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Kündigungsrecht

 
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Tanja21RE
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 19:29    Titel: Kündigungsrecht Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal 2 Fragen zum Kündigungsrecht.

1. Ist man nach §9 auch dazu verpflichtet drei Monate Kündigungsfrist einzuhalten,
auch wenn man in dieser Mietwohnung weniger als 1 Jahr wohnhaft ist?

2. Hat man ein Sonderkündigunsrecht, wenn es 2 Kellerbrände gab?
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

1. Welcher § 9 ? Der aus Ihrem Mietvertrag? Den kennt hier keiner.......

2. Wenn dadurch die Wohnung unbewohnbar ist, ja. Wenn der Keller nicht mehr genutzt werden kann, 3-5 % Mietminderung, wenn der Keller im MV zugesichert ist.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist die gesetzliche Kündigungsfrist vom Mieter ohne Rücksicht auf die Dauer des Mietvertrags einzuhalten.

Kellerbrände rechtfertigen keine fristlose Kündigung, wenn die Wohnung selbst nicht betroffen war.
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