der Keller nicht mehr genutzt werden kann, 3-5 % Mietminderung, wenn der Keller im MV zugesichert ist. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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